Reform nach der Wahl?
Reiche im Rampenlicht: Welche Änderungen von Erbschafts- und Vermögenssteuer kommen könnten
Wohlhabende sollen ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Ein Instrument sind Erbschafts- und Vermögenssteuer. Welche Änderungen könnten nun kommen?
Berlin – Union, SPD und FDP sind sich einig, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer reformbedürftig ist, doch beim „Wie“ der Erbschaftssteuerreform hat jede Partei ihre eigenen Vorstellungen. So findet der Vorschlag für eine höhere Erbschaftssteuer vielfach Anklang. Auch das Vererben von Betriebsvermögen steht wieder zur Debatte. Die Idee dahinter ist einfach: Reiche Menschen sollen mehr abgeben, damit Normal- bis Geringverdiener mehr in der Tasche haben, der Sozialstaat gestärkt wird und anstehende Infrastrukturaufgaben besser gemeistert werden können.
Erbschaftssteuer als Wahlkampfthema: Forderungen von SPD und Grünen bleiben unkonkret
Die Erbschaftssteuer fällt auf den Nachlass eines Verstorbenen an, den die Erben erhalten. Um die Erben finanziell nicht zu überfordern, aber auch den Staat angemessen an dem Nachlass zu beteiligen, gibt es Freibeträge. Diese fallen unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob es sich beispielsweise bei den Erben um Familienangehörige handelt oder nicht.
Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine „faire Erbschaftsteuer“ sowie „das effektive Angehen von Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer für außerordentlich große Erbschaften“. Das könnte bedeuten, dass Freibeträge wegfallen oder eingeschränkt werden. Weitere Details werden im Grünen-Partei-Programm aber nicht genannt. Auch die Pläne der SPD für eine Reform der Erbschaftssteuer sind im Wahlprogramm noch wenig konkret.
Linke plant progressive Erbschaftssteuer – Union will Freibeträge deutlich erhöhen
Die Linke will einheitliche Freibeträge von 150.000 Euro für alle Begünstigten. Für Erben und Erbinnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, minderjährige Kinder, Hinterbliebene aus einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und für eine von der Erblasserin oder dem Erblasser benannte Person verdoppelt sich der Freibetrag demnach auf 300.000 Euro. Danach greift ein Eingangssteuersatz von 6 Prozent, der progressiv auf den Spitzensteuersatz ansteigt. Die Erbschaftssteuer kann auf 20 Jahre gestreckt werden, damit nicht die gesamte Belastung auf einmal anfällt.
Ganz anders sehen das die CDU und CSU. Sie wollen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer deutlich erhöhen, mit der Folge, dass beispielsweise ein Eigenheim in höherem Maße steuerfrei vererbt werden kann. „Wir fördern die Vorsorge mit Eigentum und Vermögen durch höhere Freibeträge bei Grunderwerb- und Erbschaftsteuer sowie beim Sparen“, heißt es im CDU-Wahlprogramm. Die AfD will die Erbschaftssteuer sogar ganz abschaffen.
Die Pläne der Parteien für eine Besteuerung von Betriebsvermögen
Das Vererben eines Unternehmens ist zu großen Teilen steuerfrei. Ein Grund ist, dass der Fortbestand einer Firma durch eine hohe Steuerlast nicht gefährdet werden soll. Das soll auch dem Schutz von Arbeitsplätzen diene. Doch die Forderung nach einer höheren Besteuerung des Betriebsvermögens bei der Unternehmensnachfolge flammt immer wieder auf.
Die Linke möchte die Vergünstigungen bei Unternehmensvermögen am liebsten ganz abschaffen. Bei den Grünen wird die Besteuerung der Betriebsvermögen im Parteiprogramm zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Die Grünen wollen sich demnach aber für das „Schließen weiterer offenkundiger Gerechtigkeitslücken im Steuersystem, vor allem bei der Immobilienbesteuerung und beim Auseinanderklaffen der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften engagieren“.
CDU lehnt hingegen eine Besteuerung von Betriebsvermögen ab. Auch die nächste Generation soll ein Unternehmen weiterführen können, heißt es im Wahlprogramm: „Deshalb belasten wir Familienunternehmen in der Erbfolge nicht in der Substanz und vereinfachen Unternehmensnachfolgen.“
Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Vermögenssteuer
Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, die Diskussion ist allerdings nie verebbt. Vermögenssteuern besteuern hohe Privatvermögen fortlaufend. Davon zu unterscheiden ist eine einmalige Vermögensabgabe auf den aktuellen Vermögensbestand. Die Vermögenssteuer wird auf das Nettovermögen erhoben, also auf die steuerpflichtigen Vermögenswerte wie Grundstücke, Finanzvermögen und Betriebsvermögen. Hohe Freibeträge sollen gewährleisten, dass nur sehr große Vermögen belastet werden.
Der Grund für die Aussetzung waren seinerzeit verfassungsrechtliche Bedenken, die bei einer erneuten Einführung ausgeräumt werden müssten. Dennoch war die SPD schon im Jahr 2021 mit der Forderung nach einer Vermögenssteuer in den damaligen Bundestagswahlkampf gezogen. Im Wahlprogramm hieß es damals: „Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Deshalb werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einführen.“ Gleichzeitig werde es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Belastung auf besonders Reiche konzentriere. Nun denkt die SPD erneut über die Einführung der Vermögensteuer nach. Auch die Linke macht sich für die Vermögenssteuer stark.
Die CDU lehnt eine Vermögenssteuer in ihrem Wahlprogramm rundheraus ab. „Wir wollen Menschen, die sich etwas erarbeitet und aufgebaut haben, nicht bestrafen“, heißt es in ihrem Wahlprogramm. Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich allerdings für die Vermögenssteuer aus. Das geht aus einer Forsa-Umfrage von Anfang Juli 2024 für den „Stern“ hervor. Demnach würden es 62 Prozent der Bürger befürworten, wenn Privatpersonen und Unternehmen eine solche Abgabe auf Vermögen ab einer Million Euro leisten müssten.
Die aktuellen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Aktuell gibt es in Deutschland unterschiedliche Freibeträge beim Erbe, je nachdem, wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Enkelkinder haben geringere Freibeträge von 200.000 bis 400.000 Euro. Alles, was also über die Freigrenzen hinaus geht – beispielsweise wenn der Wert einer Immobilie höher liegt – wird versteuert. Je nach Steuerklasse und Höhe des Vermögens beträgt der Steuersatz dann zwischen sieben und 43 Prozent.
Ein besonderer Fall tritt auf, wenn beide Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind. In diesem Fall kann der komplette Freibetrag für jede Hälfte ausgeschöpft werden. Das bedeutet, dass ein Eigenheim, das beiden Teilen einer Ehe zu gleichen Teilen gehört, sogar in Höhe von 800.000 Euro steuerfrei an ein einzelnes Kind übertragen werden kann.
Betriebsvermögen werden in der Regel von der Steuer verschont. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel muss der Erbe das Unternehmen eine bestimmte Zeit lang fortführen.
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