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Umstrittene Gartenmauer in Polling

Schwarzbau in Polling: Wer sagt die Wahrheit? – Nun äußert sich das Landratsamt

Diese Gartenmauer an der Weidinger Straße sorgt derzeit für Gesprächsstoff in Polling
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Diese Gartenmauer an der Weidinger Straße sorgt derzeit für Gesprächsstoff in Polling: Soll sie von den Vorgaben des Bebauungsplanes befreit werden?

Die Diskussion um die umstrittene Gartenmauer in Polling geht weiter: Die Bauherren des Schwarzbaus melden sich erneut zu Wort – und auch das Landratsamt Mühldorf äußert sich jetzt.

Polling – „Wir haben uns vorher im Bauamt in Polling erkundigt“, das betont Peter Wildgruber immer und immer wieder, nachdem die Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Polling, Gabriele Springer, auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen erklärt hatte: „Die Bauherren haben sich nicht erkundigt.“

Es geht um den Bau einer Gartenmauer in Pollings Weidinger Straße, der Thema der jüngsten Gemeinderatssitzung war. Beim Bau sollen die Bauherren Vorgaben des Bebauungsplans nicht eingehalten haben. Ein Schwarzbau also, der jetzt mit einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan geheilt werden sollte. 

Was der Schwarzbau alles verletzt haben soll

Zentrale Punkte, die strittig sind: die Höhe der Mauer sowie die Nichtbeachtung von Sichtdreiecken bei der Ausfahrt aus der Stichstraße. Auch seien, so Bürgermeister Lorenz Kronberger und Springer in der Gemeinderatssitzung, eine Absprache mit dem Landratsamt nicht eingehalten worden, Mauern unzulässig und Nachbarn hätten sich beschwert.

Peter Wildgruber beharrt darauf: Er hat sich vorab im Rathaus erkundigt. Seine Ansprechpartnerin war eine Mitarbeiterin, die nicht mehr im Rathaus tätig ist. Er habe den Bebauungsplan fotografiert und sich an die Vorgaben gehalten. Dieses Foto liegt den OVB Heimatzeitungen vor.

Landratsamt: Es gab keine Vereinbarung

Anschließend habe er entsprechend der damaligen Informationen gebaut. Erst als der Bau fertig war, wurde er im Juni 2023 beim Landratsamt angezeigt. Er habe keine Vereinbarung mit dem Landratsamt ignoriert, betont Wildgruber. Das bestätigt Wolfgang Haserer, Pressesprecher des Landratsamtes Mühldorf, auf Nachfrage: „Eine Vereinbarung mit den Bauherren gab es nicht.“ Das Landratsamt habe nur darauf hingewiesen, „welche Optionen es angesichts einer Überschreitung der zulässigen Höhe“ gebe: Rückbau oder isolierte Befreiung durch die Gemeinde. 

Die Straße rechts führt ins Gewerbegebiet und ist stark befahren.

Über diese Befreiung muss die Gemeinde „im Rahmen ihres auszuübenden Ermessens“ entscheiden, so Sprecher Haserer: Das sei Sache der Gemeinde „in Ausübung ihrer Planungshoheit“.

Grundlage ist, so Haserer, der Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet“ vom Juli 1984. Für das Grundstück gelte die Urfassung des Planes, spätere Änderungen „betreffen nicht das gegenständliche Grundstück“. 

Nur eine Vorschrift zu Maschendrahtzäunen vorhanden

Nach Auskunft des Landratsamtes gibt es für dieses Grundstück im Bebauungsplan „lediglich die Vorschrift, dass Drahtzäune entlang der Straßenfronten mit Hecken zu hinterpflanzen sind.“

Hinsichtlich der erlaubten Höhe gestatte der Bebauungsplan entlang der Verkehrsflächen einen Meter über der Randsteinbegrenzung und „entlang sonstiger Grenzen“ eine Höhe von 1,25 Meter, „gemessen von der Geländeoberfläche“, so das Landratsamt. Pollings Geschäftsstellen-Leiterin Springer nannte als Messpunkt „die Straßenhöhe“. Die Wildgrubers und ihr Rechtsanwalt Udo Volpert gehen dagegen vom Grundstück aus, das stellenweise gut einen halben Meter höher liegt als die Straße. 

„Um rechtmäßigen Zustände herzustellen“, so das Landratsamt im Oktober 2023, könnten die Bauherren die Mauer auf „die nach dem Bebauungsplan zulässige Höhe kürzen“ oder „bei der Gemeinde Polling eine isolierte Befreiung beantragen“. Als zulässige Höhe hatte das Landratsamt da von 1,25 Meter gesprochen.

Verletzt die Ausfahrt das Sichtdreieck?

In der Gemeinderatssitzung monierte Bürgermeister Kronberg zudem eine gefährliche Ausfahrt und die Verletzung von vorgeschriebenen Sichtdreiecken. Anwalt Volpert hatte dazu erklärt: „Im aktuellen Bebauungsplan sind an dieser Stelle gar keine Sichtdreiecke eingezeichnet.“ Auf Nachfrage schrieb Springer: „Selbstverständlich.“

Landratsamts-Sprecher Haserer schreibt dazu jetzt: „In dem für dieses Grundstück gültigen Bebauungsplan ist an der betroffenen Einfahrt kein Sichtdreieck festgesetzt.“ Unabhängig davon seien aber Bauten an Einmündungen so anzulegen, „dass ausreichende Sichtdreiecke gewahrt bleiben. Die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs darf nicht gefährdet sein.“ 

Gemeinderat hat Entscheidung vertagt

Dazu hatten Thomas Jobst (CSU) und Wolfgang Schweiger (parteilos) in der Gemeinderatssitzung gesagt: „Ideal ist es nicht. Aber es geht schon.“ 

Die Gemeinderäte haben über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan diskutiert, die Entscheidung aber zurückgestellt.

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