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Nicht erst im Rentenalter

Erbschaftssteuer senken: Mit diesen praktischen Taktiken können Sie legal erheblich Steuern einsparen

Mit den geeigneten Strategien können Erbschaftssteuern signifikant verringert werden – absolut legal. So können Erben ihr Vermögen steuerfrei oder mit geringer Steuerlast weitergeben.

Hamburg – Die goldene Regel: Wer viel erbt, zahlt viel ans Finanzamt. Fast bis zur Hälfte des geerbten Vermögens kann ans Finanzamt fällig werden. Die Höhe hängt neben Erbsumme, auch vom Grad der Verwandtschaft und den Freibeträgen ab. Das geht aber auch anders. Und zwar ganz legal.  

Mit ein paar Tricks kann sich jeder die Erbschaftssteuer einsparen

Mehr Erbschaften und mehr Schenkungen, daher auch mehr Steuern: Die Finanzverwaltungen haben 2023 einen Rekordwert bei Vermögensübertragungen registriert – und zwar in der Höhe von 121,5 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg damit der Wert um fast 20 Prozent, 2022 war er noch um 14 Prozent gesunken. Im Jahr 2023 wurden demnach Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro gezählt, „44,7 Prozent mehr als im Vorjahr“. Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse wuchs 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro an. 

„In jeder Lage, für jedes Vermögen oberhalb der Freibeträge gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, Erbschaftsteuer zu sparen“, meint Martin Kahllund, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg, zum Handelsblatt. Sein Tipp: Man sollte sich bereits früh damit befassen und nicht erst im Rentenalter. Mit ein paar einfachen Strategien kann man, indem man vorplant, den Erben viel Geld sparen. Damit das klappt, müssen sich Erblasser schon zu Lebzeiten mit den richtigen Modellen befassen – beim Erbe selbst, ist es dann schon zu spät. 

„Die meisten Mandanten wollen, dass ihr Vermögen, das sie bereits versteuert haben, beim Übergang an ihre Erben nicht noch einmal versteuert wird”, wird auch Professor Jan Roth, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, zitiert. Ein Großteil seiner Klientel beauftragt ihn damit, bereits steueroptimierte Testamente oder Erbverträge aufzusetzen.  

Erbschaftssteuer umgehen, indem man Familienverhältnisse neu sortiert

Für Ehepartner und Kinder des Erblassers gibt es einen höheren Freibetrag als für andere nahestehende Verwandte – das kann man ausnutzen. In vielen Fällen gelingt es so, dass sogar überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt. Ehepartner haben einen Freibetrag bei Erbe und Schenkungen im Abstand von zehn Jahren von insgesamt einer halben Million Euro. Kinder können 400.000 Euro pro Elternteil frei beziehen. Hingegen sieht dies wieder ganz anders bei den meisten anderen Verwandten aus, dazu zählen auch unverheiratete Lebenspartner oder Geschwister, die nur einen Freibetrag in der Höhe von 20.000 Euro beziehen können, wie aus einer Liste von finanztip.de hervorgeht

Doch Verwandtschaftsverhältnisse können etwa durch Adoption verändert werden, sofern das zuständige Familiengericht der Adoption zustimmt. In 2022 wurde etwa entschieden, dass die über 80-jährigen Urgroßeltern nicht einfach den 23 Jahre alten Urenkel adoptieren können, wenngleich die Mutter zustimmt. Das Gericht kam damals zum Schluss, dass der Altersabstand zu groß sei, um ein „Eltern-Kind-Verhältnis“ darzustellen und „es gebe zudem Anhaltspunkte dafür, dass es vorwiegend um eine günstige Regelung des Nachlasses gehen solle“, schrieb das Oberlandesgericht Oldenburg in einer Mitteilung zum Fall.

Auch mit Vorschenkungen kann man Erbschaftssteuer umgehen

Vorschenkungen sind ebenfalls eine beliebte Strategie, um die Steuer zu senken. Denn Freibeträge bei Schenkungen werden alle zehn Jahre wieder neu gewährt. „Es empfiehlt sich, frühzeitig, beispielsweise schon im Alter von 60 Jahren, regelmäßig einen Teil des Vermögens an die Nachkommen zu schenken“, erklärt Kahllund dem Handelsblatt. Wer jetzt anfängt aufzuteilen, kann also 2024, 2034 und 2044 Vermögen steuerfrei verschenken. 

