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Keine Zahlen zu kontroversem Thema

Mehr Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, aber keine für „Totalverweigerer“? Agentur tappt im Dunkeln

Jobcenter setzen wieder verstärkt Sanktionen gegen Bezieher von Bürgergeld ein. Informationen zu Streichungen für „Totalverweigerer“ fehlen allerdings.

Nürnberg/Berlin – Bürgergeld-Empfänger haben 2024 deutlich mehr Sanktionen erhalten. Insgesamt haben die Jobcenter 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 63,4 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Im Schnitt seien 27.400 Leistungsbezieher betroffen gewesen. Auch das ist ein dickes Plus von 44,8 Prozent.

Bürgergeld-Bezieher bekommen mehr Sanktionen – Zahl der „Totalverweigerer“ unklar

Wegen der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme anzufangen, haben die Jobcenter 23.400 Sanktionen verhängt. Ob jemand mehrfach aus diesem Grund Kürzungen des Bürgergelds hinnehmen musste, lasse sich statistisch nicht auswerten, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit.

Sanktionen 2024 insgesamt369.184
Meldeversäumnis (Träger)318.730
Meldeversäumnis (Arzt/Psycholog. Dienst)1929
Pflichtverletzung aus Eingliederungsvereinbarung8049
Verweigerung von Arbeit, Ausbildung, Maßnahme23.352
Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen515
Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens109
Sperrzeit oder Erlöschen d. Anspruchs nach dem SGB III11.561
Sperrzeit nach dem SGB III4939

Die Zahl der sogenannten „Totalverweigerer“, die mehrfach Arbeitsangebote ablehnen, ist damit weiterhin unklar. Bereits zuvor hatten sowohl Agentur für Arbeit als auch Bundesarbeitsministerium erklärt, keine Angaben zu dieser Gruppe machen zu können. Damit ist auch nicht bekannt, wie viele Menschen ihr gesamtes Bürgergeld entzogen bekamen, weil sie mehrfach Jobangebote abgelehnt hatten. Auch hier sei eine statistische Ausweisung nicht möglich, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf IPPEN.MEDIA-Nachfrage erklärte. Eine Umfrage der Welt unter 60 Jobcentern ergab jedoch, dass zumindest diese keine vollständige Streichung vollzogen hatten.

„Totalverweigerer“ machen in BA-Statistiken zu Sanktionen winzig kleine Gruppe aus

Was sich aus den BA-Zahlen zu den 2024 gegen „Arbeitsverweigerer“ verhängten Bürgergeld-Sanktionen jedoch herauslesen lässt: Ihr Anteil ist äußerst gering. Die 23.400 Minderungen machen 6,3 Prozent aller Sanktionen aus. Die mit 86,3 Prozent große Mehrheit der Sanktionen entfällt auf verpasste Termine in Jobcentern und bei Trägern von Maßnahmen.

Rotes Licht für Bürgergeld-Empfänger: Die Jobcenter haben 2024 deutlich mehr Sanktionen ausgesprochen. (Symbolfoto)

Zudem entspricht die Marke einer Art Obergrenze der „Totalverweigerer“. Dabei ist ohnehin davon auszugehen, dass der Anteil der mehrfachen Ablehnungen – und damit der häufig so bezeichneten „Totalverweigerer“ – innerhalb dieser Gruppe noch geringer ist. Selbst wenn es jedoch 23.400 gebe, würden sie im Vergleich zu 1,8 Millionen erwerbsfähigen Arbeitslosen im Bürgergeld 1,3 Prozent ausmachen.

Seit Frühjahr 2024 können Jobcenter das Bürgergeld streichen, wenn Arbeitslose zweimal Jobs ablehnen

Diese Option, das komplette Bürgergeld zu streichen, wenn Erwerbslose mehrfach Stellenangebote ablehnen, gibt es seit Frühjahr 2024. Die Ampel-Koalition hat diese Möglichkeit im Zuge der Debatten um Sparmaßnahmen bei der Grundsicherung angesichts klammer Haushaltskassen geschaffen. Wenn Arbeitslose zwei Angebote innerhalb eines Jahres ausschlagen, können die Jobcenter den Regelsatz für zwei Monate streichen – Miete und Heizung übernehmen sie weiterhin.

Die werdende Koalition aus Union und SPD will das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umbauen. Dabei ist eine Verschärfung der Sanktionen geplant. Wer arbeiten kann und „wiederholt Arbeit verweigert“, dem droht dann ein „vollständiger Leistungsentzug“. Zudem sollen Sanktionen „schneller, einfacher und unbürokratischer“ umgesetzt werden. Über die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs sollen zudem Menschen schneller in Arbeit kommen. Doch aufgrund der beiden Punkte steht die Reform als „Rückkehr zu Hartz IV“ in der Kritik. Die Maßnahmen seien eine „Subvention des Niedriglohnsektors“ und würden niemanden in „gute Arbeit“ bringen.

Rubriklistenbild: © Christoph Hardt/Imago

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