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Enttäuschung und Verärgerung

Gericht lehnt Eilantrag zur Flüchtlings-Unterkunft in Rott ab: So reagiert der Bürgermeister

Das Gesicht von Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock täuscht: Er ist sauer, dass der Eilantrag der Gemeinde gegen die Baugenehmigung für die geplante große Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Am Eckfeld vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden ist.
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Das Gesicht von Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock täuscht: Er ist sauer, dass der Eilantrag der Gemeinde gegen die Baugenehmigung für die geplante große Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Am Eckfeld vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden ist.

Der Eilantrag der Gemeinde Rott am Inn gegen die Baugenehmigung für eine Sammelunterkunft im Gewerbegebiet Eckfeld wurde vom Verwaltungsgericht München abgelehnt. Doch die Kommune will nicht nachgeben. So reagiert Bürgermeister Daniel Wendrock.

Rott am Inn – Der Eilantrag der Gemeinde Rott am Inn gegen die Baugenehmigung für eine Sammelunterkunft im Gewerbegebiet Eckfeld wurde vom Verwaltungsgericht München abgelehnt. Darauf weist Bürgermeister Daniel Wendrock am Pfingstmontag (9. Juni) in einer Pressemitteilung hin. Wendrock kündigt an, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel bei der nächsten gerichtlichen Instanz einlegen zu wollen und wiederholt seine Forderung nach einem Neuanfang in der Flüchtlingsunterbringungspolitik.

Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock.

Rathauschef von Begründung nicht überzeugt

Über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wurde der Gemeinde Rott am Inn am Freitag (6. Juni) mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht München den Eilantrag gegen die geplante Sammelunterkunft für 270 Personen in Rott am Inn abgelehnt hat, teilt Wendrock mit. Eine erste juristische Prüfung habe ergeben, dass die Begründung hierzu nicht überzeuge, findet der Rathauschef. „Unsere umfassenden rechtlichen Einwendungen gegen die Baugenehmigung wurden nicht ausreichend berücksichtigt – weder zum übermäßigen Eingriff in unsere Planungshoheit noch zu unseren Bedenken im Hinblick auf die Erschließung, unserer Bereitschaft, auf alternativer Fläche eine kleinere Einrichtung mit fester Laufzeit anzubieten, unserer Bedenken im Hinblick auf die mangelhaften Unterbringungsbedingungen, den fehlerhaften Brandschutz, den Nachbarschutz, die Sicherheitsbedenken oder die mögliche Kollision mit der Verwirklichung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde“, fasst Wendrock zusammen.

Beschwerde beim VGH?

„An der Ablehnung der Planungen und der Einschätzung der Baugenehmigung vermag die Entscheidung für mich nichts zu ändern. Ich werde dem Gemeinderat daher aller Voraussicht nach die Anfechtung dieser Entscheidung, das heißt die Einlegung einer Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof empfehlen“, stellt der Bürgermeister klar.

Darüber hinaus sieht er die bayerische Politik und das Landratsamt Rosenheim im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung weiterhin in der Pflicht: „Wir müssen hin zu einer paritätischen, an der Einwohnerzahl orientierten, die Gemeinden und ihre Interessen einbeziehenden Verteilung. Entscheidungen dürfen nicht an den Kommunen vorbei, sondern müssen mit ihnen gemeinam und auf Augenhöhe erfolgen. Dass dies offenbar nicht nur in Rott am Inn misslingt, zeigen die Beispiele Stephanskirchen, Feldkirchen-Westerham, Riedering oder Kolbermoor“, fasst Wendrock sein Fazit zusammen.

Der Eilantrag war gestellt worden, um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, also zu verhindern, dass die Baugenehmigung des Landratsamts umgesetzt wird, obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Klage der Gemeinde noch aussteht.

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