Anhand eines Beispiels von einem Elternpaar mit zwei Kindern und vier Enkeln, sieht man, wie das funktionieren kann. Das Elternpaar kann im Jahr insgesamt 3,2 Millionen Euro steuerfrei verschenken, indem es je 400.000 Euro an jedes ihrer beiden Kinder und je 200.000 Euro an die vier Enkel übertragt. Ans Finanzamt wird nichts abgeführt, wenn in den drei Jahrzehnten ab 2024 auf diese Weise ein Gesamtvermögen von 9,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen wird. Die Kinder erhalten so jeweils 2,4 Millionen Euro ohne Steuerabzug. Würde das Vermögen vererbt, müssten sie auf die 2,4 Millionen Euro nach Abzug des Freibetrags von zweimal 400.000 Euro etwa 304.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Die Enkel erhalten durch die Schenkungen insgesamt 1,2 Millionen Euro steuerfrei und würden sonst ebenfalls 152.000 Euro an Steuern sparen, da sie auf 1,2 Millionen Euro abzüglich zweimal 200.000 Euro Freibetrag 19 Prozent Erbschaftsteuer zahlen müssten.

Erbschaftssteuer umgehen, indem Familienhaus verkauft oder neu gedacht wird 

„Bei vererbten Immobilien reichen die steuerlichen Freibeträge häufig nicht mehr aus, es wird Erbschaftsteuer fällig”, so Kahllund. Denn Immobilienbesitzer sind schnell mal Millionäre - wenngleich nur auf dem Papier. Freibeträge werden im Immobilienbereich schnell überschritten und das wird für die Erben teuer. Ein selbst bewohntes Familienhaus bleibt steuerfrei, wenn der hinterbliebene Ehepartner oder die Kinder dort mindestens zehn Jahre wohnen, bevor sie es verkaufen. Wer das nicht plant, kann etwas tricksen: „Ein Familienheim, in dem ein Ehepaar wohnt, wenn auch nur kurz, lässt sich zwischen Ehegatten steuerfrei verschenken“, erklärt Roth. Der beschenkte Partner kann das Haus anschließend sofort steuerfrei verkaufen.

„Der Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden. Größe und Wert der Immobilie spielen dabei keine Rolle, sie muss sich lediglich innerhalb der EU befinden“, ergänzt Roth. Sofern jedoch die Kinder das Haus übernehmen wollen, darf es maximal 200 Quadratmeter groß sein. Ist es größer oder die Kinder möchten nicht einziehen, können sie es ihren Eltern abkaufen. Die Eltern können das Darlehen dann nach und nach im Rahmen der Freibeträge verschenken.

Eine Vorausplanung ist bei Immobilien besonders wichtig, denn es kommt immer öfter vor, dass Erben die Immobilien ihrer Verwandtschaft verkaufen müssen, weil sie die Steuern nicht bezahlen können. Der Erbrechtsexperten Anton Steiner, Fachanwalt aus München, und Präsident des deutschen Forums für Erbrecht meinte in einem Gespräch mit Ippen.Media, dass es dafür zwar Lösungen gäbe, diese jedoch politisch nicht umgesetzt werden. Ein Modell wäre etwa, die Erbschaftsteuer zu stunden, bis die Immobilie tatsächlich verkauft wird. „Das würde auch bei Fällen helfen, die es in den vergangenen Jahren immer öfter gibt. Dass nämlich ein kleines Häuschen, vor Jahrzehnten angeschafft, heute so viel wert ist, dass eine Frau, die das von ihrem Bruder erbt, keine Chance hat, jemals die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Bei meiner Lösung müsste sie erst Steuern bezahlen, wenn sie – oder ihr Erbe – das Häuschen wirklich verkauft.“

Indem man in Eigentum investiert, kann man Erbschaftssteuer umgehen – besonders Millionäre profitieren  

Eine Sammlung kann aus Münzen, Briefmarken oder Gemälden bestehen - zu einem Erbe können viele Dinge gehören und sie alle sind auch fürs Finanzamt interessant. „Erben sind verpflichtet, dem Fiskus schriftlich mitzuteilen, dass ihnen etwas vermacht wurde“, so der Fachanwalt für Erb-und Steuerrecht Peter Ambos in Düsseldorf. Und weiter: „Im Prinzip haben sie ab dem Tag, an dem sie wissen, dass sie erben, drei Monate Zeit“. Danach wird es brenzlig, denn verschweigt man die geerbte Sammlung dem Fiskus, begeht man Steuerhinterziehung.

