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„Einmaliger Vorgang in der Geschichte des Stadtrats Bad Reichenhall“

„Deutliche Missachtung des Wählerwillens“: Kontroverser Streit zwischen FWG und Bürgerliste

Das Rathaus in Bad Reichenhall liegt mitten in der Fußgängerzone.
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Im Bad Reichenhaller Stadtrat rumort es gewaltig.

Die Fronten zum Thema Neuberechnung der Ausschusssitze sind verhärtet: Nachdem sich bereits das Ehepaar Schmied zur kontroversen Stadtratsentscheidung geäußert hat, bezieht nun die Bürgerliste Bad Reichenhall Stellung und erklärt, warum sie das Verwaltungsgericht München eingeschaltet hat. Der Fraktionsübertritt der Schmieds sei in „ausgrenzender und diffamierender Weise erneut infrage gestellt“ worden. Die Gegenseite, die FWG, findet ebenfalls deutliche Worte.

Bad Reichenhall - Mit 16 zu sechs Stimmen votierte der Stadtrat gegen die Neuberechnung der Ausschusssitze. Schon damals ein kontroverses Votum, das in der vergangenen Woche die Bürgerliste (BLR) dazu veranlasste, die Stadt Bad Reichenhall zu verklagen. Auch das Ehepaar Schmied, das zur Bürgerliste gewechselt war und damit erst alles in Rollen brachte, nahm bereits Stellung und befürchtet, dass dieser Streit „in einer Provinzposse auszuarten scheint“. Für den Vorsitzenden der Bürgerliste, Manfred Hofmeister, ist die Sache eindeutig.

„Die Rechtsaufsicht hatte vor der Stadtratssitzung am 30. Januar den Fraktionsübertritt empfohlen, demzufolge wurde auch die Vorlage für den Stadtrat vorbereitet. Leider wurde das in der Sitzung in ausgrenzender und diffamierender Weise gegen das Ehepaar Schmied und auch gegen die Bürgerliste erneut infrage gestellt, um für die FWG den zweiten Sitz zu bewahren“, findet Hofmeister. Das bewegte ihn und die Bürgerliste dazu, sich an die Rechtsaufsicht zu wenden. Da diese nicht mitteilen konnte, bis wann mit einer Bearbeitung zu rechnen sei, beantragte er beim Verwaltungsgericht München ein Eilverfahren, „um die Grauzone bezüglich Fraktionen und Sitzverteilung in den Ausschüssen möglichst zu beenden“.

Manfred Hofmeister erklärt, wieso die Bürgerliste das Verwaltungsgericht eingeschaltet hat.

Verweis auf andere Wechsel

In anderen Kommunen werde darüber nicht im Stadtrat oder Gemeinderat debattiert oder entschieden, meint der Vorsitzende und verweist auf einen aktuellen Übertritt in Piding von einem ehemaligen CSU-Mitglied zur FWG. „Auch 2018 genügten im Stadtrat persönliche Gründe, dass Andreas Staller von den Grünen zur CSU wechselte und auch seinen Ausschusssitz mitnehmen konnte. Das lief über die Sommerpause, ohne dass der Stadtrat damit befasst wurde.“

In seinem Schreiben an die Kommunale Rechtsaufsicht vom 2. Februar, das dieser Redaktion vorliegt, macht Hofmeister unter anderem darauf aufmerksam, dass „seitens des Stadtrats eine Feststellung, wonach die Stadträte Schmied der BLR-Fraktion beigetreten sind, abgelehnt wurde. Anschließend wurden die Ausschüsse entsprechend der alten, nicht mehr zutreffenden Verteilung besetzt: Der BLR wurde jeweils nur ein Sitz gewährt, der FWG jeweils zwei Sitze.“ Markus Schmied und Julia Schmied seien am 2. Januar Mitglied der Bürgerliste geworden und damit auch Mitglied in der Fraktion. „Es ist nicht Befugnis des Stadtrates und entgegen der Rechtsaufsicht, das als nichtig zu erklären“, heißt es in dem Schreiben weiter.

„Ausschuss sind nun rechtswidrig zusammengesetzt“

Das sei keine politische Entscheidung, sondern eine rechtliche. „Sie haben das völlig zutreffend eingeordnet“, so Hofmeister an den zuständigen Mitarbeiter der Rechtsaufsicht. Der Beitritt der Schmieds zur Bürgerliste und zur Fraktion sei wirksam. „Daraus ergibt sich zwingend die neue Sitzverteilung der Ausschüsse. Diese wurde nicht beachtet. Die Ausschüsse sind nun rechtswidrig zusammengesetzt“, findet der Vorsitzende.

Daher geht die Bürgerliste in dem Schreiben vom 2. Februar davon aus, dass die Sitzung am 6. Februar des Haupt- und Tourismusausschusses entsprechend der neuen Sitzverteilung durchzuführen sei. „Alles andere würde dazu führen, dass sämtliche Beschlüsse der Ausschüsse wegen Fehlbesetzung angreifbar werden - und von uns auch gegebenenfalls gerichtlich angegriffen werden müssten“, so Hofmeister. Man erwarte daher eine Entscheidung der Rechtsaufsicht rechtzeitig vor den anstehenden Sitzungen. Notfalls müssten die Termine bis zu einer abschließenden, gegebenenfalls gerichtlichen Klärung vertagt werden.

