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Gerechtigkeitsdebatte

Brisantes Thema: Debatte um Erbschaftsteuer, Vermögensteuer und „Luxusvillen-Steuer“

Die Auseinandersetzung über das Vermögen der Deutschen und eine gerechtere Besteuerung belebt sich wieder. Besonders die Erbschaftsteuer steht momentan im Mittelpunkt, für die umfassende Reformen gefordert werden.

Berlin – Das Thema kommt regelmäßig in der politischen Debatte wieder hoch: Sollen große Vermögen in Deutschland stärker besteuert werden, und falls ja, dann wie? Jetzt gibt es neue Vorstöße für eine Reform der Erbschaftsteuer. Mit dem Thema muss sich auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen der aktuellen Regierung wurde hart gerungen über die Besteuerung von Vermögen in Deutschland. Zuletzt hat Lars Klingbeil in seinem Sommer-Interview das Thema wieder angestoßen. Er forderte, dass sich Bürger mit hohem Einkommen und hohem Vermögen fragen müssten, welchen Teil sie dazu beitragen, dass es in diesem Land gerechter zugehen kann. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, die Haushaltslöcher durch Steuererhöhungen zu schließen.

Unterstützt wird die Forderung nach höheren Steuern für Vermögen auch von der Linken, die kürzlich erst eine „Luxusvillen-Steuer“ ins Spiel gebracht hat. Sie zielt bei Immobilien ab einem Wert von vier Millionen Euro auf eine stärkere Besteuerung ab. Rückenwind bekommen Klingbeil und die Linke weiterhin aus den Reihen der Bevölkerung. Laut Umfragen sprechen sich 60 Prozent der Deutschen für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Aus Reihen der CDU und CSU wurde diesen Vorstößen jedoch eine unmittelbare Absage erteilt. Auch Ökonomen sehen eine Wiederbelebung der seit 1997 ausgesetzten Vermögensteuer kritisch. 

Ist die Erbschaftsteuer gerecht?

Belastete Erwerbsbevölkerung: Deutschland hat fast die höchsten Einkommensteuern in Europa

Auf Erwerbseinkommen zahlen die Deutschen im europäischen Vergleich fast die höchsten Steuern und Sozialabgaben, mit fast48 Prozent Abgaben auf den Durchschnittsverdienst eines Singles. Das wird in Europa nur noch von Belgien übertroffen. Im Durchschnitt der OECD-Länder, die alle wichtigen Industrieländer umfassen, liegt dieser Vergleichswert bei 35 Prozent.
In Deutschland tragen dabei die oberen zehn Prozent der steuerpflichtigen Erwerbstätigen ungefähr 56 Prozent zum gesamten Steueraufkommen aus Löhnen und Einkommen bei.

Nicht zu vergessen ist allerdings, dass in Deutschland der aktuelle Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits ab dem 1,5-fachen des Durchschnittseinkommens (ab 68.481 Euro brutto/Jahr) greift. Das heißt nichts anderes, als dass bereits mittlere Einkommen mit dem Spitzensteuersatz belegt werden. Auch dies sorgt immer wieder für heiße Diskussionen.

Erbschaftsteuer trifft nur die wohlhabendere Mittelschicht – nicht die wirklich Reichen

Wie Dominika Langenmayr, Finanzwissenschaftlerin der Universität Eichstätt-Ingolstadt, gegenüber der FAZ erklärte, sieht sie vor allen Dingen dort Handlungsbedarf, wo die Steuern nicht von denjenigen bezahlt werden, die von der Politik eigentlich adressiert sind. Sie hat da insbesondere die Erbschaftsteuer im Blick. Wie sie weiter ausführte, wird diese fast ausschließlich von der wohlhabenderen Mittelschicht gezahlt, denn Menschen ohne großes Vermögen sind aufgrund der Freibeträge davon nicht betroffen.

Die wirklich Reichen seien aber auch nicht davon betroffen, denn diese hätten vielzählige Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer durch besondere gesetzliche Regelungen für Unternehmen, durch die Gründung von Stiftungen und anderen Konstrukten, vollständig zu vermeiden. Die Erbschaftsteuer sei also eine „Steuer für die ärmeren Reichen“. Diese werde fast nur von der gehobenen Mittelschicht gezahlt. Menschen in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung zahlten wegen der Freibeträge keine Erbschaftsteuer, für Menschen am oberen Ende gebe es viele Ausnahmen. „Am Ende zahlen die wirklich Reichen praktisch keine Erbschaftsteuer“, sagt die Ökonomin. Sie bezeichnet die Erbschaftsteuer deshalb als „Steuer für die ärmeren Reichen“.

