Wahlkampf 2025
„Auch Firmenerben sollten Erbschaftsteuer zahlen“: Wirtschaftsexpertin plädiert für höhere Erbschaftsteuer in Deutschland
Einige politische Gruppierungen plädieren in ihren Wahlmanifesten für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer in Deutschland. Ebenso unterstützt die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer diese Ansicht.
Berlin – Im Wahlkampf um die Bundestagswahl 2025 präsentieren die Parteien ihre Vorschläge für eine neue Bundesregierung. Vor allem wollen die Parteien die strauchelnde Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Dieser Ansatz findet sich in so gut wie allen Wahlprogrammen wieder. Bei der Union und der FDP allerdings wird nicht erklärt, wie sie ihre Steuersenkungen gegenfinanzieren wollen – was durchaus bei Ökonomen für Kritik gesorgt hat. Grüne und Linke würden bei Superreichen und Erben ansetzen. Vor allem eine höhere Erbschaftsteuer findet nun Anklang.
Wirtschaftsweise fordert Ausweitung der Erbschaftsteuer auch auf Erben von Unternehmen
Die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Wirtschaft, Monika Schnitzer, fordert in einem neuen Interview die Ausweitung der Erbschaftsteuer. „Der Staat sollte das Vererben von Unternehmen substanziell in die Erbschaftsteuer einbeziehen. Es ist ökonomisch nicht einzusehen, dass diese Form der Weitergabe von Vermögen von der Besteuerung ausgeschlossen bleibt“, sagte Schnitzer der Rheinischen Post von Dienstag (24. Dezember). „Auch Firmenerben sollten Erbschaftsteuer zahlen, das wäre nur fair. Bislang sind sie befreit, wenn sie Jobs erhalten. Das aber behindert ihre Handlungsfreiheit, effizienter zu werden.“
Die Münchener Ökonomin sieht auch keine Probleme bei der Bezahlung der Steuer. „Das Argument mit dem Mangel an liquiden Mitteln zur Zahlung der Steuerschuld zieht nicht“, sagte Schnitzer. „Die Steuerschuld kann durch andere Vermögenswerte der Erben oder durch Finanzierung über den Kapitalmarkt beglichen werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit, die Steuerschuld zu stunden.“ Schnitzer zufolge gibt die „empirische Evidenz aus anderen Ländern (...) keine Hinweise darauf, dass durch Erbschaftssteuern das Insolvenzrisiko eines Unternehmens steigt“.
Höhere Erbschaftsteuer wird von Linken und Grünen im Wahlkampf gefordert
Eine Milliardärssteuer hingegen lehnte Schnitzer ab. „Das ist im Grunde eine Vermögensteuer für Superreiche und im Wahlkampf bei manchen sicher populär“, fuhr sie fort. „Doch die ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, die Hälfte der Einnahmen geht hier für die Verwaltung drauf. Besser wäre es, die Erbschaftsteuer zu erhöhen“, sagte Schnitzer weiter.
Die höhere Erbschaftsteuer wird nur von zwei Parteien im Wahlkampf gefordert: von den Linken und den Grünen. Bei den Linken heißt es im Programmentwurf: „Wir fordern einheitliche Freibeträge von 150.000 Euro für alle Begünstigten. Für Erben und Erbinnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, minderjährige Kinder, Hinterbliebene aus einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und für eine von der Erblasserin oder dem Erblasser benannte Person verdoppelt sich der Freibetrag auf 300.000 Euro. Danach greift ein Eingangssteuersatz von 6 Prozent, der progressiv auf den Spitzensteuersatz ansteigt. Die Erbschaftssteuer kann auf 20 Jahre gestreckt werden, damit nicht die gesamte Belastung auf einmal anfällt.“
Erbschaftsteuer in Deutschland: Das sind die Freibeträge für Erben
Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine „faire Erbschaftsteuer“ und „das effektive Angehen der Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer für außerordentlich große Erbschaften“. Mehr Details finden sich nicht in dem Entwurf.
Ganz anders sehen das die Parteien im rechten Spektrum: CDU und CSU wollen die Erbschaftsteuer absenken, die AfD will sie sogar ganz abschaffen. Die Union würde die Freibeträge für zu vererbende Immobilien erhöhen.
Aktuell gibt es in Deutschland unterschiedliche Freibeträge beim Erbe, je nachdem, wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Enkelkinder haben geringere Freibeträge von 200.000 bis 400.000 Euro. Alles, was also über die Freigrenzen hinaus geht – beispielsweise wenn der Wert einer Immobilie höher liegt – wird versteuert. Je nach Steuerklasse und Höhe des Vermögens beträgt der Steuersatz dann zwischen sieben und 43 Prozent.
Ein besonderer Fall tritt auf, wenn beide Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind. In diesem Fall kann der komplette Freibetrag für jede Hälfte ausgeschöpft werden. Das bedeutet, dass ein Eigenheim, das beiden Teilen einer Ehe zu gleichen Teilen gehört, sogar in Höhe von 800.000 Euro steuerfrei an ein einzelnes Kind übertragen werden kann.
Betriebsvermögen werden in der Regel von der Steuer verschont. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel muss der Erbe das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang fortführen.
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