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Stadtrat beantragt Ablehnung des Antrags

Bürgerliste Reichenhall verklagt Stadt - Bürgermeister findet sich „zwischen allen Stühlen wieder“

Das Alte Rathaus in Bad Reichenhall
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Das Alte Rathaus in Bad Reichenhall

Die Bürgerliste Reichenhall hat sich nach der Rechtsaufsicht nun auch mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO an das Verwaltungsgericht München gewandt, um die vom Stadtrat festgelegte Ausschussbesetzung zu ihren Gunsten zu verändern. 

Pressemeldung Stadt Bad Reichenhall im Wortlaut:

Bad Reichenhall - In einer 22-seitigen Antragsschrift vom 8. Februar legt ein Berliner Rechtsanwalt dar, warum der vom Stadtrat am 30. Januar mit 16:6 Stimmen getroffene Beschluss aus seiner Sicht abgeändert werden müsse. Dem ist die Stadt am Montag mit einer eigenen Erwiderung entgegengetreten und beantragt die Ablehnung des Antrags. Ferner befürwortet die Stadt es, die Fraktion der FWG im Reichenhaller Stadtrat künftig als Beigeladene am Verfahren zu beteiligen. Denn diese könnte einen Sitz in den Ausschüssen verlieren. Die Stadt ist ohnehin nur deswegen Verfahrensgegnerin, weil sie formal Rechtsträgerin des Organs „Stadtrat“ ist.

Nachdem die Verwaltung ursprünglich empfohlen hatte, den Eintritt von Julia Schmied und Markus Schmied als rechtswirksam anzuerkennen, folgte der Stadtrat dieser Empfehlung nach kontroverser Diskussion und Sitzungsunterbrechung nicht. Die Verwaltung ist damit nun verpflichtet, den Beschluss zu vollziehen und argumentiert, dass von den Eheleuten Schmied in der Sitzung ausschließlich bundespolitische Gründe für den Austritt bei den Grünen genannt wurde. Damit sei die von der Rechtsprechung geforderte grundlegende Abkehr von der bisherigen Wählerschaft nicht nachgewiesen.

Oberbürgermeister äußert sich

Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung sieht darum eine vertrackte Situation: „Durch die Entwicklung der vergangenen Wochen ist eine sehr ungewöhnliche Situation zwischen Bürgerliste und FWG entstanden, die es korrekt aufzulösen gilt. Juristisch und politisch finde ich mich da zwischen allen Stühlen wieder. Es wird spannend, wie das Verwaltungsgericht München erkennt. Für mich persönlich steht fest, dass der Stadtrat sich nicht in solchen Fragen verlieren darf. Für viele Bürger bietet das ein sehr befremdliches Bild, wenn so verbissen um ein Ausschussmandat gestritten wird. Wir haben noch gut zwei Jahre in dieser Wahlperiode vor uns und sollten uns auf die Sachfragen konzentrieren.“

Das Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz wird voraussichtlich schon in nächster Zeit entschieden werden. Für die Klage an sich dürfte eine wesentlich längere Dauer anzusetzen sein.

Pressemeldung Stadt Bad Reichenhall

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