Kommunalaufsicht hat entschieden
Schlappe für Bürgermeister Kronberger – Pollings Gemeinderäte im Recht
Pollings Gemeinderäte hatten zwei Beschlüsse gefällt, mit denen Bürgermeister Kronberger nicht einverstanden war. Er hat sie daher ausgesetzt und ließ sie überprüfen. Jetzt hat die Kommunalaufsicht entschieden.
- Bürgermeister Kronberger muss zwei ungeliebte Gemeinderatsbeschlüsse umsetzen.
- Diese Beschlüsse schränken seine Befugnisse ein und fordern eine ordnungsgemäße Bereitstellung von Sitzungsunterlagen.
- Am Donnerstag, 23. Mai, findet um 19.30 Uhr eine außerplanmäßige Sitzung des Gemeinderates statt.
Mühldorf/Polling – Die Kommunalaufsicht hat entschieden: Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) muss zwei Beschlüsse der Gemeinderäte, gegen die er sich gewehrt hatte, achten und vollziehen. Der erste Beschluss schränkte seine Möglichkeiten ein, Rechtsmittel unter anderem gegen unliebsame Aussagen von Gemeinderäten einzulegen; der zweite verwehrt es ihm, Sitzungsunterlagen nur so zur Verfügung zu stellen, wie er meint.
Diese Beschlüsse waren der bisherige Höhepunkt der Diskussionen in der Gemeinde um die Ehrung einer Einser-Schülerin aus Polling, die Kündigungen und Zustände im Rathaus sowie die Unterlassungserklärungen des Rathauses gegen Gemeinderäte. Mit ihnen zeigten die Gemeinderäte Bürgermeister Kronberger Grenzen auf. Grenzen, die er nicht akzeptieren wollte und von der Kommunalaufsicht überprüfen ließ.
Befugnisse des Bürgermeisters können beschnitten werden
Im Januar hatten neun Gemeinderäte überparteilich beantragt, die Geschäftsordnung der Gemeinde zu ändern und die Befugnisse von Bürgermeister Kronberger, Rechtsmittel einzulegen, zu beschneiden. Kronberger und seine Geschäftsleiterin Gabriele Springer waren strikt dagegen, befürchteten negative Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltung. Erfolglos. Mit der Mehrheit von zehn Stimmen ging der Antrag durch. Kronberger kündigte an, sie von der Kommunalaufsicht im Landratsamt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zulassen.
„Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes kam zum Ergebnis, dass der Beschluss rechtmäßig ist“, erklärte jetzt Wolfgang Haserer, Sprecher im Landratsamt Mühldorf, auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen.
Verwaltung muss funktionsfähig bleiben
Der Gemeinderat könne die Befugnisse eines Bürgermeisters einschränken,, sagte er. Wie weit, sei im Einzelfall zu prüfen, es müsse aber „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung noch gewährleistet sein“, so Haserer.
„Der Beschluss ist durch Herrn Bürgermeister Kronberger zu vollziehen“, schreibt Haserer. Die geänderten Befugnisse seien „ab Erlass der neuen Geschäftsordnung zu beachten, dies hat unverzüglich zu erfolgen“.
Das Landratsamt habe, so Haserer, das Ergebnis der Prüfung Bürgermeister Kronberger am 30. April mitgeteilt.
Gemeinderäte bestehen auf Geschäftsordnung
Wenige Wochen später kam es in Pollings Gemeinderat zum nächsten Streit. Geschäftsleiterin Gabriele Springer hatte die Gemeinderäte am 29. Januar per E-Mail informiert, dass Sitzungsunterlagen künftig nur noch nach „kurzer Terminabsprache“ im Rathaus einzusehen seien – und nicht mehr über das elektronische Ratsinformationssystem (RIS), unter anderem weil Details von Sitzungsunterlagen schon vorab öffentlich gemacht worden seien.
Wilhelm Skudlik (FW) hatte darauf hin beantragt, die Unterlagen ab sofort wieder im RIS zur Verfügung zu stellen, wie es in der Geschäftsordnung des Gemeinderates geregelt sei.
Kronberger wehrt sich erfolglos
„Ein Bürgermeister ist nicht dazu verpflichtet, irgendwelche Sachinformationen herauszugeben. Das liegt alleine in seinem Ermessen“, hielt Kronberger damals dagegen. Er entscheide, welche Form sachdienlich sei sowie die Vertraulichkeit und den Datenschutz gewährleiste.
Trotzdem forderten die Gemeinderäte gegen die Stimmen von Kronberger und Johann Steinberger (UWG), die Einhaltung der Geschäftsordnung. Kronberger legte auch diesen Beschluss der Kommunalaufsicht vor.
Beschluss ist rechtmäßig
„Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes kam zum Ergebnis, dass der Beschluss rechtmäßig ist“, teilt Landratsamts-Sprecher Haserer auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen mit. „Konkret wurde durch den Beschluss die Einhaltung der bereits geltenden Vorschrift in der Geschäftsordnung gefordert.“
Die Gemeinde müsse die Form zwar im Einzelfall prüfen, aber in der Geschäftsordnung heiße es, dass neben der Ladung „weitere Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt“ werden.
Kronberger muss, so Haserer, die Geschäftsordnung „unabhängig vom Beschluss“ beachten, da die Gemeinderäte „lediglich die Einhaltung der Vorgaben“ der Geschäftsordnung gefordert hätten.
Bürgermeister Kronberger wurde darüber laut Landratsamt am 29. April informiert.
Außerplanmäßige Gemeinderatssitzung am 23. Mai
Für Donnerstag, 23. Mai, ist in Polling um 19.30 Uhr im Rathaus eine außerplanmäßige Sitzung des Gemeinderates angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die beiden Beschlüsse sowie erneut der Antrag für eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung einer Gartenmauer in der Weidinger Straße.