Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

„Nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzbar“

Ausweitung der Mütterrente kommt vorzeitig – wer ab wann davon profitiert

Die Mütterrente 3 wird rascher umgesetzt und startet bereits 2027. Die Deutsche Rentenversicherung macht deutlich: Bis zur Auszahlung ist dennoch Geduld gefragt.

Berlin – Auf die Stromsteuersenkung konnte der Koalitionsausschuss sich nicht einigen, auf die ausgeweitete Mütterrente sehr wohl. Über den verabschiedeten Beschluss können sich nun rund zehn Millionen Menschen freuen: Die Mütterrente III wird früher als ursprünglich geplant eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 werden für jedes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr.

Doch die Reform sorgt auch für Kritik: Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor logistischen Problemen und hohem bürokratischem Aufwand: „Wenn es bei dem vorgezogenen Start der Mütterrente III bleiben sollte, wird die Rentenversicherung dies nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzen können“, gab die DRV am Freitag (4. Juli) bekannt.

Es ist beschlossen: die Mütterrente 3 kommt früher als geplant und soll nun schon 2027 erfolgen. Bis das Geld ankommt, kann es jedoch dauern, so die Deutsche Rentenversicherung.

Gleichstellung auf dem Rentenkonto: Was sich jetzt mit der Mütterrente III ändert

Mit der Ausweitung der Mütterrente, auf die nicht nur Frauen, sondern alle Menschen Anspruch haben, die den Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen, soll eine langjährige Ungleichbehandlung in der Rente beendet werden: Eltern erhalten künftig drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde. Die sogenannte Mütterrente III gleicht damit das Rentenrecht für Millionen Haupterziehende, in der Mehrzahl Frauen, an.

Was ist die Mütterrente?

Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist laut Deutscher Rentenversicherung eine umfangreichere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Laut dem zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Erziehende dieser Kinder für ein zusätzliches halbes Jahr bei der Rente angerechnet bekommen. Damit würde eine Gleichstellung zu den Kindern erfolgen, die ab 1992 geboren wurden.

Der Name „Mütterrente“ ist übrigens irreführend. Denn die Rente für die Kindererziehungszeiten können beantragen:

- Leibliche Elternteile

- Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern

- Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt

Bisher wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich zweieinhalb Erziehungsjahre bzw. 2,5 Rentenpunkte anerkannt – für spätere Geburten sind es drei Jahre. Diese Regelung hatte wiederholt für Kritik gesorgt. Die Reform war im Koalitionsvertrag von SPD und Union bereits angekündigt worden: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Rentenplus mit Mütterrente: So viel Geld gibt es ab 2027 mehr

Derzeit liegt der Wert eines Rentenpunkts bei 39,32 Euro (Stand: Juli 2025) und steigt zum 1. Juli auf 40,79 Euro. Durch die Reform erhalten Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind – das entspricht einem monatlichen Plus von rund 20,39 Euro, eine eher bescheidene Entlastung.

Vor allem Frauen im Ruhestand, die in den ersten Jahren der Kindererziehung weniger oder gar nicht berufstätig waren, sollen von der laut DRV jährlich 5 Milliarden teuren Reform profitieren. Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass die Maßnahme dennoch keine umfassende Lösung der Rentenungleichheit darstellt: Trotz Anrechnung von Kindererziehungszeiten bleibt die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen groß, und verringert die sogenannte Gender Pension Gap nur um wenige Prozentpunkte.

„Nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzbar“: DRV warnt vor technischem Chaos

Die ursprünglich im Sofortprogramm der Bundesregierung für 2026 vorgesehene Umsetzung verzögerte sich zwischenzeitlich; die Deutsche Rentenversicherung hatte davor gewarnt, dass die technische Umsetzung komplex sei und einen großen logistischen Aufwand bedeute: Die geplante höhere Mütterrente „müsse in vielen Fällen mit Grundrente, Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung im Alter verrechnet werden“. Nun einigten sich die politischen Akteure also auf einen Kompromiss: Offizieller Start ist 2027, „mit der Option für eine spätere, technische Umsetzung und einer rückwirkenden Auszahlung zu versehen“, erklärte die DRV am Freitag (4. Juli) .

Rubriklistenbild: © Imago / Bihlmayerfotografie

Kommentare