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Nach Aussagen von Gemeinde zu erster Presseerklärung

„Gegenwind“ meldet sich erneut mit Stellungnahme zu Kostendebatte

In einer Presseerklärung kritisiert die Bürgerinitiative „Gegenwind Altötting“ die von der Gemeinde Mehring für das Bürgerbegehren zum Windpark veranschlagten Kosten. Wir haben wiederum bei der Gemeinde nachgefragt, was man dort von diesen Aussagen hält.
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In einer Presseerklärung kritisiert die Bürgerinitiative „Gegenwind Altötting“ die von der Gemeinde Mehring für das Bürgerbegehren zum Windpark veranschlagten Kosten. Wir haben wiederum bei der Gemeinde nachgefragt, was man dort von diesen Aussagen hält.

In einer Presseerklärung kritisiert die Bürgerinitiative „Gegenwind Altötting“ die von der Gemeinde Mehring für das Bürgerbegehren zum Windpark veranschlagten Kosten. Wir haben wiederum bei der Gemeinde nachgefragt, was man dort von diesen Aussagen hält.

Update, Montag 26. August: Stellungnahme von „Gegenwind“

Nach Erscheinen unseres Artikels hat die Bürgerinitiative „Gegenwind“ unserer Redaktion erneut eine Stellungnahme zukommen lassen, die wir nachfolgend im Wortlaut wiedergeben:

„Mehrings 2. Bürgermeister Josef Schick argumentiert, die Bürgerinitiative Gegenwind Altötting hätte die Anwaltskosten zu einem erheblichen Anteil selbst verursacht.

Tatsache ist jedoch, dass es keines Anwalts bedurft hätte, wenn man das Bürgerbegehren akzeptiert hätte, ohne selbst ein Ratsbegehren dagegenzusetzen. Dieses Ratsbegehren wurde nämlich genau in dem Maß abgelehnt, wie der Bürgerentscheid angenommen wurde. Der Bürgerentscheid allein hätte ausgereicht, um den Willen der Bürger zu erfahren.

Herr Schick behauptet auch, es wäre viel Desinformation in Umlauf gebracht worden. Wir fordern Herrn Schick hiermit öffentlich auf, uns diese besagten Desinformationen mitzuteilen und eine Begründung mitzuliefern.

Die Bürgerinitiative Gegenwind Altötting“

Der Artikel vom 22. August: „Gegenwind“ kritisiert Bürgerbegehren-Kosten in Mehring: „Großteil unnötigerweise selbst gewollt“

Mehring - „Die Kosten von 15.000 Euro wurden nicht für das Bürgerbegehren ausgegeben, sondern zum Großteil, um es zu verhindern! 9.500E Euro für einen Rechtsanwalt, der nicht nötig gewesen wäre, wenn der Bürgerwille einfach geschätzt und ernst genommen worden wäre!“, schreibt die Bürgerinitiative „Gegenwind Altötting“ in einer Presseerklärung, in der sie Stellung zu Medienberichten über die Bekanntgabe der Kosten durch das Windpark-Bürgerbegehren in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Mehring bezieht. „Die Broschüren und Plakate, die 1.200 Euro Kosten verursachten, waren inhaltlich NICHT neutral, sondern bezogen einseitig Stellung FÜR den Windpark. Lediglich die 4.600 Euro Portogebühren könnte man als korrekte Ausgaben für das Begehren anführen.“

„Eigentlich war es nicht das Begehren, sondern der Entscheid!“, heißt es in der Erklärung weiter, „Von den 15.000 Euro, die man jetzt als Ausgaben für das Windpark-Begehren beklagt, hat man den Großteil unnötigerweise selbst gewollt, um die Meinung der Bürger zugunsten der Windparkprojekts zu beeinflussen! Würden die Gemeinden und Gemeinderäte ihren Job mit gesundem Menschenverstand machen, anstatt der ideologischen Politik aus Berlin hörig zu sein, würden sie sich über alle relevanten Themen informieren, Kritik üben, sich für die Belange der Bürger interessieren und dafür einsetzen, bräuchte es kein einziges Bürgerbegehren!!!“

