Wird Meggle Rechtsmittel einlegen?
Nach VGH-Urteil zum Bahnübergang Reitmehring: So weit ist es noch bis zum Baustart
Staufalle auf der B 304: Nach über 20 Jahren Planungs-Hick-Hack und Gerichtsverfahren darf der Bahnübergang Reitmehring endlich aufgelöst werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage von Meggle abgewiesen. Heißt das nun, der Startschuss für den Bau von Brücke, Trog und Tunnel steht bevor?
Wasserburg – Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl, der noch in seiner Amtszeit den ersten Spatenstich für die Brücke über die Bahngleise in Reitmehring machen wollte, wird dieses Ziel nicht mehr erreichen. Der Rathauschef, der 2026 in den Ruhestand tritt, geht davon aus, „dass noch ein paar Jahre ins Land ziehen werden.“ Denn jetzt ist zwar das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gefallen, auch die letzte Klage, die noch anhängig war, abgewiesen worden, doch damit ist „nur“ der Planfeststellungsbeschluss für die Auflösung des Bahnübergangs bestätigt. Laut Kölbl müssen noch Ausführungs- und Werkplanung folgen, dann die europaweite Ausschreibung der meisten Gewerke.
Das alles wird dauern, denn es handelt sich um ein Jahrhundert-Bauvorhaben: Tunnel, Trog, Brücke, Kreisel, neue Straßenverläufe. Auch die Finanzierung ist noch nicht erledigt: Die Rede ist von mindestens 22 Millionen Euro Kosten. Kölbl hofft diesbezüglich, dass das Mammutprojekt von den beschlossenen Infrastrukturmitteln des Bundes profitiert.
„Baustart in deutliches Stück näher gekommen“
„Wir sind dem Baustart jedoch ein deutliches Stück näher gekommen“, findet er. „Ich bin sehr zuversichtlich. Für mich steht fest, dass die Höhenfreilegung des Bahnübergangs kommt.“ Der VGH hat jedoch die Möglichkeit von Rechtsmitteln eingeräumt. Heißt das, eine Revision ist zugelassen? Gerichtssprecher Felix Nürnberger betont auf Anfrage: „Die Revision wurde nicht zugelassen. Das heißt, das Rechtsmittel ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.“
Für Kölbl steht außerdem fest: Der VGH sei die höchste Tatsachen-Entscheidungsinstanz. Gehe es doch noch weiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, werde hier eine „Rechtsfehler-Instanz“ tätig. Ob die Firma Meggle, die gegen die Planfeststellung und speziell gegen die dort angestrebte Umleitungsregelung durch die Megglestraße geklagt hatte, weitere juristische Schritte einleiten wird, steht noch nicht fest. Auf Anfrage teilt das Unternehmen mit: „Meggle wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und behält sich vor, Rechtsmittel gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen.“
Meggle kritisiert Umleitungspläne
Meggle hatte die Klage damit begründet, die Umfahrungsregelungen während der mehrjährigen Bauzeit hätten negative bis existenzbedrohende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Unter anderem sei die Megglestraße nicht geeignet, während der Bauphase wie geplant den auf sie umgeleiteten Verkehr aufzunehmen. Durch die zu erwartende Überlastung werde der Betrieb faktisch vom öffentlichen Verkehrsnetz abgeschnitten. Infolge des Bauvorhabens werde zudem eine notwendige Betriebserweiterung unmöglich gemacht, so der VGH zum Inhalt der Klage.
VGH: Planung nicht zu beanstanden
Der Verwaltungsgerichtshof ist jedoch der Meinung, die Planung sei nicht zu beanstanden. Die von Meggle vorgeschlagene Beibehaltung der Straßenführung der B 304 mit einer Tieferlegung der Gleise stelle keine Alternative dar, zumal sich die Kosten auf etwa 170 Millionen Euro anstelle der für das beabsichtigte Vorhaben veranschlagten 22 Millionen Euro belaufen würden. Die wirtschaftlichen Belange der Firma seien von der Planfeststellungsbehörde in angemessener Weise berücksichtigt worden: Die Pläne für die beabsichtigte Betriebserweiterung seien noch nicht konkret genug gewesen.
Zudem verbessere das geplante Vorhaben langfristig die aktuellen Verkehrsprobleme auf der Megglestraße. „Die Planfeststellungsbehörde durfte nach den vorläufigen Plänen zum Bauablauf davon ausgehen, dass das klägerische Werk auch während der Bauzeit dauerhaft erreichbar sein und die Funktionalität des Geschäftsbetriebs nicht infrage gestellt werde.“ Auf Verkehrsprobleme in der Umbauphase könne bei Bedarf mit Umleitungen oder temporären Ampeln reagiert werden, so der VGH.
Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig fordert zügige Umsetzung
Die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Bahnübergang Reitmehring begrüßt. „Das Grüne Licht für den Bau der Brücke über die Bahngleise an der Bundesstraße B304 ist sehr gutes Signal für die Anwohner und die Autofahrer auf der B15 und die B 304“, so Ludwig. „Das Urteil schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass in Reitmehring ein großer Engpass beseitigt wird.“ Das Thema begleite sie als Wahlkreisabgeordnete seit Jahren, es habe sehr viele Ortstermine und Besprechungen dazu gegeben. Das Urteil schaffe die Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung für den Ort, so Ludwig weiter. „Wichtig ist jetzt eine zügige Umsetzung des Urteils. Hierfür muss der Bund die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, was ich trotz angespannter Haushaltslage für dringend notwendig halte.“

