Verwaltungsgericht will „zeitnah entscheiden“
Kolbermoor: Eilantrag gegen Bau der Flüchtlingsunterkunft – Standen die Bagger schon parat?
Mit einem Eilantrag versucht die Stadt Kolbermoor, den Baustart für die Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße zu verhindern. Der Bauherr wollte dort bereits am Montag (2. Juni) mit den Arbeiten beginnen. Wieso er das immer noch darf – und wie es jetzt weitergeht.
Kolbermoor – Nachdem die Stadt Kolbermoor Mitte Mai am Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die seitens des Landratsamtes Rosenheim erteilte Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße eingereicht hatte, legte die Stadt nun nochmals nach: Am 26. Mai ist beim Gericht seitens der Stadt ein Eilantrag gestellt worden, der verhindern soll, das bis zur endgültigen Entscheidung der Richter auf dem Areal bereits Bauarbeiten für das Bauvorhaben stattfinden. Die Stadt bestätigte den rechtlichen Schritt auf OVB-Anfrage.
Es ist ein Vorhaben, das im Kolbermoorer Bauausschuss sogar doppelt auf Ablehnung stieß: Die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar will auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichten. Doch der Bauausschuss lehnte den Bauantrag bei zwei Abstimmungen jeweils einstimmig ab.
Vor allem die beengten Platzverhältnisse für die Geflüchteten sowie die Lage sind den Gremiumsmitgliedern ein Dorn im Auge. So bezeichnete Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (SPD) die Planungen als „menschenunwürdig“. Ähnlich äußerte sich Kerim Bacak (Parteifreie Kolbermoor), der davon sprach, dass dort geplant sei, „Menschen zusammenzupferchen“. Bedenken, die das Landratsamt Rosenheim nicht hatte: Die Behörde kassierte die Kolbermoorer Entscheidung und erteilte dem Bauwerber die Baugenehmigung, woraufhin die Stadt wiederum mit dem Gang zum Verwaltungsgericht reagierte.
Klagebegründung seitens der Stadt steht noch aus
Eine Begründung zur Klage seitens der Stadt Kolbermoor steht indes noch aus. „Es gibt noch keinen Schriftsatz zur Klage“, teilte Christian Poitsch, Leiter des Kolbermoorer Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, auf OVB-Anfrage mit. Allerdings hat die Stadt am 26. Mai beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt. Grund: Eine „Baubeginnsanzeige, die den Eilantrag aus Sicht der Experten notwendig gemacht hat“, wie Poitsch weiter erklärte.
Die Baubeginnsanzeige, die nicht nur detaillierte Informationen zur Maßnahme, sondern auch einen beabsichtigten Beginn der Arbeiten beinhaltet, hatte die Bauaufsichtsbehörde seitens des Bauherren, der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH, erhalten. Demnach war seitens des Unternehmens zunächst beabsichtigt, die Bagger am Montag, 2. Juni, anrollen zu lassen. Passiert ist augenscheinlich nichts. So sind dort am Mittwochvormittag (4. Juni) weder Bagger noch Bauarbeiter zu sehen.
Bauwerber dürfte trotz Eilantrag mit dem Bau der Unterkunft beginnen
Auch jetzt – trotz Eilantrag – dürfte der Bauwerber mit den Bauarbeiten dort beginnen, wie Dr. Matthias Prinzler, Richter und Sprecher des Verwaltungsgerichts, gegenüber dem OVB erläuterte. „Es trifft zu, dass eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine Baugenehmigung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung entfaltet“, so Prinzler. „Der Bauherr kann also trotz anhängiger Klage mit der Bauausführung beginnen.“ Er trage dabei jedoch das Risiko, dass im Falle eines Klageerfolgs und der Aufhebung der Baugenehmigung „die bauliche Anlage wieder zu beseitigen ist“.
Ebenso verhalte es sich bei einem Eilantrag, wie Prinzler deutlich machte. „Durch einen Eilantrag kann der klagende Dritte versuchen, die aufschiebende Wirkung seiner Klage anordnen zu lassen, um so gegebenenfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern“, so der Gerichtssprecher. „Solange über diesen Antrag noch nicht entschieden ist, darf der Bauherr seine Bauarbeiten auch in diesem Fall – auf eigenes Risiko – fortsetzen.“
Zumindest über den Eilantrag, der klären soll, ob dort bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts Bauarbeiten stattfinden dürfen, wollen die Richter „zeitnah entscheiden“. Wobei es sich bei zeitnah erfahrungsgemäß eher um Wochen und Monate als um Tage handeln dürfte, wie ein Blick nach Feldkirchen-Westerham zeigt. Dort hatte die Gemeinde Mitte Oktober mit einem Eilantrag auf den Baubeginn für eine Flüchtlingsunterkunft reagiert. Eine Entscheidung zum Eilantrag fiel dann im Dezember, das Hauptverfahren steht weiter aus.
Und wie reagiert das Landratsamt Rosenheim, das seit Jahren händeringend nach Wohnraum für Geflüchtete sucht, auf die Klage der Stadt Kolbermoor? „Es ist das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen“, teilte Landratsamt-Sprecherin Sybille Gaßner-Nickl mit. „Dieses Recht sei ein wesentlicher Bestandteil „unserer demokratischen Grundordnung“ und ermögliche es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Weg zu klären. Gaßner-Nickl: „Selbstverständlich respektieren wird als Landratsamt diesen rechtlichen Schritt und werden das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten.“
Landratsamt ist „grundsätzlich an einer konstruktiven Lösung interessiert“
Abseits der gerichtlichen Schritte ist die Behörde nach eigenen Angaben aber weiterhin „grundsätzlich an einer konstruktiven Lösung interessiert“, wie die Sprecherin gegenüber dem OVB klarstellte. Dass in diese Richtung bislang nichts passiert ist, liegt nach Einschätzung der Behörde auch an der Kolbermoorer Stadtverwaltung, wie Gaßner-Nickl deutlich machte: „Bislang wurden dem Landratsamt diesbezüglich jedoch keine konkreten Alternativen angeboten.“