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Ticker: Mord-Prozess um Tod von Hanna W. aus Aschau

Verteidigung sieht sich auf der Überholspur: „Kein einziges Indiz für Schuldspruch“

Zuerst flogen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft die Fetzen, dann zog Anwältin Regina Rick ihr Zwischenfazit zum Prozess - die Verteidiger von Sebastian T. wähnen sich im Aufwind.
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Zuerst flogen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft die Fetzen, dann zog Anwältin Regina Rick ihr Zwischenfazit zum Prozess - die Verteidiger von Sebastian T. wähnen sich im Aufwind.

Sebastian T.s beste Freundin verweigerte am Dienstag die Aussage, jetzt ist ihre Schwester als Zeugin dran – auch sie nicht zum ersten Mal. Verkompliziert sich der Prozess um den mutmaßlichen Mord an Hanna W. aus Aschau weiter oder gibt es neue Indizien?

Das Wichtigste in Kürze:

Update, 15.25 Uhr - „Kein einziges Indiz für Schuldspruch“

Der heutige Prozesstag endet mit einem langen Zwischenfazit der Verteidigung. In dem Statement, das Regina Rick vorträgt, spürt man: Die Anwälte von Sebastian T. wähnen sich im Aufwind. „Bisher gibt es kein einziges Indiz, das zu einem Schuldspruch beitragen kann“, so Rick.

Regina Rick holt noch weiter aus: Es „steht fest“, dass Sebastian T. Hanna nach dem „Eiskeller“-Besuch nicht verfolgt haben kann. Es habe sich nicht mal bestätigt, dass er zur Tatzeit am Tatort war. Auf ein Sexualdelikt gebe es „keine wirklichen Hinweise“. All die Verletzungen, die am Leichnam der jungen Aschauerin festgestellt wurden, könnten durch einen Sturz selbstverschuldet oder erst in der reißenden Prien passiert sein.

Keine Hinweise auf ein Kampfgeschehen, keine Hinweise auf eine Strangulation, dazu keine DNA-Spuren, fasst es die Rechtsanwältin zusammen. Und wie die heutige Zeugenaussage der Bekannten von Sebastian T. gezeigt habe: „Unser Mandant hat auch kein Täterwissen haben können.“ Als Nächstes will man sich den „Knast-Zeugen“ vornehmen. Er sagte, Sebastian T. habe ihm im Gefängnis die Tat gestanden.

„Dieser Zeuge hat schon zahllose Male gelogen. Er leidet an einer Borderline-Störung. Er ist ein notorischer Lügner“, so Verteidigerin Rick. Das schließt sie aus früheren Prozessen gegen den verurteilten Sexualstraftäter. In einem Beweisantrag fordern die Anwälte deshalb, u.a. einen Richter vom Amtsgericht Laufen zu vernehmen, der den „Knast-Zeugen“ schon verurteilte. Außerdem habe der Zeuge durch seine Aussage im „Hanna-Prozess“ Vorteile für sich selbst erhofft. Das gab er in der Vernehmung zu.

Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann sollen Chats, Sprachnachrichten und Webcam-Aufnahmen aus Aschau ausgewertet werden. 

Update, 13.58 Uhr - Zeugin belastet Sebastian T. schwer

Die Vernehmung der 18-Jährigen beginnt und es geht gleich um den 3. Oktober 2022: „Am späten Nachmittag“ sei sie mit ihrer Schwester, dem Angeklagten und einem weiteren Bekannten beim Tischtennisspielen gewesen. Danach, beim Ratschen am Parkplatz, sei von Sebastian S. der Satz gefallen: „Habt Ihr schon gehört, dass in Aschau ein Mädel umgebracht worden ist?“ Der Name Hanna sei aber nicht gefallen.

Die Zeugin wirkt bei der Befragung recht sicher, antwortet ruhig und überlegt. „Ich hab mir damals nicht viel dabei gedacht und hab es nicht so wirklich ernst genommen.“ Auch der Rest der Gruppe habe den Satz aber hören müssen, man stand eng beieinander. Die Prozessbeteiligten wollen die genauen Abstände wissen und lassen die Zeugin auch noch eine Skizze zeichnen, wo sich der Tischtennisplatz befand. Man merkt gleich: Heute geht es um jedes Detail.

