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„Bluttat eines Ausbrechers“ 1954 in Traunstein

„Fast 2 Meter hoch waren die Wände mit Blut befleckt. Die Beamten lagen röchelnd am Boden.“

Vor 70 Jahren, im Sommer 1954 verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht.Vor 70 Jahren, im Sommer 1954 verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht.
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Vor 70 Jahren, im Sommer 1954 verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht.Vor 70 Jahren, im Sommer 1954 verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht. 

Vor 70 Jahren, im Sommer 1954 verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht.

Altötting/Mühldorf am Inn/Traunstein - „Ein grauenhaftes Blutbad richtete am frühen Montag morgen der 29-jährige polnische Kraftfahrer Stefan L. an, der wegen schweren Raubes seit Mai vergangenen Jahres im Landgerichtsgefängnis Traunstein in Untersuchungshaft sitzt. Er brach aus seiner Einzelzelle aus, überwältigte im Gang zwei Gefängnisbeamte mit einem Messer, nahm sich deren Schlüssel und entkam aus dem Gefängnis. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurden die Beamten in das Städtische Krankenhaus geschafft und operiert“, berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) am 15. Juni 1954.

„Der Frau des Traunsteiner Gefängnisverwalters, die durch die Unruhe aufgeschreckt war. bot sich an der Tatstätte ein schreckliches Bild. Fast zwei Meter hoch waren die Wände des Flures bis in die Schreibstube hinein mit Blut befleckt. Die beiden Beamten lagen röchelnd am Boden.“ Das Haupttor des Traunsteiner Gefängnisses habevon innen geöffnet werden können, „wie dies noch in vielen älteren -Gefängnissen der Fall ist. Bei neuen Gefängnissen dürfen die Tore nur von außen aufzuschließen sein. Der Schlüssel muß sich bei einem außerhalb des Gebäudes wohnenden Beamten befinden.“ Der Täter sei in die Wälder geflüchtet. Es sei eine umfangreiche Fahndung mit Kräften von Stadt- und Landpolizei gestartet worden.

Einbrecher flüchtete aus U-Haft und tötete Gefängniswärter - „Bluttat eines Ausbrechers“ in Traunstein 1954: Er machte zuvor Altötting und Mühldorf unsicher

Wie sich später herausstellte, hatte er sich das Messer bereits als er nach seiner Verhaftung in Mühdlorf im Gefängnis saß, dort aneignen können. Anschließend habe er „es in der Schuhsohle verborgen nach Traunstein in seine Zelle geschmuggelt. Dort hatte er es unter der Fußbodenleiste verborgen.“ Zwei Wochen nach der Tat sollte einer der Gefängnisaufseher außerdem seinen Verletzungen erliegen. „Trotzdem er noch in der gleichen Nacht operiert wurde, gelang es nicht, ihn über die Krisis des zehnten Tages hinüberzureiten. 16 Stiche hatten seinen Körper zu sehr geschwächt. [Er] war erst vier Wochen vor der Ungilücksnacht an das Gefängnis nach Traunstein versetzt worden.“

Nur vier Tage nach der Tat konnte die Zeitung unterdessen bereits vermelden: „Im Buchenwald zwischen Autobahn und Siegsdorf wurde am Donnerstag der polnische Schwerverbrecher Stefan L. von einem Jäger aus dem Hochstand erkannt, als er sich im Walde herumtrieb. Durch einen Warnschuß wurden zwei Beamte der Landpolizei herbeigerufen, die den flüchtigen Polen verhafteten und ins Landgerichtsgefängnis Traunstein einlieferten. [....] L. hat sich ausschließlich in der Umgebung von Traunstein herumgetrieben und in der Gemeinde Hochberg zwei Einbrüche auf Bauernhöfe verübt, durch die er sich die notwendigste Garderobe und Lebens- mittel besorgte. Er ließ sich widerstandslos festnehmen und machte einen vällig gebrochenen Eindruck.“

An Händen und Füßen gefesselt vor Gericht

Im August jenen Jahres musste er sich dann vor Gericht verantworten. Zunächst wegen jener Taten, für die er ursprünglich verhaftet worden war. „Zweiunddreißig schwere Diebstähle, fünf versuchte gleiche Verbrechen und zwei Fälle von schwerem Raub wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Während des Krieges war dieser als ‚Fremdarbeiter‘ nach Deutschland gekommen. Weil er sich schlecht führte, wurde er 1943 in ein Konzentrationslager gesperrt und daraus von der US-Armee wieder befreit. Er kehrte aus freien Stücken nach Kraiburg zurück und lebte bis Dezember 1946 im Lager Pürten II. Zwischendurch war er mehrere Male in Strafhaft. Die Freiheit benützte der iunge Pole dazu, mit anderen Ausländern Diebereien, Einbrüche und Raubüberfälle zu begehen. Als er, von Militärgerichten mehrfach verurteilt, in seine Heimat zurückgebracht werden sollte, floh er auf dem Transport und kam 1947 wie auch 1952 wieder in die Mühldorfer Gegend“, so die Zeitung am 4. August.

Er habe vor Gericht an Händen und Füßen gefesselt erscheinen müssen, so die Zeitung am 19. August. Die Flucht aus Traunstein sei nicht seine erste gewesen. „Das erstemal war er aus dem Gefängnis in Ingolstadt entkommen, bei Mühldorf setzte man ihn wieder fest Die zweite Flucht gelang ihm aus Ebersberg, nachdem er einen Gefängnisbeamten niedergeschlagen hatte.“ Die vernommenen Zeugen hätten das Eindringen der maskierten und mit Pistolen bewaffneten Banditen beschrieben. „Eine Frau wurde durch einen Schuß verletzt, eine andere im Bett vergewaltigt. Meist trieben die Einbrecher die Hausbewohner in einem Raum zusammen, um ungestört in den anderen Teilen des Hauses rauben und‘ plündern zu können.“

Separate Verurteilung wegen Mord und versuchtem Totschlag

„Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Traunstein verurteilte am Spätnachmittag des gestrigen Freitags nach dreitägiger Verhandlung den polnischen Gewaltverbrecher Stefan L. wegen zweier Verbrechen des schweren Rauhes, 23 Verbrechen des schweren Diebstahls und fünf Verbrechen des versuchten schweren Diebstahls, alle in dem Gebiet von Mühldorf und Altötting begangen, zu der Gesamtstrafe von acht Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Ferner wurde gegen ihn als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher die Sicherungsverwahrung angeordnet“, hieß es dann am 21.. August.

Dem folgte, einen Monat später am 29. September, eine weitere Verhandlung: „Das Schwurgericht verurteilte Stefan L. wegen Mordes und einem versuchten Verbrechen des Totschlags zu lebenslänglichem Zuchthaus. Der Vorsitzende des Schwurgerichts. Landgerichtsdirektor Flierle, sagte in der Begründung des Spruches, das Gericht habe sich die Ansicht des Staatsanwalts zu eigen gemacht, daß L. mit bedingtem Tötungsvorsatz die beiden Beamten angegriffen habe. Die Umstände der Tat rechtfertigen auch, Heimtücke anzunehmen. Der Verteidiger hatte zuvor nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes beantragt, den Angeklagten le- diglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Falle L. und wegen schwerer Körperverletzung im Fall H. zu verurteilen.“

hs

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