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Verwaltungsgericht muss Streit klären

Streit um Flüchtlings-Unterkunft in Rott: Nicht nur die Gemeinde klagt jetzt dagegen

Gegen die Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete will Rott nun gerichtlich vorgehen.
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Gegen die Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete will Rott nun gerichtlich vorgehen.

Die Gemeinde Rott geht juristisch gegen die Baugenehmigung für die große Flüchtlingsunterkunft vor. Was hat es mit Klage und Eilantrag eigentlich genau auf sich? Nachgefragt beim Verwaltungsgericht München.

Rott – Am 9. Januar hat der Gemeinderat Rott beschlossen, gegen die Baugenehmigung der Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ zu klagen. Gleichzeitig will die Gemeinde einen Eilantrag am Verwaltungsgericht München einreichen. Doch Klage und Eilantrag, was bedeutet das eigentlich und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Dr. Julian Eibl, Richter und Pressesprecher am Bayerischen Verwaltungsgericht München, gibt auf Anfrage Auskunft.

„Wendet sich ein Dritter wie beispielsweise eine Gemeinde mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen eine erteilte Baugenehmigung, hat diese Klage keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass der Bauherr von der Baugenehmigung zunächst weiter Gebrauch machen kann“, erklärt Eibl. Das heißt: Da Rott als Gemeinde selbst nichts mit dem Bau der Einrichtung zu tun hat – die Kommune ist weder Eigentümerin der Gewerbehalle, noch Bauherrin – gilt sie als „Dritter“. Die Klage der Gemeinde hat somit keine aufschiebende Wirkung. Das Landratsamt könnte also schlicht die Baugenehmigung umsetzen, die Gewerbehalle wie geplant umbauen und auch Geflüchtete einziehen lassen. Um dies zu verhindern, also dem Landratsamt die Umsetzung der Baugenehmigung auch während der Klage zu verbieten, braucht es einen Eilantrag.

Aufschiebende Wirkung nur mit Eilantrag

„Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Gericht zugleich im Wege eines Eilantrags zu beantragen, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Im Rahmen eines solchen Eilantrags nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor, die sich maßgeblich an einer summarischen, also überschlägigen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage orientiert“, erklärt Eibl. Vereinfacht gesagt, bedeutet eine solche summarische Prüfung, dass es zu keiner Beweisaufnahme kommt. Vor-Ort-Termine, wie oft bei Verfahren rund um Baugenehmigung üblich, entfallen beispielsweise. Stattdessen wird anhand der bereits vorgelegten Beweismittel der Streitpunkt im Schnellverfahren geprüft. Es handelt sich also um eine Prognose, ob die Klage gelingen könnte oder nicht. Sollte Rott das Eilverfahren gewinnen, also die Baugenehmigung aufgeschoben werden, heißt dies aber nicht, dass die Gemeinde auch automatisch die Klage selbst gewinnt. Schließlich könnten hier auch neue Beweismittel und Argumente vorgelegt werden, die dem Gericht beim Eilverfahren nicht bekannt waren.

Wann entschieden wird, ist unklar

Eine konkrete Frist, wann das Gericht entscheiden muss, gibt es im Übrigen weder bei der Klage noch beim Eilantrag. „Wie lange es in der Regel bis zu einer Entscheidung über einen Eilantrag dauert, lässt sich pauschal nicht sagen. Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören etwa die Dringlichkeit der Entscheidung und der aktuelle Arbeitsanfall bei der zuständigen Kammer, aber auch die Zeit, die die Beteiligten für ihre Stellungnahmen und die Vorlage notwendiger Unterlagen benötigen“, so Eibl.

Derzeit (Stand: 20. Januar) ist beim Gericht noch kein Eilantrag seitens der Gemeinde eingetroffen, so die Pressestelle. Dafür lägen insgesamt drei Klagen vor: eine eingereicht von der Gemeinde und – überraschende Nachricht – auch zwei Bürger hätten geklagt.

Auf Anfrage erklärt Maximilian Brockhoff, Geschäftsleiter der Gemeinde Rott, zu den Gründen, warum der Eilantrag noch nicht vorliegt: Dies liege an den vielen Feiertagen kurz nach Erteilung der Baugenehmigung am 18. Dezember und an einigen Krankheitsfällen in der Anwaltskanzlei der Gemeinde. „Die Klagefrist vom 20. Januar bezog sich allerdings auch nur auf die Klage selbst und nicht auf den Eilantrag“, erklärt Brockhoff. Entsprechend habe sich die Gemeinde an die Vorgaben gehalten. Ein Eilantrag und die Klagebegründung würden demnächst nachgereicht.

Otto Lederer: „Vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts“

In einer Pressemitteilung hat sich auch Landrat Otto Lederer zu der eingereichten Klage von Rott geäußert: „In einem Rechtsstaat ist es das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und ermöglicht es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Wege zu klären.“, erklärt Lederer. „Die Gemeinde Rott hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht. Selbstverständlich respektieren wir als Landratsamt diesen rechtlichen Schritt und werden das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten. Die unabhängige gerichtliche Prüfung wird Klarheit in der Sache schaffen. Wir vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts, das nun über die vorgebrachten Rechtsfragen entscheiden wird“, so der Landrat.

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