Streit um die Erbschaftsteuer und grundlegende Reformvorschläge

Bei den Diskussionen um die Erbschaftsteuer kommen nun Ökonomen aus der Deckung, die hier eine einheitliche Steuer für alle verlangen – in Form eines sogenannten Flat-Tax-Modells. Dabei wären dann auch Superreiche und Unternehmen im Erbe eingeschlossen. In diesem Modell wären dann sehr viel höhere Freibeträge als heute gültig angedacht. „Sinnvoll wäre ein Freibetrag für jeden Bürger von ein bis zwei Millionen Euro für die gesamte Lebenszeit“, sagt Langenmayr. Für alle vererbten Vermögen, die diese Werte übersteigen würden, sollte dann ein pauschaler Steuersatz erhoben werden, z. B. zehn Prozent.

Dabei würde dann kein Unterschied gemacht werden zwischen Unternehmensvermögen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Die Staatseinnahmen aus der Erbschaftssteuer seien in diesem Fall ungefähr so hoch wie bisher, die Steuerbelastung würde größere Vermögen aber entsprechend stärker belasten. Für Unternehmen im Erbe könnte es in diesem Modell Stundungsregelungen geben, die die Existenz des Unternehmens nicht bedrohen würden.

Die Bundesländer wollen das Thema Erbschaftsteuer selbst in die Hand nehmen

Die Erbschaftsteuer richtet sich in Deutschland aktuell nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz und unterliegt damit in ganz Deutschland den gleichen Regelungen. Eigentlich ist die Erbschaftsteuer aber Ländersache, denn die Länder erheben die Steuer und sie verbleibt auch auf Landesebene. Es gibt aber in den einzelnen Bundesländern durchaus Bestrebungen, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Höhe der Steuer selbst bestimmen zu wollen.

Wie The Pioneer in einer Umfrage der 16 Bundesländer festgestellt hat, gibt es bereits auf Länderebene ebenfalls Vorstöße, die Erbschaftsteuer zu reformieren. So wollen z. B. Bremen und Baden-Württemberg weniger Schlupflöcher für große Erbschaften zulassen, in Thüringen und Niedersachsen werden hingegen grundsätzlich höhere Erbschaftsteuern gefordert. Mecklenburg-Vorpommern wiederum stemmt sich gegen Reformen und Bayern hat bereits 2023 grundsätzlich eine Klage gegen die Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Forderungen der Länder zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Erbschaftsteuer auf Landesebene selbst festzulegen und insbesondere auch die Höhe der Steuern und Freibeträge selbst zu bestimmen. Aktuell laufen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfahren, in denen geprüft wird, ob das aktuelle Modell zur Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Konkret geht es dabei um zwei Themen: Einerseits wurden die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer seit 2008 nicht mehr angepasst. Sie betragen seit 2008 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Inflation und die Verteuerung von Immobilien sind also seitdem nicht mehr berücksichtigt worden. Dagegen klagt das Land Bayern in einem Normenkontrollverfahren. In einer zweiten Klage als Verfassungsbeschwerde geht es darum, die Unternehmensbegünstigungen beim Erbe gegenüber dem Erbe von Geld, Aktien oder Immobilien zu eliminieren. Die Urteile dazu werden noch dieses Jahr erwartet.

Auch auf Bundesebene gibt es Bestrebungen für mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

Auch von Wirtschaftsweisen, als Berater der Bundesregierung, wird schon lange für Reformen bei der Erbschaftsteuer geworben. Bereits im Jahr 2009/2010 thematisierten sie in einem Gutachten die weitgehende steuer­liche Freistellung von Betriebsvermögen und selbst genutzten Immobilien. Dies sei weder unter Verteilungsaspekten gerechtfertigt noch würde damit der angestrebte Erhalt von Arbeitsplätzen erreicht. Auch andere Wirtschaftsexperten, wie Clemens Fuest vom ifo-Institut, würden Reformen wie eine Flat-Tax befürworten. Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Präsident des Bundesrechnungshofs, spricht sich ebenfalls für eine niedrige Erbschaftsteuer ohne Ausnahmen aus, wie die FAZ berichtete.

Rubriklistenbild: © Jens Büttner

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