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Auch Campingplatz-Betrug und häusliche Gewalt wirft man ihm vor

Sex in Kirche und Bestechung nur „Nebenkriegsschauplätze“: Prozess gegen Rosenheimer stockt

Justitia
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Symbolbild Gericht.

Traunstein/Rosenheim – Wegen einer ganzen Reihe unterschiedlichster Delikte muss sich ab dem heutigen Mittwoch ein Rosenheimer vor Gericht verantworten: Opfer sei in erster Linie seine Ehefrau geworden – aber auch ein Dutzend weitere Geschädigte, von denen er sich über 400.000 Euro ergaunert haben soll.

Update, 15.14 Uhr - Prozess gegen Rosenheimer stockt

Es ist ein bunter Strauß an Vorwürfen, mit dem ein 39-jähriger Rosenheimer vor dem Landgericht konfrontiert wird – doch äußern will er sich zu keinem einzigen. „Noch wird unser Mandant keine Angaben machen“, so Verteidiger Maximilian Pauls nach der Verlesung der ellenlangen Anklageschrift.

Gleich danach wird auch klar: die Ehefrau des Rosenheimers, die immer wieder Zielscheibe von Gewalt, Drohungen und Beleidigungen geworden sein soll, wird nicht aussagen. Die 26-Jährige erscheint zwar, beruft sich aber auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern. Die Vorsitzende Richterin Christina Braune macht danach klar: Der Tatkomplex häusliche Gewalt wird schwer nachzuweisen sein. Denn bei der Polizei beschuldigte die 26-Jährige ihren Mann zwar zuerst, doch behauptete gegenüber den Beamten später, ihre Aussagen seien „unwahr“ gewesen.

„Das mit der Kirche lässt sich dagegen beweisen“, so Braune. Schließlich wurden Aufnahmen vom Sex in der Schechener Kirche auf dem Handy des Angeklagten gefunden. „Aber genauso wie der Punkt mit der Bestechung sind das eher Nebenkriegsschauplätze“, so die Richterin. Der Betrug stehe im Mittelpunkt – und nach Aktenlage werden sich diese Delikte wohl kaum entkräften lassen.

Doch die mutmaßlichen Opfer des Betrugs am Campingplatz werden erst an den beiden kommenden Prozesstagen aussagen. Am 27. November und am 4. Dezember wird der Prozess am Traunsteiner Landgericht fortgesetzt. Beginn ist jeweils um 9.15 Uhr.  

Update, 12.42 Uhr – Details aus Anklage jetzt öffentlich

Über sechs Seiten zieht sich die Anklageschrift, Oberstaatsanwalt Martin Freudling braucht für die Verlesung allein eine Viertelstunde. Zwei Anwälte haben hinter dem Angeklagten, ein 39-jähriger Rosenheimer, Platz genommen: Markus Frank aus Rosenheim und Maximilian Pauls aus München. Wegen ganzer acht Straftatbestände steht der Mann jetzt vorm Traunsteiner Landgericht – allen voran Körperverletzung und Bedrohung gegen seine Ehefrau sowie Betrug, aber auch Bestechung oder Störung der Religionsausübung.

Alles begann im September 2022

Im September vorigen Jahres soll es losgegangen sein: ein erster Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht seiner Frau. Im November wieder – verbunden mit Drohungen, sie und ihre Familie abzustechen. Noch mehr eskaliert sei es dann an Heiligabend 2022: ein Streit in der Wohnung, wieder Schläge, ein zerstörtes Handy. „Kurze Zeit später zwang der Angeklagte die Geschädigte, mit ihm ins Klinikum Rosenheim zu fahren, um klären zu lassen, ob eine Abtreibung erfolgt ist“, so Staatsanwalt Freudling.

„Wenn sich die Abtreibung bewahrheitet, drohte der Angeklagte, dass er ihren Sohn abstechen wird“, heißt es in der Anklageschrift. Am Klinikum angekommen, habe er nicht ohne Weiteres in den Untersuchungsraum gedurft. Der Versuch, eine Krankenschwester mit 100 Euro zu bestechen, schlug fehl, so der Staatsanwalt. Bis April 2023 seien die Gewaltexzesse zu Hause dann weitergegangen – schließlich auch mit Würgegriffen, wüsten Beleidigungen und zertrümmertem Inventar.

Sex auf Altar in Schechener Kirche

Der zweite große Block der Anklage betrifft Betrugsdelikte, die der 39-Jährige auf einem Campingplatz im Kreis Rosenheim begangen haben soll. Eigentlich war der Mann dort nur als Platzwart angestellt, habe sich dann aber immer wieder als Verwandter der Geschäftsführerin ausgegeben – und so in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er habe Dauercamper getäuscht, indem er ihnen sagte, es sei üblich für Stellplätze eine Ablösesumme zu verlangen, die dann an den Vorbesitzer weitergeleitet werde.

Mal verlangte der Rosenheimer dafür 8000 Euro, mal 15.000 Euro, mal 40.000 Euro, so die Anklage. Elf Dauercamper seien so übers Ohr gehauen worden, insgesamt habe der Angeklagte über 400.000 Euro damit eingeschoben. Doch die Anklageschrift ist noch länger: Im Juli 2022 soll er auf dem Altar der Kirche von Schechen Sex gehabt und alles fotografiert haben – strafbar als Störung der Religionsausübung. Außerdem habe er keinen Unterhalt mehr an die Mutter seines Kindes bezahlt.

Nun liegt es an dem 39-jährigen Rosenheimer selbst: Sagt er etwas zu den Vorwürfen? Gesteht oder bestreitet er die Taten? Und wie erklärt er sich?

Vorbericht:

Es geht vor allem um häusliche Gewalt und um Betrugsdelikte: Ein 39-jähriger Rosenheimer steht ab Mittwoch (22. November) vor dem Traunsteiner Landgericht. Ab September 2022 soll er immer wieder seine Ehefrau geschlagen und auch gewürgt haben. Dazu wurde Inventar zertrümmert und der Frau und ihrem Sohn mit dem Abstechen gedroht, so die Staatsanwaltschaft.

Die Betrugsdelikte soll der Rosenheimer an seiner früheren Arbeitsstelle begangen haben. Auf einem Campingplatz im Landkreis Rosenheim habe er sich 2020 als Verwandter des Geschäftsführers ausgegeben und so immer wieder Kunden zu Unrecht abkassiert. Über 400.000 Euro sind es laut Staatsanwaltschaft gewesen, die der 39-Jährige in die eigene Tasche wirtschaftete. In der ellenlangen Anklageschrift tauchen weitere Vorwürfe auf: In der Schechener Kirche soll der Angeklagte beispielsweise Sex auf dem Altar gehabt haben.

Angeklagt ist der Rosenheimer wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Bestechung, Betrug, Störung der Religionsausübung und Verletzung der Unterhaltspflicht. Seit April sitzt er in Untersuchungshaft. Insgesamt sind sechs Prozesstage am Landgericht angesetzt. Mit einem Urteil wird am 13. Dezember gerechnet.

chiemgau24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

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