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Am Amtsgericht Mühldorf 1974

„Peitschen, Präservative und Quittungsblock“ – Der Prozess zum „Claudia-Cosmetic-Club“ in Halsbach

Mit dem „Claudia-Cosmetic-Club“, einem Bordell in Halsbach, musste sich im August 1974 das Amtsgericht Mühldorf am Inn befassen. Vor Gericht stand dessen namensgebende Betreiberin. Wir blicken auf die Berichterstattung im Oberbayerischen Volksblatt damals zurück:
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Mit dem „Claudia-Cosmetic-Club“, einem Bordell in Halsbach, musste sich im August 1974 das Amtsgericht Mühldorf am Inn befassen. Vor Gericht stand dessen namensgebende Betreiberin. Wir blicken auf die Berichterstattung im Oberbayerischen Volksblatt damals zurück: 

Mit dem „Claudia-Cosmetic-Club“, einem Bordell in Halsbach, musste sich im August 1974 das Amtsgericht Mühldorf am Inn befassen. Vor Gericht stand dessen namensgebende Betreiberin, die aus dem Landkreis Mühldorf stammte. Wir blicken auf die Berichterstattung im Oberbayerischen Volksblatt damals zurück:

Halsbach/Mühldorf am Inn - „Regelrecht unter die Haie geraten ist ein Mädchen aus dem Landkreis Mühldorf, als es auf einer ländlichen Tanzveranstaltung in Peterskirchen mit einem jungen Mann anbandelte. Und schon wenige Tage später, nachdem es den Liebesschwüren des ehemaligen Nachtlokalbesitzers erlegen war, landete es in Frankfurt im Bordell. Und ein Jahr später leitete die 25-jährige Claudia auf Anraten ihres Freundes hin einen Massagesalon in der Gemeinde Halsbach im Landkreis Altötting“, heißt es am 10. August 1974 in einem Bericht des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) zum Gerichtsprozess um den „Claudia-Cosmetic-Club“ am Amtsgericht Mühldorf.

„Die hübsche Claudia“ habe sich vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen Förderung der Prostitution verantworten müssen. „Mit drei Monaten auf Bewährung kam sie billig davon.“ - „Förderung der Prostitution“ war die Formulierung für das im Paragraph 180a älterer Fassungen des Strafgesetzbuchs behandelndeten Vergehens. Inzwischen behandelt dieser die „Ausbeutung von Prostituierten“. „Bei § 180 StGB handelt es sich um den Straftatbestand der sogenannten „Kuppelei“, also der Förderung vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Seit der Großen Strafrechtsreform von 1969 ist nur noch die Kuppelei mit unter 16-Jährigen als Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter Strafe gestellt“, wie die Kanzlei Louis & Michaelis auf ihrer Website erläutert. Experten sehen den Paragraphen aber teilweise als weiterhin reformbedürftig an.

Vor 50 Jahren: Prozess um „Claudia-Cosmetic-Club“ in Halsbach am Amtsgericht Mühldorf

Die Angeklagte „Claudia“ am Amtsgericht Mühldorf habe unterdessen „offen und schonungslos“ berichtet, wie sie für ihren Freund habe arbeiten ging und dann das gesamte Geld abliefern musste, schreibt die Zeitung. „Auf die Vorhaltungen des Gerichtsvorsitzenden Dr. Schmidt, warum sie dies alles scheinbar ohne Zwang getan habe, schluchzte Claudia: ;Er konnte halt so gut reden.‘“ So habe er sie auch zur Anmietung des Gebäudes für den „Cosmetic-Club“ gebracht.

Dabei habe es sich schlicht um einen getarnten Bordellbetrieb gehandelt: „Drei bis vier Mädchen, so ging es aus der Anklage des Staatsanwaltes hervor, hätten hier in der Zeit vom 1. Februar bis 1. April 1973 gearbeitet. Claudia habe den ganzen Betrieb geleitet und als Empfangsdame fungiert. Wie drei aufmarschierte Zeugen bestätigten, habe Claudia dabei 80 Mark kassiert. Dafür hätten sie die Sauna, anschließend die französischen Betten und schließlich auch die Damen benutzen können.“

Anschließender Prozess gegen mutmaßliche Nachfolger-Betreiber

Als Beweisstücke hätten dem Gericht außerdem „drei diverse Peitschen, sechs Packungen Präservative und ein Quittungsblock“ vorgelegen. Schließlch sei das Ganze geplatzt, da ein ursprünglich geplanter Gaststättenbetrieb keine Konzession bekommen habe. Sie seien daraufhin nach Norddeutschland umgesiedelt, wo dann zunächst ein „solider“ Gastbetrieb aufgemacht worden sei. Die Beziehung der Beiden sei aber in die Brüche gegangen, nachdem der „Chef“ wegen anderer Strafdelikte verhaftet worden sei. Nun säße er in Traunstein in Haft, sie arbeite in einem Sozialberuf..

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„Claudia“ sei damit ab dem 1. April 1974 aus dem Betrieb heraus gewesen. Der Hausbesitzer und seine Frau hätten diesen dann aber mit einer dritten Person weiter geführt. Dies werde nun Gegenstand eines weiteren Prozesses sein, in dem der Vorwurf erneut Förderung der Prostitution sei. Die Angeklagten würden die Vorwürfe bestreiten. Zum weiteren Verlauf dieses anderen Prozesses findet sich dann weder in dieser noch den nächsten Ausgaben eine Berichterstattung.(hs)

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