Fall im April 1974
„Badewannenmörder“ von Ampfing: Das war seine bizarre Verteidigung vom „mannstollen“ Opfer
1974 erschütterte der „Badewannenmord“ an der 58-jährigen Maria W. Ampfing und die Region. Als der Täter schließlich gefasst wurde, versuchte er die Tat als Abwehr sexueller Angriffe des Opfers darzustellen. Wir haben den Fall aus damaligen Zeitungsberichten nachgezeichnet.
Ampfing - „Das letzte Lebenszeichen von Maria W. war von den Mitbewohnern des Hauses am Donnerstag wahrgenommen worden. Die Frau hatte das Badewasser einlaufen lassen. Kurz darauf wurde sie, das ergab inzwischen die gerichtsmedizinische Obduktion, gewürgt und ertränkt“, heißt es im Oberbayerischen Volksblatt am 2. Mai 1974. Die 58-jährige Witwe habe nach England fliegen wollen und darum das Geld abgehoben gehabt. „Daß der Täter darauf bedacht war, einen Zeitvorsprung herauszuholen, beweist das Verschwinden des weißen Pudels [der] jeweils bei der Abwesenheit seines Frauchens laut winselte.“
Vor ihrem Urlaub habe sie noch mit einem neuen Bekannten, einem 60-jährigen Mann, drei Tage wegfahren wollen. „Als am vierten Tag nach ihrer Abwesenheit die Schwester zu Besuch kam und die Wohnungstür noch immer verschlossen war, wurde mit einem Nachschlüssel geöffnet. Der Schwester fuhr der Schrecken In die Glieder. W. lag tot in der Badewanne.“ Die Polizei suche nun nach dem Mann. „Der Wagen des bislang Unbekannten wurde noch am Donnerstagfrüh von Nachbarn vor der Wohnung [....] in Ampfing gesehen.“
„Badewannenmörder“ von Ampfing: Bizarre Sex-Verteidigung vor Gericht für Tat aus Habgier
Das Fahrzeug wird dann, wie man aus einer weiteren Meldung erfährt, einige Tage später in Landshut gefunden.. „Seit gestern nachmittag bestehen für die Kripo kaum mehr Zweifel darüber, daß der 60-jährige Techniker Heinrich W. aus München für die Tat in Frage kommt. Auch der weiße Zwergpudel von Maria W. den der Täter auf seiner Flucht mitnahm, ist wieder aufgetaucht. Das Tier wurde ausgerechnet von einer Ampfingerin an der Bundesstraße 15 zwischen Taufkirchen an der Vils und Landshut gesehen. Der völlig verschüchterte Pudel ließ sich von der Frau nicht einfangen.“
Heinrich W. wird schließlich gefasst, nachdem ihn seine neue Lebensgefährtin in der Sendung „Aktenzeichen XY“ erkannt hat. Im März des nächsten Jahres 1974 wird ihm der Prozess gemacht. „Der in Scheidung lebende, vielfach vorbestrafte W. gestand die Tat. Er wollte am ersten Verhandlungstag aber die Anklage auf Mord und Raub dadurch abschwächen, daß er sein Opfer als mannstoll hinstellte. Die Frau habe ihm sexuell ‚bis aufs Blut‘ beansprucht und sei deshalb selbst Ursache der Tat gewesen. Die 800 englischen Pfund, die Werner nach der Bluttat mitnahm, will er ‚so nebenbei aus Geldmangel‘ eingesteckt haben. „Als er am 26. April aus dem Bad kam [...] und sich ankleiden wollte, sei seine Geliebte ins Bad gegangen, habe ihn gerufen und wieder sexuell in einer Weise belästigt, daß er vor Schmerzen ihren Kopf von sich und dabei in das Wasser der Badewanne gedrückt habe.“
Teilnahmslos beim Lokaltermin
„‘Um Gottes Willen, was hast jetzt g‘macht‘, habe er ausgerufen und die Frau zurücksinken lassen in die Wanne. Sie war tot. Daß die Frau am Montag darauf erst von der Polizei aufgefunden wurde, mit dem Gesicht nach unten und mit körperlichen Merkmalen eines Kampfes, dessen Spuren sogar die abgesprengten Schrauben der WC-Befestigung aufzeichneten, das berührt den Angeklagten nicht weiter, wie auch die abgerissenen Knöpfe des Unterhemds nichts bedeuten würden. Mit dem erbeuteten Geld landete Heinrich Werner bald danach in Hamburg, lernte dort auf der Reeperbahn eine Frau kennen, brachte mit ihr das Geld durch.“ Jene neue Freundin sei es dann gewesen, die ihn der Justiz zuführte.
Weiterer spektakulärer Kriminalfall aus der Region:
Inmitten der ohnehin unsicheren Zeiten von Inflation und politischen Unruhen erschütterte 1923 ein Mord in Kirchanschöring die Region. Die Leiche des 31-jährigen Ferdinand Schwangler wird am Waginger See gefunden. Er wurde auf brutale Weise umgebracht.
Bei einem Lokaltermin habe er teilnahmslos vorgeführt, wie er die Frau ertränkte. Gefragt, ob man ihn fotografieren dürfe habe er geantwortet „Ich bin schon so oft aufgenommen worden, daß ich auch da nichts dagegen habe.“ Schließlich wurde er eines Verbrechens des Mordes und des Raubes mit Todesfolge für schuldig befunden. „Der Angeklagte nahm das Urteil vollkommen ungerührt entgegen. In der Urteilsbegründung folgte der Vorsitzende Richter Franz Schütz im wesentlichen den Ausführungen des Ersten Staatsanwalts Manfred Brandles. ‚Wir glauben dem Angeklagten nicht‘, rief der Vorsitzende aus, ‚hat er doch bis zum zwangsläufigen Geständnis nach erdrückender Beweislast ständig seine Unschuld vorzutäuschen versucht. Er war. wie eindeutig feststeht, auf das Geld des Opfers aus‘. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt.“
hs