Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Reiche sollen mehr Erbschaftsteuer zahlen

Hohe Vermögen zahlen kaum Erbschaftsteuer: SPD fordert mehr Gerechtigkeit

Über Erbschaftssteuern wird seit langem intensiv debattiert. Aus der SPD kommt nun erneut ein Vorstoß, beim Erben große Vermögen stärker zu besteuern.

Jedes Jahr werden Vermögen im Wert von 400 Milliarden in Deutschland vererbt. Die Frage, ob reiche Erben mehr Steuern zahlen sollten, ist ein viel diskutiertes Thema mit unterschiedlichen Standpunkten. Befürworter argumentieren oft mit dem Ziel der Steuergerechtigkeit und der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, während Kritiker die Gefahr von Vermögensflucht und die Belastung von Familienunternehmen anmahnen. 

Sollen große Vermögen bei der Erbschaft stärker besteuert werden?

Jetzt hat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf einen neuen Vorstoß gewagt und pocht auf eine stärkere Besteuerung von Millionenvermögen. Er schickt vorweg, dass es ihm nicht um Altersvorsorge oder das Eigenheim der Mittelschicht geht, sondern um liquide Millionenvermögen. Für ihn ist dies ein Weg zu gerechterer Steuerpolitik, der den Ländern Milliardeneinnahmen bescheren würde, die für wichtige Themen wie Sicherheit oder Bildung eingesetzt werden könnten. Die SPD macht sich schon lange für das Thema stark, konnte jedoch keine Mehrheiten dafür gewinnen – und auch jetzt stößt sie auf taube Ohren bei der CDU.

Auf hohe Vermögen wird in Deutschland nicht mehr, sondern weniger Erbschaftssteuer gezahlt

Doch worum geht es genau? In Deutschland werden jedes Jahr große Vermögen in Milliardenhöhe übertragen, von denen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig ist, so IMK-Finanzexpertin Katja Rietzler. Insbesondere durch die Privilegien bei der Übertragung von Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro sind dabei dem Staat hohe zweistellige Milliardeneinnahmen in den vergangenen 15 Jahren entgangen. Durch die speziellen Regelungen im Erbschaftsrecht sind dabei auch Erbschaften sowie Schenkungen über 250 Millionen Euro zu über 90 Prozent steuerfrei geblieben. Die eigentlich progressiv angelegte Erbschaftssteuer wirkt bei großen Vermögen regressiv, denn wer ein wirklich großes Vermögen erhält, zahlt relativ gesehen nicht mehr, sondern weniger Steuern.

Rietzler spricht von einer Überprivilegierung großer Vermögen – durch geschickte Übertragungen bleiben diese weitgehend steuerfrei. Das führt zu einer weiteren Vermögenskonzentration – die Vermögen in Deutschland sind sowieso, auch im europäischen Vergleich, sehr ungleich verteilt. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen etwa 60 Prozent des gesamten Nettovermögens, während die ärmere Hälfte der Bevölkerung nur einen sehr geringen Anteil von knapp drei Prozent besitzt.

Unternehmen können oft ohne Steuern zu zahlen, übertragen werden

In Deutschland gelten bestimmte Verschonungsregeln bei der Übertragung von Unternehmen, die für Betriebsvermögen – also Fabrikhallen, Anlagen, Patente, Lizenzen – gelten und diese von der Erbschaftssteuer ausnehmen. Die Verschonungen von der Erbschaftssteuer können die Erben kleiner, mittlerer und großer Unternehmen in Anspruch nehmen, wobei bei großen Unternehmen schärfere Voraussetzungen gelten. Insgesamt müssen dabei jedoch immer Auflagen erfüllt werden, wie beispielsweise den Betrieb über fünf oder sieben Jahre fortzuführen und den Mitarbeiterstamm stabil zu halten. Diese Bedingungen zu erfüllen, ist in wirtschaftlich problematischen Zeiten schon anspruchsvoll.

Mit der Erbschaftssteuerreform von 2016 wurde die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt. Sie soll insbesondere dazu dienen, vererbte größere Unternehmen nicht mit Erbschaftssteuern zu belasten, um Arbeitsplätze zu schützen. Durch die Regelung werden Erben, die nur Betriebsvermögen von mindestens 26 Millionen Euro geerbt haben und kein sonstiges eigenes Vermögen besitzen, von der Erbschaftssteuer verschont. Durch den Erlass der Erbschaftssteuer soll die Unternehmensnachfolge gesichert und die langfristige Stabilität von Familienunternehmen gewährleistet werden. 

In vielen Industrieländern gibt es keine Erbschaftssteuer

Die Kritiker einer stärkeren Besteuerung von großen Vermögen argumentieren deshalb auch mit der Schädigung des wirtschaftlichen Standorts, einer Gefährdung des Mittelstands und drohender Kapitalabwanderung ins Ausland. Auch das Thema Doppelbesteuerung wird in der Debatte immer wieder eingebracht. Hier wird argumentiert, dass versteuerte Werte, die sich Menschen geschaffen haben, vom Staat nochmals versteuert werden, wenn sie an die nächste Generation übertragen werden.

Schaut man über den Rand des Industriestandorts Deutschland hinaus, stellt man auch fest, dass es durchaus viele andere Industrieländer gibt, die gar keine Erbschaftssteuer kennen, wie die Stiftung Familienunternehmen ermittelte. Von den 33 Industrieländern, die in einer Studie betrachtet wurden, sind in 14 Ländern gar keine Erbschaftssteuern zu entrichten. In weiteren 12 Ländern sind zumindest Vererbungen an Ehepartner und Kinder von der Erbschaftssteuer befreit. Und in fast allen diesen Ländern gibt es für Unternehmen Verschonungsregeln, wie in Deutschland. Generell ist die Erbschaftsteuer in Deutschland dann auch recht hoch.

Für die Mittelschicht in Deutschland gelten hohe Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Das steuerlich berücksichtigte, geerbte und geschenkte Vermögen in Deutschland ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf den bisherigen Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro gestiegen. Dass nicht das gesamte vererbte und verschenkte Vermögen in den Statistiken der Finanzämter auftaucht, liegt daran, dass nicht alle Schenkungen oder Vererbungen so groß sind, dass dafür Steuern fällig werden. Die meisten Erbschaften bewegen sich innerhalb der in Deutschland recht großzügig bemessenen Freibetragsgrenzen, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet.

Hierbei können Ehepartner 500.000 Euro und eigene Kinder jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben. So ist es also möglich, innerhalb einer Familie mit zwei Kindern bis zu 1,8 Millionen Euro an Vermögenswerten steuerfrei zu übertragen. Soll Vermögen verschenkt werden innerhalb der Familie, können diese Freibeträge auch alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Für vererbtes privates Vermögen, das die Freibeträge übersteigt, müssen in Deutschland zwischen sieben und 30 Prozent Erbschaftssteuer bezahlt werden. Für Betriebsvermögen gelten andere Regeln.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl

Kommentare