Stimmen von BLR, FWG und dem Oberbürgermeister
Stadtgerangel bald beendet? Bürgerliste Reichenhall erringt vorläufigen Sieg
Im Ringen um die Ausschusssitze kann die Fraktion Bürgerliste Reichenhall (BLR) einen Erfolg für sich verbuchen, denn das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren zu ihren Gunsten entschieden. Was sagen die Fraktionssprecher der BLR und der Freien Wähler sowie der Oberbürgermeister zu dem Beschluss? BGLand24.de hat nachgefragt.
Bad Reichenhall – Der Beitritt des Ehepaares Schmied in die BLR-Fraktion sollte ursprünglich auch zu einer Anpassung des Stärkeverhältnisses bei der Besetzung der Ausschüsse führen. Demnach hätte die Fraktion der Freien Wähler (FWG) einen ihrer beiden Sitze an die Bürgerliste abtreten müssen. Der Stadtrat hatte jedoch mehrheitlich gegen die Neubesetzung gestimmt. Daraufhin verklagte die BLR die Stadt Bad Reichenhall.
Zum Hintergrund
Der Stadtrat hatte im vergangenen Oktober nach heftiger Diskussion die Wiedereinführung des Finanz- sowie des Haupt- und Tourismusausschusses beschlossen. Fast zeitgleich trat die Grünen-Stadträtin Dr. Pia Heberer von ihrem Amt zurück. Ihr Nachfolger auf der Liste war Markus Schmied, der sich allerdings nicht mehr mit der Partei identifiziert und daher anfangs fraktions- und parteilos im Stadtrat saß. Seine Frau Julia Schmied hatte die Grünen-Fraktion schon zuvor verlassen und war aus der Partei ausgetreten. Die Folge: Die Grünen mussten sich mit der SPD zu einer neuen Fraktion formieren. Doch damit nicht genug. Ende des Jahres verkündete das Ehepaar Schmied, der Fraktion der Bürgerliste beizutreten. Dies sollte der Bürgerliste auch einen Sitz mehr in den Ausschüssen bescheren. Doch der Stadtrat stimmte gegen die Neubesetzung, weshalb die BLR schließlich die Stadt verklagte.
Im Eilverfahren wurde am 8. März vom Verwaltungsgericht der Beschluss gefasst, dass die Stadt Bad Reichenhall „vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache“ verpflichtet wurde, „über die Besetzung des Haupt- und Tourismusausschusses, des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses ihres Stadtrats unter Zugrundelegung der Rechtsaufassung des Gerichts bis spätestens 9. April 2023 erneut zu entscheiden.“
„Hinwendung zu der neuen Gruppierung hinreichend feststellbar“
Auf Anfrage von BGLand24.de heißt es vom Sprecher des Verwaltungsgerichtes weiter: „Nach Auffassung der Kammer ist die Antragsgegnerin (vorläufig) verpflichtet, der geänderten Fraktionsstärke der Antragstellerin (BLR) infolge des Beitritts der Stadträte Schmied bei der Ausschussbesetzung Rechnung zu tragen, sodass dieser jeweils ein weiterer Ausschusssitz zufällt.“
Die Begründung: Es wurde festgestellt, dass kein unmittelbarer Fraktionswechsel der Stadträtin Julia Schmied vorlag und dass ihr Beitritt zur BLR keine Gesetzesumgehung darstellte. Schließlich läge ihr Austritt aus der Partei der Grünen bereits länger zurück. Auch sei dies nicht zum Schein geschehen.
Gleiches gelte hinsichtlich des Eintrittes des Ehepaares Schmied in die BLR und in die Fraktion der BLR, „sodass diesem auch die sogenannte ‚Ausschusswirksamkeit‘ zukommt, das heißt dass sich dieser auf die Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen auswirken dürfte. Eine inhaltliche Bewertung politischer Überzeugung darf nicht erfolgen. Nach den hier gegebenen äußerlich erkennbaren Gesamtumständen war eine Abkehr von der ursprünglichen Wählerschaft und eine Hinwendung zu der neuen Gruppierung hinreichend feststellbar“, so das Verwaltungsgericht.
