Markt Kraiburg im Streit mit Anliegern
Privat oder öffentlich – Folgt nun der Schlussakt im Drama um den Zaunlehen Weg?
Seit zwei Jahren beschäftigt in Kraiburg ein unscheinbarer Feld- und Waldweg Gemeinderat und Anlieger: Der Zaunlehen Weg verbindet Wanklbach mit Kolbing. Die Gemeinde will die Nutzung des Weges einschränken. Die Anlieger sind dagegen. Folgt nun der Schlussakt in dem Drama?
Kraiburg – Es ist eine Abzweigung, die leicht übersehen werden kann: Der Weg nach Zaunlehen, der von der Trostberger Straße wegführt. Ein unscheinbarer Weg und doch sorgt er in Kraiburg seit zwei Jahren für Ärger. Zunächst wollte der Gemeinderat aus dem öffentlichen Weg einen privaten machen, juristisch wird das Einzug genannt. Denn der Weg habe jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Die Anlieger, allen voran Roland Gaisbauer und Ludwig Rausch, sehen das anders. Der Weg sei die kürzeste Verbindung zwischen Kolbing und Wanklbach. Gaisbauer brauche den Weg, um sein Waldgrundstück zu erreichen. Das sieht auch Nachbar und Waldbesitzer Ludwig Rausch so. Sie fürchten um ihre privaten Geh- und Fahrtrechte.
Teileinziehung statt kompletter Einzug
Das Problem an der Sache: Der öffentliche Weg führt direkt durch den privaten Hof des Eigentümers, der das damals baufällige Anwesen 2013 erwarb. Schon damals wollte die Gemeinde den Weg einziehen, vollzog dies aber offenbar nicht rechtswirksam. Die Widmung als öffentlicher Weg sei dem Käufer nicht bekannt gewesen.
Der Gemeinderat ist entschlossen, „eine gut vorbereitete und rechtssichere Lösung für das Problem zu finden”, wie Bürgermeisterin Petra Jackl 2024 gegenüber den OVB Heimatzeitungen betonte. Mehrere Anwälte haben die Gemeinde in der Sache beraten. Im Juni 2024 stand dann – im Gegensatz zum Einzugs-Beschluss im Jahr 2013 – eine Teileinziehung des Wegs mit einer Umwidmung zum beschränkt öffentlichen Weg im Raum. Ein Vorschlag, dem der Gemeinderat einstimmig grünes Licht gab.
Einwendungen trotz Teilerfolg
Für Gaisbauer und die Interessengemeinschaft Zaunlehen Weg war das ein Teilerfolg, wie er gegenüber den OVB Heimatzeitungen betont. Dennoch gab er bei der darauffolgenden öffentlichen Auslegung erneut eine Einwendung ab. Diese sowie die Einwendung von Ludwig Rausch lagen dem Gemeinderat nun vor. Die Anlieger befürchten, wenn der Beschluss so umgesetzt wird, vor einem Privatgrundstück zu stehen, das jederzeit gesperrt werden könnte.
Gaisbauer kündigte bereits in seiner Einwendung an, Klage gegen den Beschluss einzureichen. Ludwig Rausch merkte in seinem Schreiben zudem an, dass der Weg für ihn, seine Familie und andere Kraiburger seit Generationen der kürzeste und sicherste Weg nach Kolbing und auch für Heimbewohner wichtig sei.
Bürgermeisterin rechnet mit Klage
„Ich lese jetzt alles vor, weil wir sowieso beklagt werden”, sagte Bürgermeisterin Jackl in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Das ist auch gutes Recht und ich habe kein Problem damit – wir haben nicht gemauschelt, sondern es geht um ein klares öffentliches Verfahren, dass nun vorerst zum Abschluss kommt.”
In der Stellungnahme der Gemeinde heißt es, dass der Zaunlehen Weg heute ausschließlich als Rad- und Fußweg genutzt wird. Auch Gaisbauer nutze den Weg nicht mehr für den Gemeingebrauch eines öffentlichen Feld- und Walweges. Geht es um den Anliegergebrauch, werde sein Grundstück unmittelbar durch die Trostberger Straße erschlossen und nicht vom Verkehrsnetz abgeschnitten. Das Gleiche gelte für Rauschs Grundstück, das zudem wegen eines Grundstücksstreifens nicht unmittelbar an den Zaunlehen Weg angrenzt. Gaisbauer weist diese Aussage zurück, über die Trostberger Straße könne er nicht alle Bereiche seines Grundstücks erreichen und der Weg über Zaunlehen bleibe für ihn der kürzeste.
Für Fußgänger und Radfahrer ist eine Lösung in Sicht
„Es trifft nicht zu, dass die Familien Rausch, Gaisbauer und Mayer den Weg seit 2012 (und sicher auch nicht davor) für Fahrten in Richtung Kolbing genutzt haben”, heißt es dagegen in den Ausführungen der Gemeinde. Auch die minderjährigen Heimbewohner würden den Weg sicher nicht mit dem Auto nutzen. Den privaten, nördlich um das Anwesen Zaunlehen verlaufenden Ersatzweg zu widmen, beabsichtige die Gemeinde in der nächsten Sitzung. Erst dann ist auch in Gaisbauers Augen der Durchgang zumindest für Fußgänger und Radfahrer „auf rechtlich sicherer Grundlage”.
„Meine verbrieften Fahrtrechte als Anlieger wurden jedoch nicht in Erwägung gezogen, obwohl ich jede Fraktion informiert habe”, beharrt Gaisbauer. „Es kommt mir so vor, als wäre der Gemeinderat völlig taub und sucht Null Kontakt zu uns.” Dabei hätte man das ganze Problem laut ihm mit einem Zusatzschild „Anlieger frei” oder „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” einfach lösen können. Stattdessen werde er nun gegen die Gemeinde klagen.
Gaisbauer fehlt es an Transparenz
Über all die Zeit des Konflikts bemängelt Gaisbauer fehlende Transparenz, der behördliche Informationsweg ist aus seiner Sicht ungenügend. „Wer schaut schon immer aufs schwarze Brett?”, fragt er. Und gerade ältere Menschen seien mit der Gemeinde-App nicht unbedingt bewandert. So könne es passieren, dass viele die Diskussionen um den Einzug des Zaunlehen Wegs gar nicht mitbekommen haben. Die Interessengemeinschaft Zaunlehen sei dagegen stets namentlich in Erscheinung getreten, wie er betont – auch vor dem Hintergrund eines anonymen Flugblatts, das kürzlich in Kraiburg die Runde machte.
Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Teileinziehung und Umstufung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Zaunlehen Weg zum beschränkt öffentlichen Weg und damit Rad- und Fußweg. „Ich verstehe den Beschluss von 14:0 nicht und hätte mir gewünscht, dass wir das einfacher hätten lösen können”, sagt Gaisbauer. Jetzt nehme die Gemeinde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Kauf.

