Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Burghausen in frühesten Berichten im „Rosenheimer Wochenblatt“

Knast für betrunkenen Schläger, ein jahrelanges Gerichtsverfahren und königliche Huld

Das Titelblatt der Ausgabe Nummer fünf des dritten Jahrgangs vom 1. Februar 1857 des „Rosenheimer Wochenblatt“.
+
Das Titelblatt der Ausgabe Nummer fünf des dritten Jahrgangs vom 1. Februar 1857 des „Rosenheimer Wochenblatt“.

Heuer ist 170-jähriges Jubiläum der ersten Ausgaben des „Rosenheimer Wochenblatts“. Anlässlich dessen haben wir einmal nachgesehen, wo Burghausen darin auftaucht. Nun stellen wir euch drei Geschichten vor, über Knast für einen betrunkenen Schläger, ein jahrelanges Gerichtsverfahren nach einem Überfall sowie, wie König Maximilian II. Joseph seine „getreue Stadt“ beglückte.

Burghausen - „Kaspar Maier, 43 Jahre alt, verheirateter Müller von Brunnthal, ein im Trunke äußerst roher und exzessiver Mensch, deshalb schon vielfach polizeilich abgestraft, befand sich im August 1853 im Glückswirtshause zu Burghausen, obschon ihm der Besuch der Wirtshäuser im ganzen Landgerichtsbezirke Burghausen bei Vermeidung sofortiger Arretierung und Bestrafung verboten war. Auch damals war Maier wieder betrunken“, beginnt einer der ältesten Berichte mit Bezug zu Burghausen, die sich in der dritten Ausgabe des „Rosenheimer Wochenblatt“ vom 14. Januar 1855 findet. Es handelt sich dabei um einen der Artikel aus der Rubrik „Öffentliche Verhandlungen bei dem königlichen Kreis- und Stadtgericht Wasserburg“.

Zur besseren Lesbarkeit für ein heutiges Publikum haben wir die Schreibweise angepasst. „Gendarm“ wurde beispielsweise noch als „Gensd‘arm“ geschrieben. „Wegen eines an demselben Tage verübten Exzesses wurde er zum Magistrate geladen, und als er wiederholter Ladung ungeachtet nicht erschienen war, durch den Gendarm Mihm und den Polizeidiener Huber dahin abgeführt“, so der Bericht weiter und schließt: „Maier widersetzte sich dieser Abführung dadurch, dass er den Gendarmen bei der Brust packte und ihm die Uniform zerriss. Maier wird wegen der im Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit verübten als Vergehen strafbaren Wiedersetzung an Gendarm Mihm, zu 8 Monate Gefängnis und in die Kosten verurteilt.“

Burghausen in frühesten Berichten im „Rosenheimer Wochenblatt“: Knast für betrunkenen Schläger, ein jahrelanges Gerichtsverfahren und königliche Huld

Vor 170 Jahren war erstmals eine Ausgabe des „Rosenheimer Wochenblatts“ erschienen. „Der ‚Amtliche Anzeiger für das Königliche Landgericht Rosenheim‘ enthielt vor allem Bekanntmachungen und Termine, unter anderem wurden die Daten für die öffentlichen Sitzungen am Kreis- und Stadtgericht Wasserburg veröffentlicht. Ein Preisvergleich der Schrannen, was das Getreide in der Region und bayernweit kostet, zeigt, dass der Anzeiger vor allem auch Informationen für die landwirtschaftliche Klientel bieten sollte. Neben amtlichen und privaten Anzeigen gibt es bereits ab der zweiten Ausgabe auch einen Fortsetzungsroman“, erläutert Natalie Frank in ihrem Beitrag für „Untold History Marketing“ in der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblatts vom 13. Januar dieses Jahres anlässlich des Jubiläums.

Unsere Reihe mit Blicken ins Zeitungsarchiv auf der Themenseite:

Alle bisher erschienen Artikel aus der jeden Samstag erscheinenden Reihe „In alten Zeitungsbänden gestöbert“, aber auch diverse zusätzliche Artikel über spektakuläre Kriminalfälle, bekannte Persönlichkeiten der jüngeren Zeitgeschichte sowie andere bedeutende Ereignisse, nacherzählt an Hand von alten Zeitungsartikeln findet Ihr ab sofort auf dieser Themenseite.

