Zehn Millionen Versicherte betroffen
Mütterrente wird rückwirkend gelten: Merz kann 10 Milliarden nicht einsparen
Typisch Deutschland: Durch technische Hürden soll die Mütterrente erst 2028 umsetzbar sein. Merz' Kabinett würde Haushaltsmittel sparen, jedoch besteht Söder im Koalitionsausschuss auf Eile.
Für Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder muss es sich anfühlen, als würde er Schweinchen in der Mitte spielen. Den Ball fürs Spiel hat er mitgebracht: die Erhöhung der Mütterrente. Doch in den vergangenen Wochen und Tagen, sind es Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Regierung, die sich den Ball gegenseitig zu spielen und schauen, ob sich stattdessen nicht die versprochene Stromsteuerreform finanzieren lässt.
Nicht unwahrscheinlich, in Hinblick auf die Ansage der Deutschen Rentenversicherung: technisch sei eine Umsetzung ohnehin erst in zwei Jahren machbar, denn es bräuchte ein komplett neues Software-System. Nun versucht Söder sich sein Prestige-Projekt wieder zu schnappen.
| Was gilt aktuell bei der Mütterrente II? | |
|---|---|
| Für jedes Kind geboren vor 1992: | Bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre aufs Rentenkonto |
| Für jedes Kind geboren nach 1992: | Bis zu drei Erziehungsjahre aufs Rentenkonto |
| Die Erziehungsjahre bekommt: | Grundsätzlich nur ein Elternteil zur selben Zeit gut geschrieben |
| Mütterrente bekommen nur Mütter: | Nein. Es gilt, wem die Erziehungszeit zugeordnet ist. Es können auch Väter, Pflegeeltern oder Großeltern Mütterrente erhalten. |
| Ein Erziehungsjahr entspricht einem Entgeldpunkt: | aktuell 40,79 Euro/pro Monat (seit Juli 2025) |
Eigentlich war die Mütterrente III einmal Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung: Die Rede war von einem Start 2026. Zuletzt hieß es, realistisch sei 2028. Im Koalitionsausschuss (3. Juli) konnte Markus Söder die Ausweitung der Mütterrente für 2027 durchsetzen. Beschlossen wurde zudem, dass dies auch dann rückwirkend gilt, sollte die Deutsche Rentenversicherung es mit der technischen Umstellung erst 2028 schaffen.
Andere Sozialleistungen könnten aufgrund einer rückwirkenden Mütterentenreform gekürzt werden
In einem Schreiben „Zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung“ warnte Rentenchefin Anja Piel bereits Ende Juni davor, dass mehr als ein Mausklick vonnöten seien, die zehn Millionen versicherten Mütter von der Mütterrente II auf die Mütterrente III umzustellen. Die technische Umsetzung der Mütterrente III nach Verkündung des Gesetzes bei der Deutschen Rentenversicherung etwa zwei Jahre benötigen. Der Grund: „Bei der zur Umsetzung notwendigen Programmierung kann nicht auf die Programmierungen der bereits umgesetzten Mütterenten I und II zurückgegriffen werden. Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt.“
Rückwirkend den neuen Betrag auszuzahlen, so wie es im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, sei genauso kompliziert. Es „würde zu erheblichen Problemen führen“, heißt es von der Rentenversicherung. „In diesem Fall müssten alle Sozialleistungen, zu denen Wechselwirkungen bestehen, ebenfalls neu berechnet werden.“ Unter Umständen könne es etwa dazu führen, dass eine im gleichen Zeitraum bezogene Hinterbliebenenrente nachträglich gekürzt oder dass ein ergänzender Anspruch auf Grundsicherung im gleichen Umfang gesenkt werden müsse. „Solche rückwirkenden Korrekturerfordernisse, die weit mehr als 1 Million Versicherte treffen würden, sollten vermieden werden, auch wegen des damit verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands,“ so Piel.
Eine Zwangsverschiebung der Mütterrente käme dem Haushalt der Merz-Regierung gelegen
Während Wirtschaftsweisen und Ökonomen ohnehin in den vergangenen Wochen betont hatten, dass die Mütterrente III in Hinsicht auf die angespannte Haushaltslage keine Priorität habe, würde mit der Einsparung zudem gleich ein anderes Projekt der Merz-Regierung refinanziert: die Senkung der Stromsteuer für Verbraucher. Die kostet den Bund etwa 5,4 Milliarden Euro und wurde erstmal auf Eis gelegt.
Mit der Mütterrente III würden Erziehende, deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind erhalten. Die Rente würde sich um 20,40 pro Monat und Kind erhöhen. Die Mehrausgaben beim Bund lägen jährlich bei rund 5 Milliarden Euro im Vergleich zur aktuellen Rentenverordnung. Geld, das für eine zukünftige Stromsteuersenkung gut zu gebrauchen wäre.
Ob die Mütterrente III nach Söders Wunsch wirklich ab 2027 gilt, hängt davon ab, ob ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet wird. Das passiert voraussichtlich im Herbst. Auf Anfrage dieser Redaktion, wie man mit dem Koalitionsbeschluss umgeht, sagt der Deutscher Rentenversicherungsbund: „Wie das genau aussehen kann oder ob für die Auszahlung für Zeiten vor 2028 ein eigenes Verfahren benötigt wird, muss geprüft werden. Die Komplexität des Verfahrens wird sich auf jeden Fall weiter erhöhen sowie zu einem zusätzlichen Mehraufwand bei anderen Trägern von Sozialleistungen führen.“ Man werde die bestehenden Probleme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal darlegen. „Wir stehen für die Erarbeitung von konstruktiven Lösungen selbstverständlich bereit“, heißt es.
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