„Gegenwind“ kritisiert Bürgerbegehren-Kosten in Mehring: „Großteil unnötigerweise selbst gewollt“ - Gemeinde bezieht Stellung

Ende Januar hatten sich die Bürger in Mehring bei einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit gegen Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet ausgesprochen. „Letztendlich bin ich schon enttäuscht, dass es so eindeutig dagegen ausgefallen ist. Wir haben uns mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt, hatten einen eigenen Ausschuss dafür und uns viele Gedanken gemacht, wie wir die Menschen mit neutralen Informationen versorgen können“, erklärte Bürgermeister Robert Buchner (Freie Wähler) im Nachgang gegenüber unserer Redaktion.

Alle Artikel zum Windpark Altötting:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Windpark Altötting, den Argumenten dafür und dagegen, dem Ablauf der Bürgerbegehren und vieles mehr findet Ihr auf unserer Themenseite.

„Eigentlich sollten die beim Bürgerbegehren entstandenen Kosten dann schon im Juli im Gemeinderat behandelt werden. Es wurde dann allerdings entschieden, dies in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Das wiederum wurde dann aber vom Landratsamt beanstandet, weshalb es schließlich dazu kam, dass wir darüber im öffentlichen Teil der August-SItzung sprachen“, erläutert Zweiter Bürgermeister Josef Schick (CSU) in Vertretung von Buchner nun gegenüber unserer Redaktion.

„Haben Kosten durch Eilantrag am Verwaltungsgericht mit verursacht!“

„Konkret trug Herr Bürgermeister Buchner vor, dass 15358,57 Euro ausgegeben wurden. Davon seien 1200 Euro für Broschüren, Plakate und Veranstaltungen angefallen. Vor allem aber seien 9500 Euro für Rechtsanwaltskosten zusammengekommen. Schließlich seien da noch 4600 Euro für Portogebühren für den Versand von Wahlunterlagen zu verzeichnen gewesen“, berichtet Schick, „Das wurde vom Gemeinderat zu Kenntnis genommen. Es waren auch Vertreter der Bürgeriniative in der Sitzung als Zuschauer anwesend. Sie haben uns aber dann weder kontaktiert, noch hatten wir Kenntnis von dieser Presseerklärung zu den Kosten.“

Was hält Schick von der Aussage der Bürgeriniative, die Anwaltskosten seien unnötig gewesen? „Nun, die haben zu einem erheblichen Teil letztlich sie verursacht! Anfang Januar hatten sie im Vorfeld des Bürgerentscheids einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Damit wollten sie erreichen, dass die Gemeinde ihre Frage im Ratsbegehren zurückziehen muss“, erläutert Schick, „Dann wäre nur noch über ihre Frage abgestimmt worden. Natürlich haben wir dann einen Anwalt eingeschaltet.“

„Wollten Bürger vollumfänglich informieren“

Letztlich habe das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt. „So blieb uns eine Menge Arbeit erspart, denn die Stimmzettel waren schon verschickt beziehungsweise knapp 1000 Bürgerinnen und Bürger hatten schon per Briefwahl abgestimmt. Gleichzeitig war es allerdings so, dass auch wenn der Antrag abgelehnt wurde, uns doch Anwaltskosten enstanden. 14,7 Stunden wurden abgerechnet, wir sind auf Grund der Umstände des Verfahrens leider überwiegend auf den Kosten sitzengeblieben.“ Auch zuvor seien bereits Anwaltskosten entstanden.

Dann seien da noch die von der Bürgeriniative beanstandeten Broschüren und Plakate. „Im Zuge der ganzen Debatte um den Windpark wurde leider viel Desinformation in Umlauf gebracht“, so Schick abschließend, „Das konnten wir nicht einfach stehen lassen. Also haben wir, damit die Menschen vollumfänglich informiert sind, die besagten Broschüren und Plakate erstellt, in denen dem Fakten und korrekte Informationen gegenübergestellt wurden.“ (hs)

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