Wir springen ein paar Jahre weiter: In der Ausgabe Nummer fünf des dritten Jahrgangs vom 1. Februar 1857 findet sich folgende, auf den 10. Januar datierte Geschichte: „Am 21. Mai 1848 lies Sebastian Kaiser, ehemaliger Hintermaierbauer von Berg, königliches Landgericht Burghausen, dem von ihm eine halbe Stunde entfernt wohnenden Müller Steger von Grainmühle durch seinen Dienstbuben einladen, mit ihm andern Tags nach Burghausen zu fahren. Der Verabredung gemäß sollte Steger in Stocherting mit Kaiser zusammentreffen. Als Steger andern Tags nach Stocherting kam, erfuhr er im dortigen Wirtshause, dass Kaiser bereits vorausgefahren sei und er nachkommen sollte. Da er den Kaiser fürchtete und sich nichts gegen dessen Willen zu tun getraute, ging er zu Fuß nach Burghausen und traf darselbst mit dem Kaiser zusammen.“

Handlanger gesteht sieben Jahre nach der Tat

In der Stadt sollte Steger dann für Kaiser eine Erkundung am Landgericht einholen, „ob er kein Kapital auf sein Anwesen erhalten könne“. Abends hätten sich die beiden dann zusammen auf den Rückweg gemacht. Kaiser habe Steger, trotz dessen Wunsches, nicht vor Stocherting aus seinem Wagen steigen lassen. „Als Steger von hier durch den sogenannten Brüllergraben nach Hause ging, wurde er von einem Burschen überfallen und mit Stockschlägen misshandelt, in Folge dessen er fünf Wochen arbeitsunfähig wurde.“ Täter sei ein Tagelöhner namens Penkner im Auftrag Kaisers gewesen. Als Steger dies erfuhr, habe er es 1850 zur Anzeige gebracht und Penkner und Kaiser seien verhaftet worden. Kaiser wurde vor 1851 Gericht freigesprochen, Penkner zu Eineinvierteljahr Arbeitshaus verurteilt.

1855 sei dann Penkner, der die Tat zuvor leugnete, bei Steger aufgetaucht und habe gestanden, dass er im Auftrag Kaisers handelte. Darauf sei das Verfahren 1856 wieder aufgenommen worden. Und so kommt der Bericht schließlich zur vorausgegangenen Verhandlung: „Auch heute, wo er unter der Anschuldigung des Verbrechens der Körperverletzung als mittelbarer Urheber vor Gericht steht, leugnet er. Penkner wiederholt vor Gericht, dass Kaiser ihn beauftragt habe, den Steger tüchtig durchzuprügeln.“ Druckmittel seien dabei Schulden gewesen. Weitere Zeugenaussagen hätten Penkner unterstützt. „Kaiser wird des ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig erklärt und zu eineinhalb Jahr Arbeitshausstrafe und in die Kosten verurteilt.“

Königliche Huld für „getreue Stadt“

Neben solchen teils drastischen Geschichten aus dem Gericht findet sich aber auch allerhand anderes. Beispielsweise in der Ausgabe Nr. 40 des fünften Jahrgangs vom 2. Oktober 1859. Demnach sei ein Telegramm aus München in Burghausen eingetroffen, mit dem Inhalt: „Seine Majestät der König bestimmen die Summe von hundert Dukaten für ein in der getreuen Stadt Burghausen am 2. Oktober abzuhaltendes Königsschießen, wobei 50 Dukaten auf Hauptpreise und 50 Dukaten auf Bestreitung der sonstigen Kosten zu verwenden sind.“ Das sei begeistert aufgenommen worden: „Diese königliche Huld und Auszeichnung erregte unter der hiesigen Einwohnerschaft die freudigste Stimmung, und reiht sich daran die noch mehr erfreuliche Hoffnung, während der Tage des Festschießens den allgeliebten Landesvater in Burghausens Mauern begrüßen zu dürfen.“

Wie wir in der 1862 erschienen „Geschichte der Stadt Burghausen in Oberbayern“ von Johann Georg Bonifaz erfahren, wurde dieses „mit großer patriotischer Stimmung“ gefeiert. Geboten worden seien ein Glückshafen, Jugendspiele und Volksbelustigungen. „Im Ganzen beteiligten sich 136 Schützen, davon 10 aus Österreich. Die Schützengilde Trostberg kam in corpore. Drei Preise fielen an Burghauser, darunter der erste auf dem Hirsch. Der Weitpreis kam nach Kaufbeuren.“ Nur der erhoffte Besuch des Königs Maximilian II. Joseph scheint ausgeblieben zu sein. (hs)

Kommentare