Nach Klage gegen Stadt
Bürgerliste Reichenhall setzt sich durch – Stadtrat muss Ausschüsse neu ordnen
Das Verwaltungsgericht in München hat in einem Beschluss im Eilverfahren zugunsten der Bürgerliste Reichenhall entschieden.
Pressemitteilung Bürgerliste Reichenhall im Wortlaut:
Bad Reichenhall - Die Bürgerliste Reichenhall ist erleichtert, dass vom Gericht die Rechtmäßigkeit des Beitritts von Julia und Markus Schmied und somit der Anspruch auf die Ausschusssitze bestätigt wurde. Der Versuch diesen Beitritt juristisch zu verhindern, wurde vom Gericht abgewiesen.
Die Antragsgegnerin (Stadt Bad Reichenhall) wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, über die Besetzung des Bau- und Umweltausschusses, des Finanzausschusses und des Haupt- und Tourismusausschusses unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Gerichts vor den nächsten Sitzungen der vorgenannten Ausschüsse erneut zu entscheiden.
Bürgerliste wandte sich an Verwaltungsgericht München
Der Stadtrat hatte entgegen der Empfehlung der Rechtsaufsicht gegen die Anpassung des Stärkeverhältnisses bei der Besetzung der Ausschüsse gestimmt. Der Oberbürgermeister ist dem Antrag zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses nicht nachgekommen. Demzufolge hat sich die Bürgerliste Reichenhall an das Verwaltungsgericht München gewandt.
Veränderungen des Stärkeverhältnisses sind auszugleichen
Die mit Stadtratsbeschluss vom 30. Januar 2024 erfolgte Ausschussbesetzung dürfte eine Verletzung des organischen Rechts der Antragstellerin (Bürgerliste Reichenhall) aus Art. 33 Abs. 1 und andere der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bad Reichenhall darstellen. Hierbei hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Während der Wahlzeit im Stadtrat eintretende Veränderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen - so in der Begründung.
Die Regelung in Art. 33 GO setzt nachträgliche Fraktionswechsel von Stadtratsmitgliedern als grundsätzlich zulässig voraus. Dadurch wird die politische Zusammensetzung des Gemeinderats geändert und die Regelung will, dass diesem geänderten Stärkeverhältnis die Zusammensetzung der Ausschüsse nachgebildet wird. Es handelt sich hier nach Auffassung des Gerichts keinesfalls um Scheinbeitritte. Ein gewählter Vertreter ist letztendlich nur seinem Gewissen verantwortlich. In der Urteilsbegründung werden etliche vergleichbare Fälle zu Fraktionswechseln angeführt.
Künftig zwei Ausschussitze
Die Bürgerliste Reichenhall wirkt gem. Satzung als Alternative zu politischen Parteien bei der kommunalpolitischen Willensbildung nach sachbezogenen, parteipolitisch unabhängigen und ideologiefreien Grundsätzen. Die Eheleute Schmied haben nachvollziehbar erklärt, dass sie diese Zielsetzungen teilen.
Somit soll die Bürgerliste Reichenhall künftig jeweils zwei Ausschusssitze als zweitstärkste Fraktion im Stadtrat erhalten.
Mit den umfangreichen anstehenden Themen, unter anderem Haushalt, ISEK Prozess, Erweiterung des Schulcampus St. Zeno und den zusätzlich anstehenden vielfältigen städtischen Aufgaben hofft die Bürgerliste Reichenhall jetzt auf eine konstruktive respektvolle Sacharbeit im Stadtrat.
Die Fraktion der Bürgerliste freut sich über diesen Beschluss des Gerichts und wird sich wie bisher mit viel Engagement und Sachbezogenheit zum Wohle der Stadt einsetzen.
Pressemeldung Bürgerliste Reichenhall