Kann das Gespräch wirklich am 3. Oktober stattgefunden haben? Denn am späteren Nachmittag war in der Öffentlichkeit von Hannas Tod noch nichts bekannt. Die Zeugin ist sich beim Datum sicher, denn der Vierte in der Runde arbeitet sonst als Zimmerer – und wäre es nicht der Feiertag gewesen, hätte der wohl keine Zeit gehabt. Soweit scheint das ganze stimmig. Doch dann ist die Verteidigung am Zug...

„Wie ging es Ihnen denn am 3. Oktober? Hatten Sie da nicht Corona?“, fragt Rechtsanwalt Markus Frank. Und er legt nach: Es gibt eine Sprachnachricht von ihrer Schwester an die Zeugin vom 5. Oktober. Darin heißt es, der Angeklagte habe ihr von einem getöteten Mädel aus Aschau erzählt. Doch wenn man bereits zwei Tage zuvor darüber gesprochen hätte, wäre das dann überhaupt noch eine Nachricht wert gewesen? Die 18-Jährige kann sich daran nicht erinnern.

Das Handy der Zeugin wurde im Zuge der Ermittlungen nicht gesichert und nicht ausgewertet. Doch jetzt wird es so weit sein. „Würden Sie Ihr Handy abgeben?“, fragt die Vorsitzende Richterin Aßbichler, und die junge Frau willigt ein. Auch wenn sie die damaligen Chats mit ihrer Schwester angeblich gelöscht hat, könnten sie wiederherstellbar sein. Fest steht: Für einige Wochen wird das Handy nun im Besitz der Ermittler sein.

„Haben Sie ihm so eine Tat zugetraut?“, will Verteidigerin Regina Rick wissen. Zuerst nicht, „und dann habe ich viel darüber nachgedacht. Aber so richtig sicher bin ich mir da immer noch nicht“. Dann die Hausparty daheim bei der Zeugin und ihrer Schwester am 17. November 2022 – einen Tag vor Sebastian T.s Festnahme. „Ja, ich war‘s, ich hab sie umgebracht“, habe er da plötzlich vor allen gesagt, als man über Hannas Tod gesprochen hatte.

Früher sei Sebastian T. vielleicht zweimal pro Woche bei ihnen zuhause gewesen. Nach dem 3. Oktober 2022 dann aber plötzlich etwa doppelt so oft. „Wie wenn er sich verstecken will. Das Gefühl hatten wir alle“, so die 18-Jährige im Zeugenstand. Außerdem sei er nicht mehr so lustig gewesen wie zuvor.

Immer wieder, wenn die Verteidigung am Zug ist und die Zeugin befragt, liegt Spannung in der Luft. Zweimal entlädt sie sich. „Hören Sie mal auf, den Vernehmungsfluss zu stören! Sie gehen immer dazwischen, wenn es für die Zeugin eng wird“, ruft Rechtsanwältin Rick zur Richterin. Später macht die Verteidigung der Zeugin einen falschen Vorhalt, der die junge Frau verunsichern könnte. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler knallt vor Emotionen einen Stapel Papier auf den Tisch und schreit: „Ein falscher Vorhalt! Das ist eine absolute Frechheit!“

Insgesamt drei Stunden ist die Schwester der besten Freundin des Angeklagten im Zeugenstand. Dann wird sie entlassen. Der Prozesstag ist damit aber noch nicht vorbei. Die Verteidigung kündigt einen Beweisantrag und ein Statement an...

Update, 11.27 Uhr Hat sich Sebastian T. verplappert? Gestand er die Tat? Zeugin: „Ich werde Angaben machen“

Aufatmen im großen Gerichtssaal des Traunsteiner Landgerichts: Die Schwester der besten Freundin des Angeklagten will aussagen! „Ich werde Angaben machen“, so die 18-Jährige. Sebastian T. kennt sie vor allem über ihre Schwester. Vor allem in der Zeit nach dem mutmaßlichen Mord am 3. Oktober 2022 verbrachten sie mehr Zeit.

Eine Beziehung hätte der Angeklagte zu ihrer Schwester aber nicht gehabt. „Und das war auch nicht gewünscht.“ Trotzdem habe es einmal einen eindeutigen Annäherungsversuch von Sebastian T. gegeben: ein Griff auf ihren Oberschenkel im Auto. Ihre Schwester habe das aber nicht gewollt.

Nun geht es ans Eingemachte – den 3. Oktober 2022, den Tag von Hannas Tod, und die Wochen danach. Hat sich Sebastian T. verraten? Gestand er die Tat im engen Kreis?  