Zudem sei auch der Grundsatz des freien Mandats zu beachten. „Danach sind die Landtagsabgeordneten Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Die Gewährleistung des freien Mandats gilt in ihrem Kernbestand auch für Gemeinderatsmitglieder.“
Bürgerliste ist erleichtert
„Wir freuen uns natürlich sehr“, erklärt Julia Schmied auf Anfrage. Und auch Manfred Hofmeister zeigt sich als Fraktionssprecher der Bürgerliste erleichtert. „Der Versuch der FWG, den Beitritt der Eheleute Schmied in die Fraktion der Bürgerliste Reichenhall (auch entgegen des Rates der Rechtsaufsicht) zu verhindern, wurde vom Gericht zurückgewiesen. In der Begründung wurden dazu auch zahlreiche andere Beispiele angeführt.“ Als zweitstärkste Fraktion werde die Bürgerliste daher nun auch jeweils zwei Ausschussitze erhalten.
Das Thema wird in der kommenden Stadtratssitzung behandelt
„Die Stadt Bad Reichenhall ist bestrebt, möglichst schnell klare Verhältnisse zu schaffen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung. Daher werde das Thema noch für die Stadtratssitzung am 18. März nachgeladen. „Die Entscheidung wird ordnungsgemäß im Stadtrat behandelt.“ Den Beschluss bewerten will er noch nicht.
Zunächst stehe eine kurzfristige, aber sorgfältige Prüfung an. „Der Stadtrat muss dabei nämlich vorgelagert zur Ausschussbesetzung entscheiden, ob er gegen die Entscheidung Beschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof einlegt oder ob dem Antragsteller aufgegeben werden soll, in der Hauptsache Klage zu führen.“
FWG bemängelt die Begründung des Verwaltungsgerichts
Friedrich Hötzendorfer, dessen Fraktion der Freien Wähler nun erst einmal einen Sitz verlieren wird, hält die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für falsch: „Zwar umfasst die Entscheidung insgesamt 53 Seiten, mit dem Fall selbst befasst sich das Gericht aber nur auf knapp zehn Seiten. Ansonsten zitiert es Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte bis zurück in die sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, ohne zu berücksichtigen, dass sich mittlerweile das Verhältnis des Wählers zu den Mandatsträgern zumindest auf kommunaler Ebene verändert hat.“
Hötzendorfer – selbst Jurist – spricht hier von „überholten und nicht mehr zeitgemäßen Rechtsansichten“. Heutzutage habe die Liste, auf der ein Kandidat antritt, deutlich mehr Gewicht. Auch widerspreche das Verwaltungsgericht zwischen den Zeilen sogar dem übergeordneten Verwaltungsgerichtshof. „Da scheinen unterschiedliche Auffassungen vorhanden zu sein, die einer Aufklärung harren.“ Die FWG werde dennoch kein Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen, versichert Hötzendorfer. „Für uns steht jedoch weiterhin eine sachliche Zusammenarbeit im Vordergrund. Wir wollen uns nicht über Formalien wechselseitig mit Prozessen überziehen. Dafür hätte die Bevölkerung kein Verständnis. Das ist nicht unser Stil.“
Auch die Bürgerliste schlägt versöhnliche Töne an: „Nach dieser Entscheidung sollte sich der Stadtrat wichtigen sachlichen Themen zuwenden und den kostenpflichtigen Rechtsstreit nicht weiter verlängern. Die Bürgerliste hofft auf eine Rückkehr zu einem wertschätzenden, respektvollen Umgang im Stadtrat“, so Hofmeister.
Das Hauptverfahren steht noch aus
Weitere Auswirkungen auf die laufenden Geschäfte und Projekte der Stadt wird der Beschluss laut Oberbürgermeister Lung nicht haben. „Die hauptsächliche Auswirkung bislang war, dass die Angelegenheit der Stadtverwaltung viel Mühe und viele Arbeitsstunden abverlangt hat.“ Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Bleibt abzuwarten, ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts auch im Hauptverfahren bestätigt wird. „Wann eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen werden wird, lässt sich noch nicht prognostizieren“, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts.
mf
