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Ticker: Nebenklägeranwalt zur Überraschung im „Fall Hanna“ aus Aschau

Beste Freundin von Sebastian T. will Aussage verweigern: Was bedeutet das für den Prozess?

Der Anwalt der Nebenklage, der Familie von Hanna W., Walter Holderle (links): „Der Prozess wird dadurch nicht einfacher.“
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Der Anwalt der Nebenklage, der Familie von Hanna W., Walter Holderle (links): „Der Prozess wird dadurch nicht einfacher.“

Traunstein/Aschau im Chiemgau – Es ist bereits ihr dritter Auftritt als Zeugin vor Gericht – und es dürfte der unangenehmste werden: Sebastian T.s Schulfreundin spielt im Mord-Prozess eine ganz zentrale Rolle. Die 21-Jährige erwartet heute eine bohrende „Konfliktbefragung“ durch Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Update, 13.46 Uhr - Anwalt der Nebenklage: „Prozess wird dadurch nicht einfacher“

Die beste Freundin des Angeklagten, eine der wichtigsten Belastungszeuginnen im ganzen Prozess, verweigert plötzlich ihre Aussage. Was bedeutet das für den weiteren Verlauf? Zumindest so viel, dass die 21-Jährige wenigstens heute um ihre Zeugenaussage herumkommt. Zeugen dürfen nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten und strafbar machen. Ob das auf sie zutrifft, wird das Landgericht jetzt prüfen.

Die Entscheidung, ob die Zeugin nochmal aussagen muss, könnte das Gericht am Donnerstag verkünden. „Ihre bisherigen Aussagen vor Gericht behalten aber ihre Gültigkeit und bleiben verwertbar“, klärte der Anwalt der Nebenklage, Walter Holderle, im Gespräch mit chiemgau24.de auf. Sebastian T.s beste Freundin gilt als zentrale Zeugin. Denn ihr könnte der Angeklagte am Abend nach der Tat Täterwissen verraten und später auch die Tat gestanden haben. 

„Jetzt haben wir einen schweigenden Angeklagten und eine schweigende Zeugin. Das lässt noch mehr Raum für Spekulationen und macht den Prozess nicht einfacher“, so Holderle. Die Gründe, wie sich die Zeugin auf ein Aussageverweigerungsrecht stützen will, kennt auch er nicht. Womöglich, weil sich frühere Aussagen der 21-Jährige heute als falsch herausgestellt hätten. Oder weil sie den Angeklagten in früheren Aussagen geschützt haben könnte.

Trotz der erneuten Verzögerungen und Turbulenzen im Prozess, falle damit nicht alles zusammen, so der Nebenklägeranwalt. „Die alten Aussagen der Zeugen bleiben verwertbar und die Belastungszeugen, die mit Sebastian T. im Gefängnis gesessen sind, gibt es ja auch noch.“

Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll die Schwester der besten Freundin des Angeklagten aussagen. Auch sie sei bei jener Hausparty am 17. November 2022 dabei gewesen, als Sebastian T. die Tat vor versammelter Mannschaft gestanden haben soll.

Update, 11.17 Uhr - Beste Freundin verweigert die Aussage

Der lang erwartete Auftritt von Sebastians bester Freundin vor Gericht war in null Komma nichts vorbei. Schnellen Schrittes ging die 21-Jährige auf die Zeugenbank zu, in Begleitung ihres Anwalts Andreas Leicher. Dann hieß es kurz und knapp: „Sie beruft sich auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung.“ Zeugen dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten und strafbar machen.

Dann der zweite Tiefschlag fürs Gericht: Eigentlich war geplant, dass im Anschluss ein Video gezeigt wird, wie die beste Freundin des Angeklagten voriges Jahr bei der Polizei aussagte. Auch daraus wird nichts. „Wir gehen davon aus, dass das Zeigen des Videos wegen Paragraf 55 unzulässig ist“, so Verteidiger Markus Frank. Ansonsten werde man Einspruch erheben, dass die Aussagen der jungen Frau vor Gericht verwertet werden dürfen.

Damit ist der heutige Prozesstag schon wieder beendet. Für die Prozessbeteiligten nicht ganz überraschend, denn sie wurden am Montag darüber informiert, dass die Zeugin ihre Aussage verweigert. Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll die Schwester der besten Freundin des Angeklagten aussagen. Auch sie sei bei jener Hausparty am 17. November 2022 dabei gewesen, als Sebastian T. die Tat vor versammelter Mannschaft gestanden haben soll.

Vorbericht:

Beim letzten Mal wurde noch große Rücksicht genommen: Man ließ Sebastian T.s Schulfreundin mehr oder weniger einfach reden, Richterin Jacqueline Aßbichler stellte nur zaghafte Nachfragen. Denn die 21-Jährige wirkte zuvor nervös und unsicher. Außerdem ersparte man ihr den Gang in den großen Verhandlungssaal. Als Zeugin vernommen wurde die junge Frau in einem Nebenraum des Gerichts, ihre Aussage übertrug man per Live-Video. Am heutigen Dienstag (5. Dezember) ab 9 Uhr dürfte es anders ablaufen.

Warum Sebastian T.s Schulfreundin die wichtigste Zeugin ist

Es wird eine „Konfliktbefragung“ mit bohrendem Nachhaken, vor allem von Seiten der Verteidigung, erwartet. Denn die 21-Jährige, die Sebastian T. von allen Freunden am nächsten stand, spielt im Mord-Prozess eine zentrale Rolle. Sie trafen sich nach der Tatnacht und in den Tagen darauf. Bei ihrer jüngsten Vernehmung vor einem Monat sagte sie: Am Abend des 3. Oktober 2022 habe ihr Sebastian T. von einem in Aschau umgebrachten Mädchen erzählt – doch zu dem Zeitpunkt wusste die Öffentlichkeit davon noch nichts. Und bei einer Hausparty am 17. November 2022, dem Tag vor der Festnahme des Angeklagten, habe er ihr die Tat offen gestanden.

So weit, so eindeutig. Doch im privaten Umfeld habe die junge Frau nach einer ersten Befragung durch die Polizei auch schon damit geprahlt, ihren alten Schulfreund „fett beschützt“ zu haben. Wie glaubwürdig ist die wichtigste Belastungszeugin also? „Ihre Freundin wird durch die Mangel genommen werden durch die Verteidiger“, entfuhr es der Richterin bereits einmal, als sie Druck auf Sebastian T. ausüben wollte – doch die Hoffnung, dass der Angeklagte endlich spricht, erfüllte sich bisher nicht.

Inzwischen scheint ohnehin festzustehen, dass der Prozess um die getötete Hanna W. aus Aschau länger dauern wird, als angenommen. Eigentlich sollte noch vor Weihnachten ein Urteil fallen. Doch das Landgericht hat bereits Termine bis in den Februar hinein festgesetzt. Bis ein Urteil fällt, könnte es auch März werden, schätzte Richterin Aßbichler. Denn die Verteidigung will mit technisch aufwändigen Gutachten zeigen, dass sich Hanna ihre schweren Verletzungen erst in der reißenden Prien zugezogen haben könnte.

Angeklagt ist Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau. Er soll am 3. Oktober vorigen Jahres Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach nahe der Kampenwandbahn geworfen haben. Dort ertrank die damals 23-Jährige. Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde. Am 17. November 2022 wurde er jedoch festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord.

chiemgau24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

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