Alles andere würde dazu führen, dass sämtliche Beschlüssen der Ausschüsse wegen Fehlbesetzung angreifbar werden - und von uns auch gegebenenfalls gerichtlich angegriffen werden müssten.

Manfred Hofmeister von der Bürgerliste

Auf Nachfrage bei der Stadt Bad Reichenhall bestätigt eine Sprecherin, dass die Sitzung am 6. Februar tatsächlich stattfand. Die Rechtsaufsicht habe sich mit der Situation befasst und entschieden, dass die Beschlüsse nach aktuellen Stand gültig seien. Die Sprecherin gab jedoch zu, dass je nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts durchaus die Sitzung noch einmal wiederholt werden könnte, was einen „Rattenschwanz an Arbeit für alle Beteiligten“ nach sich ziehen werde. Kurios: Das Ehepaar Schmied wird von der Stadt auf der Homepage bei den Mitgliedern des Stadtrates immer noch als fraktionslos aufgelistet.

Friedrich Hötzendorfer betont, dass es der FWG „nicht um einen Ausschusssitz mehr oder weniger geht“.

FWG geht es nicht um Ausschusssitz

Auch die FWG meldet sich durch Friedrich Hötzendorfer zu Wort und betont, dass es „nicht um einen Ausschusssitz mehr oder weniger geht“. Das sei bei den meist sachbezogenen Entscheidungen in den Ausschüssen und im Stadtrat - geschätzt 90 Prozent aller Entscheidungen fallen laut Hötzendorfer einstimmig - von untergeordneter Bedeutung. Doch: Worum geht es dann? Der FWG-Sprecher erklärt: „Uns geht es um die Aufrechterhaltung klarer Strukturen und die Verhinderung beliebiger Wechsel. Das haben nicht wir erfunden, sondern das ist durchgehende Rechtsprechung aller bayerischen Verwaltungsgerichte.“

Das haben nicht wir erfunden, sondern das ist durchgehende Rechtsprechung aller bayerischen Verwaltungsgerichte.

Friedrich Hötzendorfer von der FWG

Voraussetzung für einen wirksamen Wechsel sei nach dieser Rechtsprechung eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften und eine Hinwendung zur neuen Gruppierung. Die Gerichte forderten das aus gut nachvollziehbaren Gründen. Denn dabei spielen zwei Aspekte eine entscheidende Rolle: einerseits die Wählerstimmen, die den Mandatar als Person gewählt haben, andererseits aber auch die weiteren Wählerstimmen, die er für die Inhalte und das Programm der Partei bekommen hat, für die er kandidiert hat. „Gerade unter dem zweiten Aspekt ist das Verhalten der Eheleute Schmied eine deutliche Missachtung des Wählerwillens, manche sprechen sogar von Betrug am Wähler.“

Wechsel verändert die vom Wähler getroffene Entscheidung

Die Bürger treffen am Wahltag ihre Entscheidung über die Zusammensetzung des Stadtrates für die nächsten sechs Jahre. Das geschähe mit der Wahl einer Partei/ Gruppe wegen deren kommunalen Programms und speziell in Bayern noch mit der zusätzlichen Möglichkeit, Bewerbern auf der Liste zusätzliche bis zu drei Stimmen zu geben - also Personen, denen der Wähler die Umsetzung besonders zutraue. So entscheide der Wähler in seiner Gesamtheit letztlich über die Zusammensetzung des Stadtrates und damit auch über Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat. Ein Wechsel von einer Partei/Gruppe zu einer anderen verändere die vom Wähler getroffene Entscheidung. Und diese Veränderung des Wählerwillens lasse das Kommunalverfassungsrecht und dem folgend auch die Gerichte nur bei besonders gewichtigen Begründungen zu, „das ist nicht quasi ,in das Belieben‘ der einzelnen Mandatsträger gestellt.“

Hötzendorfer: „Zu den oben genannten Voraussetzungen sind die Eheleute Schmied nach unserer Auffassung und nach Auffassung der Mehrheit im Stadtrat eine Erklärung schuldig geblieben.“ Es sei schade, dass die Bürgerliste diese wohldurchdachte - es gab laut dem FWG-Sprecher eine Sitzungsunterbrechung, in der die Fraktionen ihre Entscheidung noch einmal intern sorgfältig abgewogen hätten - und demokratische Entscheidung nicht akzeptieren wolle und die Rechtsaufsicht und sogar das Verwaltungsgericht angerufen habe.

Diese Eskalation schadet der Zusammenarbeit im Gremium.

Friedrich Hötzendorfer von der FWG

„Letzteres ist, soweit erinnerlich, ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Stadtrats von Bad Reichenhall: Eine Fraktion klagt gegen die Stadt. Diese Eskalation schadet der Zusammenarbeit im Gremium enorm, was wir sehr bedauern, aber nicht zu verantworten haben. Wäre die Entscheidung am 30. Januar im Stadtrat anders getroffen worden, hätten wir das selbstverständlich akzeptiert.“

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