Doch auch hier kann man vieles schon im Vorfeld regeln, denn gerade Kunst kann ein gängiges Mittel darstellen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Denn Kunstwerke sind von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das kann etwa durch Leihgaben an Galerien sichergestellt werden. „Es genügt dabei ein Leihvertrag, auch wenn die Kunst dann nur sehr selten ausgestellt wird“, wird Roth zitiert. Ebenfalls möglich ist es, Vermögen in steuerlich begünstigtes Eigentum zu investieren. Dahinein fallen denkmalgeschützte Immobilien, Photovoltaikanlagen oder auch ein Reiterhof – sich zu erkundigen, was genau hineinfällt, zahlt sich daher aus.

Beteiligungen von über 25 Prozent an Kapitalgesellschaften zählen ebenfalls als begünstigtes Vermögen: „Wichtig ist auch hier, dass deren Verwaltungsvermögen weniger als zehn Prozent ausmacht, sie also ein aktives Unternehmen sind und nicht beispielsweise nur aus Bankguthaben bestehen“, betont Kahllund. Wer besonders viel Vermögen besitzt, kann zudem mindestens 300 Wohnungen kaufen, die jeweils mindestens 25 Quadratmeter groß sind – auch im Ausland. Diese bilden ein Wohnungsunternehmen, das ebenfalls von der Erbschaftsteuer befreit ist. Dazu meinte der Fachanwalt für Erbschaftsrecht Markus Sebastian Rainer erst kürzlich: „Im Erbschaftsteuergesetz gilt, schwache Schultern müssen mehr tragen als starke. Das ist absurd.“

Mit dem Erbe kann man sich nicht früh genug befassen, vor allem wenn es um die Erbschaftssteuer geht. (Symbolfoto)

Auch Familien können über smarte Konzepte legale Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer finden

Wenn es in der Familie teure oder mehrere Immobilien gibt, kann etwa eine Familiengesellschaft angedacht werden. „Kinder und Enkel können dann gemäß ihrer Freibeträge alle zehn Jahre Anteile daran erhalten“, erklärt Kahllund die Konstruktion. Die Übertragung von Vermögensanteilen fällt dann auch leichter – schließlich ist es sehr viel komplizierter, Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zu verändern.

Bei einem Vermögen ab drei bis fünf Millionen Euro, sollte man sich die Familienstiftung näher anschauen, da je nach Ausgestaltung pro Stifter zusätzliche Freibeträge von bis zu 400.000 Euro genutzt werden könnten. Bei der Überführung von Vermögen in eine Stiftung fällt nur einmalig Erbschaftsteuer an und danach alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer. „Da der Besteuerungszeitpunkt feststeht, kann beispielsweise der Wert einer Immobilie im Stiftungsvermögen zu diesem Stichtag gesenkt werden, indem der Mietertrag reduziert wird“, so Roth. So kann man vorplanen, indem man entweder mit einer Neuvermietung bis nach dem Stichtag zuwartet oder wertmindernde Erhaltungsaufwendungen vor dem Stichtag durchführt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Stiftungsvermögen vor dem Stichtag in begünstigtes Vermögen oder auch in eine zweite Stiftung umzuwandeln. „So fällt mitunter gar keine Erbersatzsteuer mehr an“, sagt Roth.

Grundsätzlich gilt: Bei einem Todesfall denkt man selten an Finanzen. Ohne klare Regelungen zu Lebzeiten kann das Erbe den Hinterbliebenen viel Arbeit machen. Es ist daher wahrscheinlich besser, die Erbverhältnisse im Vorfeld zu regeln. Denn, wenn ein Erblasser kein Testament hat, muss das Nachlassgericht entscheiden, wer erbberechtigt ist.

Rubriklistenbild: © Uwe Umstätter/Westend61/Imago; Collage: RUHR24

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