„Grenze, was zulässig ist“
Merz-Regierung verschärft Bürgergeld-Sanktionen: „Arbeitsverweigerer erhalten keine Leistungen mehr“
Die Merz-Regierung will bei den Bürgergeld-Sanktionen an die Grenze des rechtlich zulässigen gehen. Auf Beziehende kommen deutlich härtere Regeln zu. Die Übersicht.
Berlin – Union und SPD haben eine Einigung über die neue Grundsicherung erreicht. Sie werde „wirklich gut“, erklärte Friedrich Merz bei der Pressekonferenz am Donnerstag, 9. Oktober. „Das Thema Bürgergeld wird der Vergangenheit angehören“, sagte der Bundeskanzler weiter. „Wir sind wichtige Schritte gegangen“, sagte die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas zudem.
„Wir sind uns einig, dass wir Einsparungen in der Grundsicherung vor allem dann erreichen, wenn wir mit der Reform mehr Menschen in Arbeit bringen“, sagte Bas zudem. „Dafür brauchen wir vor allem Wirtschaftswachstum“, räumte die SPD-Chefin ein. Dennoch setzt die Merz-Regierung auf die Verschärfungen – und hat die Einigungen aus dem Koalitionsvertrag noch einmal konkretisiert.
Bürgergeld-Umbau: Merz-Regierung setzt Beziehende bei Arbeitsaufnahme unter Druck
Bei der neuen Grundsicherung will die Regierung vor allem die schnelle Integration in Arbeit stärken. „Wir stärken ausdrücklich den Vorrang der Vermittlung in Arbeit“, erklärte Bas. „Wer gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, der soll eben auch schnell integriert werden.“ Damit hat die Annahme eines Jobs wieder Priorität über Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung.
„Grundsätzlich gilt der Vermittlungsvorrang“, heißt es im Beschlusstext, der IPPEN.MEDIA vorliegt. Eine Ausnahme soll es jedoch geben. Wenn eine Qualifizierung „mit Blick auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender“ erscheine, soll eine Qualifizierung Vorrang haben. Das sei „insbesondere bei den unter 30-Jährigen“ der Fall. „Junge Menschen werden gebracht“, sagte Bas bei der Pressekonferenz. „Jedem und jeder“ solle eine Ausbildung ermöglicht werden.
Merz-Regierung verschärft Sanktionen „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“
„Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben“, sagte Bas. Im Rahmen der neuen Grundsicherung soll mehr Verbindlichkeit in den Kooperationsplan zwischen den Jobcentern und den Bürgergeld-Beziehenden einkehren. Das bedeutet auch, dass bei fehlender Mitwirkung härtere Kürzungen drohen.
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„Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, erklärte Bas. Bereits bei der ersten Pflichtverletzung soll der Regelsatz sofort um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Die bisherigen Bürgergeld-Regeln hatten dabei eine schrittweise Erhöhung vorgesehen. Beim ersten Verstoß gab es eine Minderung von zehn Prozent für einen Monat, anschließend 20 Prozent für zwei Monate und schließlich die maximale Kürzung von 30 Prozent. Die Regeln entfallen.
Bürgergeld-Streichung bei „Totalverweigerern“ soll in neuer Grundsicherung „praxistauglicher“ werden
Härtere Sanktionen soll es geben, wenn Bürgergeld-Beziehende Arbeitsangebote ablehnen. Von September 2024 bis August 2024 waren das rund 26.000. „Arbeitsverweigerer erhalten zukünftig keine Leistungen mehr“, sagte Bas. Die bestehenden Regelungen, wonach bei zwei abgelehnten Angeboten innerhalb eines Jahres der Regelsatz gestrichen wird, sollen „praxistauglicher“ werden. Bisher gab es laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lediglich eine „niedrige zweistellige Anzahl“ an Streichungen. Grund waren die hohen Hürden.
Nun soll es dabei eine Mindestdauer von einem Monat geben, erklärte Bas. Die Kosten der Unterkunft, also für Miete und Heizung, übernehmen die Jobcenter weiterhin. Sie zahlen sie jedoch direkt an den Vermieter.
Beziehenden droht die vollständige Streichung bei verpassten Jobcenter-Terminen
Die Bundesregierung will zudem schärfer gegen „Terminverweigerer“ vorgehen, wie es Bas ausdrückte. Beim ersten verpassten Termin sollen Jobcenter „unverzüglich“ zum zweiten Termin einladen. Gehen Bürgergeld-Beziehende auch zu diesem nicht, „werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt“. Wenn der dritte Termin ebenfalls verpasst wird, „werden die Geldleistungen komplett eingestellt“, heißt es. Das schließt zunächst nur den Regelsatz ein. Gehen die Betroffenen im folgenden Monat danach nicht ins Jobcenter, verlieren sie alle Leistungen. Auch die Miete- und Heizkosten werden dann nicht mehr gezahlt.
Bas erklärte jedoch, dass die Regierung „nicht die Falschen treffen“ wolle. „Wenn Hemmnisse, gesundheitliche Erschwernisse da sind“, sollen die Betroffenen keine Sanktionen erhalten. Heißt: Bei „gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen für das Nichterscheinen“, sollen die Bürgergeld-Sanktionen nicht greifen.
Neben den härteren Regeln bei Leistungsminderungen und dem Bürgergeld-Entzug schafft die schwarzrote Koalition auch die Karenzzeit beim Vermögen ab. „Leistungen soll nur bekommen, wer auf sie angewiesen ist“, sagte Bas. Erwerbslose müssen zunächst ihr eigenes Vermögen ausgeben, ehe sie Leistungen erhalten. Dabei gibt es weiterhin ein Schonvermögen. Dessen Höhe soll sich am Lebensalter orientieren.
Bas will Bürgergeld-Betrug bekämpfen
Auch die Bekämpfung von „mafiösem“ Bürgergeld-Betrug, wie es Bas zuvor ausgedrückt hatte, findet sich im Beschlusstext. Die Reform der Grundsicherung soll „verschärfte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, eine verstärkte Arbeitgeberhaftung, eine klarere Fassung des Arbeitnehmerbegriffs im Rahmen der Freizügigkeit, ein verbesserter Datenaustausch sowie Schritte gegen die Vermieter von sogenannten Schrottimmobilien“ enthalten.
Im Kern entspricht die Einigung damit dem, was CDU, CSU und SPD bereits im April im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Bereits dort waren im Bereich der neuen Grundsicherung schnellere und härtere Sanktionen sowie der vollständige Leistungsentzug bei abgelehnten Arbeitsangeboten als Ziel benannt worden. Zwischenzeitlich hatte es jedoch Streit um die Frage der Totalsanktionen gegeben.
Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa
