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Massive Unterschiede

Das Jobcenter zahlt: So viel bekommen Bürgergeld-Empfänger für die Miete

Arbeitslose bekommen nicht nur das Bürgergeld, die Jobcenter übernehmen auch die Wohnkosten. Wie hoch sind die Zahlungen für die Miete?

Frankfurt – Das Bürgergeld soll hilfebedürftigen Menschen den Lebensunterhalt sichern und ihnen damit ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Neben dem Regelsatz für die Ausgaben des täglichen Bedarfs bekommen die Leistungsberechtigten auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, gezahlt. Auch die Heizkosten fallen darunter. Den Strom müssen die Betroffenen dagegen aus dem Regelsatz bezahlen.

Kosten des Bürgergelds: Jobcenter zahlen Miete und Heizkosten – bis zu einer Grenze

Im Unterschied zur Höhe des Bürgergelds, die deutschlandweit einheitlich ist, richtet sich die Erstattung der Miete oder – bei selbstgenutztem Eigentum – der Nebenkosten nach dem tatsächlichen Bedarf. Wie viel die Jobcenter zahlen, ist also bei allen Bürgergeld-Beziehenden unterschiedlich.

Dabei gibt es jedoch Grenzwerte, bis zu welcher Höhe Bürgergeld-Beziehende ihre Miete erstattet bekommen. Die Kosten der Unterkunft müssen „angemessen“ sein. Welche Mieten und Heizkosten dazu zählen, unterscheidet sich nach Stadt oder Region. „Regelungen zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung obliegen dem kommunalen Träger“, erklärten die Berliner Jobcenter IPPEN.MEDIA. „Die Prüfung erfolgt für jeden Haushalt individuell, da viele Faktoren beachtet werden müssen.“

Angemessenheit der Miete und Heizkosten im Bürgergeld hängt von der Personenzahl ab

Die Angemessenheit der Wohnung richtet sich dabei etwa auch nach der Größe und der Anzahl der Personen. Je nach Kommune ist etwa eine Wohnung von 45 bis 50 Quadratmetern für Alleinlebende angemessen. Bei einer vierköpfigen Familie sind es etwa 85 bis 95 Quadratmeter. Wenn die Miethöhe jedoch angemessen ist, werde das Jobcenter Bürgergeld-Beziehenden eine etwas größere Wohnung jedoch nicht verwehren, erklärt das Portal Buergergeld.org.

Anzahl der Personen in der BedarfsgemeinschaftAngemessene Wohnungsgröße
145–50 Quadratmeter
260–65 Quadratmeter
375–80 Quadratmeter
485–95 Quadratmeter
595–110 Quadratmeter
6105–125 Quadratmeter
Jede weitere Person10–15 Quadratmeter mehr

Entscheidend ist die tatsächliche Höhe der Miete. Ist diese nicht angemessen, fordern die Jobcenter die Bürgergeld-Beziehenden zum Sparen auf. Möglich ist das etwa durch ein anderes Verhalten beim Heizen, die Untervermietung eines Zimmers oder ein Umzug. Dabei sei es „rechtlich gar nicht zulässig“, dass Jobcenter die Leistungsbeziehenden zum Umzug auffordern, erklärte Marus Weichert, Geschäftsführer des Dortmunder Jobcenters, im IPPEN.MEDIA-Interview.

Tabelle zeigt: So hoch darf die Miete für Bürgergeld-Beziehende sein

Die Angemessenheit der Miete unterscheidet sich deutlich, wie ein Vergleich der 15 größten deutschen Städte zeigt. In München bekommen Alleinlebende eine Bruttokaltmiete von 890 Euro im Monat gezahlt, in Essen ist das etwa (896 Euro) die angemessene Miete für vier Personen. Wie hoch die Bruttokaltmieten für die Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften von einer bis vier Personen sind, zeigt die Übersicht:

StadtAlleinlebendeZwei PersonenDrei PersonenVier Personen
Berlin449 Euro543,30 Euro668,80 Euro752,40 Euro
Hamburg573 Euro693,60 Euro813 Euro980,10 Euro
München890 Euro1092 Euro1286 Euro1569 Euro
Köln677 Euro820 Euro976 Euro1139 Euro
Frankfurt786 Euro903 Euro1078 Euro1219 Euro
Düsseldorf546 Euro632 Euro776 Euro1003 Euro
Stuttgart556 Euro670 Euro780 Euro923 Euro
Leipzig345,79 Euro450 Euro586,63 Euro671,44 Euro
Dortmund570 Euro690 Euro820 Euro1040 Euro
Bremen528 Euro550 Euro672 Euro758 Euro
Essen472 Euro613 Euro754 Euro896 Euro
Dresden450,50 Euro557,64 Euro715,73 Euro813,85 Euro
Nürnberg522 Euro649 Euro747 Euro917 Euro
Hannover499 Euro587 Euro697 Euro834 Euro
Duisburg425 Euro495,30 Euro608,80 Euro735,30 Euro

Mit einer größeren Personenzahl im Haushalt steigt auch die angemessene Miete. In Frankfurt beispielsweise erhalten etwa sechs Personen bis zu 1501 Euro monatlich für die Miete. Dort geht die Übersicht bis zu zehn Personen, die eine 147 bis 159 Quadratmeter große Wohnung für bis zu einer Bruttokaltmiete von 2063 Euro bewohnen dürfen. Mit jeder weiteren Person sind zwölf Quadratmeter und 158 Euro mehr angemessen.

Nach Abrutschen in Bürgergeld: Karenzzeit verhindert sofortigen Umzug, ist aber umstritten

Wer seine Arbeit verliert und ins Bürgergeld rutscht, muss jedoch nicht sofort umziehen, wenn die Wohnung zu groß oder teuer ist. Die Ampel-Koalition hatte mit dem Bürgergeld auch eine Karenzzeit eingeführt. Im ersten Jahr findet keine Prüfung der Angemessenheit statt. Politisch ist die Regelung jedoch umstritten: Die Koalition selbst wollte den Zeitraum jedoch vor dem Koalitionsbruch auf sechs Monate verkürzen. Die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz will die Karenzzeit ganz abschaffen – neben weiteren Verschärfungen bei der Grundsicherung.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/Kira Hofmann/dpa

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