Update, 10.20 Uhr - Auch die nächste Zeugin könnte Aussage verweigern

Der Prozess wird eröffnet und gleich zu Beginn sorgt Richterin Jacqueline Aßbichler für Verunsicherung: Nachdem zur Überraschung aller schon die Schwester der heutigen Zeugin am Dienstag die Aussage verweigert hatte, stellt sich diese Frage heute aufs Neue. „Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt auch, wenn man Angehörige damit belasten würde.“

Es klingt wie eine Vorwarnung, dass die Gerichtsbeteiligten auch heute leer ausgehen könnten. Der Rechtsbeistand der Zeugin, Anwalt Axel Reiter, wird hereingebeten und darüber aufgeklärt. In wenigen Minuten soll die 18-Jährige ihre Aussage machen. Man darf gespannt sein.

Vor Prozesseröffnung bündelte sich das Medieninteresse dagegen auf jemand ganz anderes: Manfred Genditzki sitzt in den Zuschauerreihen. Jener Mann, der wegen des vermeintlichen „Badewannen-Mordes“ vom Tegernsee 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß. Seine Anwältin war Regina Rick, die jetzt auch Sebastian T. verteidigt. Die beiden unterhalten sich angeregt, Rick gibt sich zuerst überrascht, als sie Genditzki sieht. Angeblich sei der Mann aus „privatem Interesse“ zum Prozess gekommen. Was womöglich noch dahintersteckt, darüber kann man nur spekulieren.  

Vorbericht, 8.35 Uhr - Gestand Sebastian T. Hannas Tötung im Freundeskreis? Zeugin muss aussagen

Traunstein/Aschau im Chiemgau – Zuletzt kam der Mord-Prozess gegen Sebastian T. aus Aschau ins Stocken, am heutigen Donnerstag (7. Dezember) der nächste Anlauf: Eine 18-Jährige soll als Zeugin aussagen. Sie gehört zum engeren Bekanntenkreis des Angeklagten und ist die Schwester seiner besten Freundin. Am 25. Oktober wurde sie schon einmal ans Traunsteiner Landgericht geladen. „Wir hatten das Gefühl, dass er sich bei uns verstecken wollte“, sagte die junge Frau damals zu den Wochen nach dem mutmaßlichen Mord.

18-jährige Bekannte soll über Angeklagten aussagen

Nun soll sie dem Gericht beantworten: Verplapperte sich Sebastian T. am 3. Oktober 2022, dem Tag nach der Tatnacht? Gestand der Angeklagte die Tat bei einer Hausparty am 17. November 2022? Bei ihrer ersten Zeugenaussage gab die 18-Jährige bereits an, dass sich Sebastian T. in den Wochen nach der Tötung von Hanna W. auffällig oft mit Alkohol „zuschüttete“. Die Verhandlung wird um 9 Uhr fortgesetzt. Es ist bereits der 18. Prozesstag.

Zuletzt kam der Prozess am Dienstag ins Stocken: Die beste Freundin des Angeklagten sollte aussagen, bereits zum dritten Mal. Sie gilt als eine der wichtigsten Belastungszeuginnen. Doch plötzlich berief sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht - Artikel 55 der Strafprozessordnung. Demnach dürfen Zeugen die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten und strafbar machen. Ob die Zeugin damit aber durchkommt, hat das Gericht noch zu entscheiden. Auch das könnte womöglich heute bekanntgegeben werden.

Inzwischen scheint ohnehin festzustehen, dass der Prozess um die getötete Hanna W. aus Aschau länger dauern wird, als angenommen. Eigentlich sollte noch vor Weihnachten ein Urteil fallen. Doch das Landgericht hat bereits Termine bis in den Februar hinein festgesetzt. Bis ein Urteil fällt, könnte es auch März werden, schätzte Richterin Aßbichler. Denn die Verteidigung will mit technisch aufwändigen Gutachten zeigen, dass sich Hanna ihre schweren Verletzungen erst in der reißenden Prien zugezogen haben könnte.

Angeklagt ist Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau. Er soll am 3. Oktober vorigen Jahres Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach nahe der Kampenwandbahn geworfen haben. Dort ertrank die damals 23-Jährige. Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde. Am 17. November 2022 wurde er jedoch festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord.

chiemgau24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

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