Senkung ab 2027?
„Die Senkung der Stromsteuer muss kommen“ – dafür Kürzungen beim Bürgergeld möglich
Die Stromsteuer bleibt für viele unverändert. Dieser Plan der Merz-Regierung führte zu heftiger Kritik. Hessen schaltet sich in die Diskussion ein.
Wiesbaden – Die Senkung der Stromsteuer steht fest. Allerdings gilt sie fürs Erste nur für bestimmte Unternehmen, darunter die in der Landwirtschaft. Die Ankündigung der Bundesregierung sorgte für heftige Kritik, unter anderem warfen Wirtschaftsverbände einen Wortbruch vor. Jetzt mischt sich Hessen in die Debatte um die Senkung bei der Stromsteuer ein.
„Senkung muss kommen“ – Boris Rhein plädiert für Senkung bei Stromsteuer
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) verlangt auch die Senkung der Stromsteuer von der Merz-Regierung. „Die Senkung der Stromsteuer muss kommen. Sie steht im Koalitionsvertrag und ich halte sie auch für sinnvoll im Übrigen“, sagte Rhein der Bild am Sonntag. Darüber, dass die Regierung dieses Versprechen zunächst nicht einlösen will, sei er „nicht erfreut“.
Die Merz-Regierung brauche einen Plan, wie die Stromsteuer-Senkung „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden könne. „Und da zähle ich auf den Kanzler“. Rhein schlug vor, genau zu evaluieren, wo im Haushalt die entsprechenden Prioritäten liegen und was „auch nochmal zurückstehen“ könne.
Zudem wies Rhein darauf hin, dass die Probleme um den Haushalt schon längst bekannt gewesen seien. Der hessische Ministerpräsident plädierte dafür, unter anderem beim Bürgergeld Einsparungen vorzunehmen, um die nötigen Finanzmittel freizumachen. „Wir müssen runter mit den Sozialkosten, wir müssen wieder mehr auf Leistung in Deutschland setzen, dann ist auch so eine Maßnahme finanzierbar“, führte er aus. Beim Bürgergeld müssten die Sanktionen angepasst werden. „Wenn jemand zumutbare Arbeit ablehnt, muss das so sanktioniert werden, dass es sich wirklich wieder lohnt, arbeiten zu gehen“, sagte Rhein.
Stromsteuer sinkt doch nicht für alle – Kehrtwende der Merz-Regierung
Was war passiert? Ausgangsort für das gegenwärtige Chaos bei der Stromsteuer ist der Koalitionsvertrag der Merz-Regierung. Darin steht geschrieben, dass die Stromsteuer in Deutschland „für alle“ deutlich abgesenkt werden müsste. Der Vertrag sieht das europäische Mindestmaß als neue Zielmarke vor. Dieses liegt für private Verbraucher bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde. In Deutschland liegen die Preise noch deutlich darüber.
Ende Juni legte die Merz-Regierung dabei jedoch die Kehrtwende ein. Es wurde bekannt, dass die Stromsteuer nur für Unternehmen sinken sollte, konkret für das verarbeitende Gewerbe und die Landwirtschaft. Die Regierung gab Engpässe im Haushalt als Begründung an. Eine breite Entlastung sei darum vorerst nicht möglich.
„Wille ist da“ – Söder stellt Senkung in Aussicht: Für 2027
Vonseiten der Industrie kam postwendend Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Groß- und Außenhandelsverband (BGA) forderten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu auf, die Stromsteuer für Unternehmen aller Branchen in Deutschland zu senken. Der Brief, außerdem adressiert an Lars Klingbeil (Finanzminister, SPD), Katherina Reiche (die Wirtschaftsministerin der CDU) und CDU-Fraktionschef Jens Spahn, warf der Regierung Wortbruch vor. Schon vorher hagelte es außerdem Kritik an der Entscheidung, die privaten Nutzer vorerst nicht in der Stromsteuer zu entlasten.
CSU-Chef Markus Söder versuchte bei einer Pressekonferenz der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die Wogen zu glätten. Am 3. Juli erklärte er vor Journalisten, dass es sehr wohl bereits „Entlastungen für fast alle“ gebe. Unter anderem verwies er auf die reduzierten Netzentgelte und – wovon Gaskunden profitieren – die Abschaffung der Gasumlage. Die Stromsteuer werde zwar zunächst nur für Unternehmen gesenkt, aber das sei nur ein erster Schritt.
Bis 2027 soll ein Rahmen stehen, mit dem die Regierung die Stromsteuer auch für private Nutzer senken will. Die finanziellen Spielräume seien „nicht unendlich hoch“, aber der Wille sei „zu 100 Prozent da“. Alle im Koalitionsvertrag stehen explizit unter Finanzierungsvorbehalt. (Laernie mit Material von AFP)
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