Jahrhundertvorhaben in der Schwebe
Auflösung des Bahnübergangs Reitmehring: Warum es noch immer keine Rechtsklarheit gibt
Es ist ein Jahrhundert-Bauvorhaben: Die Auflösung des Bahnübergangs Reitmehring, eine berüchtigte Staufalle auf der B 304, gilt als Mega-Projekt. Seit über 20 Jahren wird geplant und verhandelt. Eigentlich galt auch die letzte gerichtliche Hürde als geschafft. Eigentlich. Warum noch immer alles in der Schwebe ist.
Wasserburg am Inn/Leipzig – Tunnel, Trog, Brücke: All dies soll auf der Bundesstraße 304 bei Reitmehring den Bahnübergang ersetzen, dessen Schranken den Stadtteil von Wasserburg durchschneiden. Im Frühjahr war vor dem Verwaltungsgerichtshof München (VGH) auch die Klage der Firma Meggle gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden, zuvor waren schon Anlieger erfolglos gegen die Planung vorgegangen.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Doch Meggle blieb eine letzte Chance: eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung vor der höchsten rechtlichen Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Diese Nichtzulassungsbeschwerde ist laut Pressestelle des Gerichts am 17. Juli 2025 eingegangen.
Keine Zeitangabe des Bundesverwaltungsgerichts
„Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem keine Zeitangaben in Bezug auf dessen Erledigung gemacht werden können“, teilt Susann Schönfeld, Leiterin der Pressestelle beim Bundesverwaltungsgericht, auf Anfrage mit.
Es gibt nach ihren Angaben zwei Optionen, wie es ausgehen könnte: „Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt werden, wird die Sache nicht zur Revision zugelassen und der Rechtszug ist beendet. Das Urteil der Vorinstanz wird rechtskräftig“, erklärt sie. „Sollte der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben werden, haben beide Parteien die Möglichkeit, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, welche unter einem neuen Aktenzeichen verhandelt werden würde“, führt sie zum Prozedere weiter aus. Nichtzulassungsbeschwerden würden in der Regel nicht mündlich verhandelt und via Beschluss entschieden.
Finanzierung noch offen
Es heißt also noch einmal abwarten. Das gilt auch für die Finanzierung des Mammutprojekts. 25 Millionen Euro waren vor Jahren veranschlagt worden, eine Summe, die wohl nicht mehr passen sollte. Werden die notwendigen Mittel, wenn juristisch auch die letzte Frage geklärt ist und gebaut werden darf, auch zeitnah bereitgestellt? Bürgermeister Michael Kölbl hofft auf die Infrastrukturmilliarden des Bundes. „Diese Sondermittel passen in meinen Augen sehr gut“, erklärte er im Sommerinterview mit der Redaktion. Und verwies darauf, dass nicht nur die Finanzierung noch geklärt werden müsse, auch Ausführungsplanung und aufgrund der hohen Investitionssumme europaweite Ausschreibungen müssten noch folgen.
Das sagen Bauamt und Daniela Ludwig
Ursula Lampe, Pressesprecherin des Staatlichen Bauamtes, betont, aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens könnten derzeit keine Aussagen zur Zeitschiene oder zu den nächsten Planungsschritten gemacht werden. Auch Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hält sich bedeckt: Aussagen zu Finanzierungen seien derzeit noch nicht möglich. „Die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2026 im Deutschen Bundestag beginnen im September“, lässt sie über ihre Büroleiterin ausrichten.
Es wird also noch Zeit ins Land gehen, bis der erste Spatenstich getätigt werden kann. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass in Zukunft eine Brücke über die Gleise führt, die Bundesstraße anschließend Richtung Wasserburg zum Teil unterirdisch in einem Tunnel sowie Trog weitergeführt wird. Die Ortsstraßen sollen mit Rampen an die B304 angebunden, der überörtliche Verkehr der B304 von Westen mit einer Direktrampe zur B 15 Richtung Rosenheim angeschlossen werden.
Zwei Klagen
Um die Planungen waren zwei Jahrzehnte lang gerungen worden. Das Vorhaben auf der B 304 führt im Auftrag des Bundes und der Regierung von Oberbayern das Staatliche Bauamt Rosenheim durch. Die Stadt ist nur indirekt involviert.
Anlieger hatten erfolglos gegen die Planfeststellung geklagt: Sie sehen durch die Baumaßnahmen ihre Betriebe (Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüsehandel) stark beeinträchtigt. Meggle, dessen Stammsitz in Reitmehring an der Megglestraße im Norden an die B 304 und im Süden an die B 15 angebunden ist, hatte ebenfalls geklagt. Unter anderem sei die Megglestraße nicht geeignet, während der Bauphase wie geplant den auf sie umgeleiteten Verkehr aufzunehmen. Durch die zu erwartende Überlastung werde der Betrieb faktisch vom öffentlichen Verkehrsnetz abgeschnitten. Infolge des Bauvorhabens werde zudem eine notwendige Betriebserweiterung unmöglich gemacht, so die Argumentation.
