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Was der Schritt bedeutet

Nach „Ja“ des Landratsamtes zur Flüchtlingsunterkunft in Kolbermoor: Stadt reicht Klage ein!

Die Stadt Kolbermoor hat beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im Stadtgebiet eingereicht.
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Die Stadt Kolbermoor hat beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im Stadtgebiet eingereicht.

Die Stadt Kolbermoor hat beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße eingereicht. Das bestätigte die Stadt am Dienstag (13. Mai) gegenüber dem OVB. Was das nun bedeutet.

Kolbermoor – Das Landratsamt Rosenheim sieht sich erneut mit einer Klage wegen einer geplanten Flüchtlingsunterkunft konfrontiert: Nachdem die Behörde das „Nein“ des Kolbermoorer Bauausschusses kassiert und die Baugenehmigung für die Einrichtung an der Rosenheimer Straße am 2. Mai erteilt hatte, hat die Kommune nun gerichtliche Schritte gegen die Entscheidung in die Wege geleitet, wie Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings, am Dienstagnachmittag (13. Mai) gegenüber dem OVB bestätigte: „Die Stadt hat beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Entscheidung eingereicht.“ Auf eine Begründung der Klage sei zunächst verzichtet worden. Diese werde nun ausgearbeitet.

Damit geht der Streit um das Bauvorhaben in eine neue Runde: Bereits am 11. Februar hatte der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das geplante Vorhaben der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar einstimmig abgelehnt. Die Gremiumsmitglieder bemängelten vor allem die aus ihrer Sicht unzureichenden Platzverhältnisse für die bis zu 212 Geflüchteten, die auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a untergebracht werden sollen. So bezeichnete Bürgermeister Peter Kloo (SPD) die Planungen als „menschenunwürdig“, Parteikollegin Dagmar Levin-Feltz das Vorhaben als „einfach nur dreckig“.

In den folgenden Wochen machte das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde der Stadt allerdings deutlich, dass es der Einschätzung des Bauausschusses wohl nicht folgen werde und forderte das Gremium stattdessen zu einer erneuten Abstimmung über den Bauantrag auf. Nachdem auch dieses Votum einstimmig gegen das Bauvorhaben ausgefallen war, kassierte die Behörde die Entscheidung des Kolbermoorer Bauausschusses ein und erteilte dem Investor die Baugenehmigung.

Da die Klage allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, könnte dort mit den Bauarbeiten dennoch demnächst begonnen werden. Die Stadt wiederum hätte dann die Möglichkeit, mit einem Eilantrag wie im Falle der geplanten Unterkunft in Feldkirchen-Westerham – zu reagieren. Dort hatte der Schritt letztlich zu einem vorübergehenden Baustopp geführt. Eine endgültige Entscheidung steht aber auch dort noch aus.

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