„Nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzbar“
Ausweitung der Mütterrente kommt vorzeitig – wer ab wann davon profitiert
Die Mütterrente 3 wird rascher umgesetzt und startet bereits 2027. Die Deutsche Rentenversicherung macht deutlich: Bis zur Auszahlung ist dennoch Geduld gefragt.
Berlin – Auf die Stromsteuersenkung konnte der Koalitionsausschuss sich nicht einigen, auf die ausgeweitete Mütterrente sehr wohl. Über den verabschiedeten Beschluss können sich nun rund zehn Millionen Menschen freuen: Die Mütterrente III wird früher als ursprünglich geplant eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 werden für jedes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr.
Doch die Reform sorgt auch für Kritik: Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor logistischen Problemen und hohem bürokratischem Aufwand: „Wenn es bei dem vorgezogenen Start der Mütterrente III bleiben sollte, wird die Rentenversicherung dies nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzen können“, gab die DRV am Freitag (4. Juli) bekannt.
Gleichstellung auf dem Rentenkonto: Was sich jetzt mit der Mütterrente III ändert
Mit der Ausweitung der Mütterrente, auf die nicht nur Frauen, sondern alle Menschen Anspruch haben, die den Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen, soll eine langjährige Ungleichbehandlung in der Rente beendet werden: Eltern erhalten künftig drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde. Die sogenannte Mütterrente III gleicht damit das Rentenrecht für Millionen Haupterziehende, in der Mehrzahl Frauen, an.
Was ist die Mütterrente?
Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist laut Deutscher Rentenversicherung eine umfangreichere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Laut dem zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Erziehende dieser Kinder für ein zusätzliches halbes Jahr bei der Rente angerechnet bekommen. Damit würde eine Gleichstellung zu den Kindern erfolgen, die ab 1992 geboren wurden.
Der Name „Mütterrente“ ist übrigens irreführend. Denn die Rente für die Kindererziehungszeiten können beantragen:
- Leibliche Elternteile
- Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern
- Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt
Bisher wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich zweieinhalb Erziehungsjahre bzw. 2,5 Rentenpunkte anerkannt – für spätere Geburten sind es drei Jahre. Diese Regelung hatte wiederholt für Kritik gesorgt. Die Reform war im Koalitionsvertrag von SPD und Union bereits angekündigt worden: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“
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Rentenplus mit Mütterrente: So viel Geld gibt es ab 2027 mehr
Derzeit liegt der Wert eines Rentenpunkts bei 39,32 Euro (Stand: Juli 2025) und steigt zum 1. Juli auf 40,79 Euro. Durch die Reform erhalten Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind – das entspricht einem monatlichen Plus von rund 20,39 Euro, eine eher bescheidene Entlastung.
Vor allem Frauen im Ruhestand, die in den ersten Jahren der Kindererziehung weniger oder gar nicht berufstätig waren, sollen von der laut DRV jährlich 5 Milliarden teuren Reform profitieren. Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass die Maßnahme dennoch keine umfassende Lösung der Rentenungleichheit darstellt: Trotz Anrechnung von Kindererziehungszeiten bleibt die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen groß, und verringert die sogenannte Gender Pension Gap nur um wenige Prozentpunkte.
„Nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzbar“: DRV warnt vor technischem Chaos
Die ursprünglich im Sofortprogramm der Bundesregierung für 2026 vorgesehene Umsetzung verzögerte sich zwischenzeitlich; die Deutsche Rentenversicherung hatte davor gewarnt, dass die technische Umsetzung komplex sei und einen großen logistischen Aufwand bedeute: Die geplante höhere Mütterrente „müsse in vielen Fällen mit Grundrente, Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung im Alter verrechnet werden“. Nun einigten sich die politischen Akteure also auf einen Kompromiss: Offizieller Start ist 2027, „mit der Option für eine spätere, technische Umsetzung und einer rückwirkenden Auszahlung zu versehen“, erklärte die DRV am Freitag (4. Juli) .
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