„Fördern und Fordern“
Bürgergeld-Aus besiegelt – doch Jobcenter-Chefin sieht in einem Punkt einen großen Erfolg
Das Bürgergeld-Aus steht an – und damit die Abkehr von zentralen Zielen der Reform. Doch einen Aspekt sieht eine Jobcenter-Chefin als Gewinn.
Berlin – Mit der neuen Grundsicherung gehen Union und SPD neue Wege. Das gerade einmal etwas mehr als zwei Jahre alte Bürgergeld steht mit der neuen Koalition damit wieder vor dem Aus. CDU und CSU haben sich mit ihrer Forderung nach der Abschaffung durchgesetzt. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, lautet eine Formulierung im Koalitionsvertrag, die die Reform gut zusammenfasst.
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Mehr Druck auf Empfänger
Ziel der Reform ist es, Erwerbslose möglichst schnell aus dem Grundsicherungsbezug zu bringen. Über Sanktionen, die Jobcenter nun „schneller, einfacher und unbürokratischer“ verhängen können, sollen die Empfängerinnen und Empfänger schneller Arbeit aufnehmen. Wer „wiederholt“ Angebote ablehnt, dem droht der „vollständige Leistungsentzug“.
Mit der Rückkehr des Vermittlungsvorrangs soll die Integration in Arbeit wieder Priorität haben. Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition die Regel bei der Bürgergeld-Einführung abgeschafft, um Erwerbslosen durch Qualifizierung, Weiterbildung und Berufsabschlüssen bessere Chancen auf eine langfristige Beschäftigung zu bieten, statt sie in Jobs zu bringen, wo sie nur kurz bleiben. Damit begehen Union und SPD einen „schwerwiegenden Fehler, die Fortschritte des Bürgergelds jetzt teilweise wieder rückabzuwickeln“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel IPPEN.MEDIA.
Jobcenter-Chefin sieht Beratung und Qualifizierung als Gewinn des Bürgergelds
Dagmar Brendel, Geschäftsführerin des Jobcenters in Berlin-Neukölln, sieht einen der zentralen Bürgergeld-Fortschritte in der Verbesserung der „Beratungsqualität“ und „Beratungsindividualität“. Die Reform „war für uns Anlass, intern noch zu überlegen, welchen Mehrwert die Kundinnen und Kunden aus Gesprächen mitnehmen“, sagte Brendel im IPPEN.MEDIA-Interview. „Wir haben unseren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit gegeben, noch einmal stärker am Thema Stärken und Interessenlagen zu arbeiten.“
Die durch das Bürgergeld eingeführten Kooperationspläne seien deshalb „sehr vorteilhaft“. Als Leitfaden und Orientierungshilfe für die schrittweise Rückkehr in Arbeit seien sie „deutlich unterstützender für den Integrationsprozess“.
Förderung statt Sanktionen Aufgabe der Jobcenter im Umgang mit Bürgergeld-Beziehenden
Gleichzeitig wehrt sich Brendel gegen den Eindruck, unter Hartz IV hätten die Jobcenter nur auf Härte und Sanktionen gesetzt. „Qualifizierung hat immer eine große Rolle gespielt. Wenn es sinnhaft war, ist es auch vor der Bürgergeld-Einführung praktiziert worden“, sagte die Jobcenter-Chefin. Über Macht allein – „das war für uns nie der Weg, wie wir mit Menschen umgegangen sind“. Das Miteinander – „wir bezeichnen das immer als Arbeitsbündnis“, sagte Brendel – habe immer im Vordergrund gestanden.
Es gebe den „ordnungspolitischen Aspekt, zu dem auch Sanktionen gehören“, erklärte Brendel. „Den sehen wir nicht als unsere vorrangige Aufgabe an, sondern vor allem das Thema Beratung, Unterstützung und Förderung.“ Nur Sanktionen seien nicht hilfreich. „Jemanden nur unter Zwang in Richtung Bewerbungsverfahren zu bringen, ist in aller Regel überhaupt nicht von Erfolg gekrönt.“ So seien in ihrem Jobcenter in Berlin-Neukölln Sanktionen „nicht das Maß aller Mittel gewesen“. Die Sanktionsquote habe immer unter zehn Prozent gelegen.
Klar sei jedoch mit Blick auf die Sanktionen auch, dass mit dem Anspruch auf Bürgergeld eine Verantwortung einhergehe. „Unsere Aufgabe ist, den Bürgergeld-Bezug zu reduzieren und zu vermeiden“, erklärte Brendel. „Das ist eine beidseitige Aufgabe.“ Wer im Grundsicherungsbezug sei, müsse „eben auch mitwirken und etwas dafür tun, diese Phase möglichst schnell zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben zurückzuerlangen“.
Berliner Jobcenter-Chefin hofft auf individueller Ausrichtung – auch in der neuen Grundsicherung
Nun kehrt in der neuen Grundsicherung neben der Option des „vollständigen Leistungsentzugs“ auch der Vermittlungsvorrang wieder zurück. Die genaue Ausgestaltung ist nach dem Koalitionsvertrag noch unklar. Es kommt dabei auf die Entwürfe im Gesetzgebungsprozess an. „Das verbinde ich mit dem Wunsch, dass weiter diese individuelle Ausrichtung und individuelle Orientierung weiter möglich ist“, sagte Brendel. „Also zu schauen, wo Investitionen in Qualifizierung möglich sind.“ Denn das sei ein „wichtiger Meilenstein, eine Beschäftigung zu erreichen, die auf einem höheren Niveau angesiedelt ist, dass die Integration möglichst lange anhält“.
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