Radikaler Bauern-Protest in der Region
Ampel am Galgen – Droht den Aufstellern jetzt eine Strafe?
Während der Bauernproteste im Januar wurden Ampeln an Galgen gehängt: Diese Aktionen landeten auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Traunstein. Nach Monaten der juristischen Überprüfung steht nun fest, was den unbekannten Aufstellern droht.
Mühldorf/Traunstein – Im Zuge der Bauern-Proteste wurde nicht nur in Mühldorf ein Galgen aufgestellt, an dem eine Ampel baumelte. In der Mitte des Kreisverkehrs an der Nord-Tangente wurde der Siloballen mit dem Galgen am 2. Januar entdeckt. Über drei Monate danach hat die Staatsanwaltschaft Traunstein entschieden, ob gegen die unbekannten Galgenaufsteller ermittelt wird oder nicht.
Viele Galgen in den Landkreisen Mühldorf, Altötting, Rosenheim, Berchtesgadener Land und Traunstein
„Im Landkreis Mühldorf hatten wir solche Galgen in Mühldorf, in Neumarkt und in Erharting“, erinnerte sich damals Uwe Schindler, stellvertretender Leiter der Polizei Mühldorf. „Alle drei wurden am selben Tag entdeckt.“ Später wurde noch einer in Schwindegg bekannt. Diese Funde wurden dem Polizeipräsidium Oberbayern-Süd in Rosenheim und der Kripo Traunstein, Abteilung „Staatsschutz“ weitergemeldet. Von dort gingen die Vorfälle weiter an die Staatsanwaltschaft Traunstein.
Anfangsverdacht für eine politische Straftat
Die erste Anfrage an die Staatsanwaltschaft Traunstein in dieser Sache stellte das OVB Anfang Januar. Deren Sprecher Dr. Rainer Vietze forschte in seinem Haus nach und teilte mit: „Die Unterlagen der Polizei zu dem von Ihnen genannten Vorgang sind bei uns eingegangen. Es ist damit zu rechnen, dass die staatsanwaltliche Prüfung innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein wird. Vorrangig wird bei uns geprüft, ob ein Anfangsverdacht für eine politische Straftat besteht.“
Justiz prüfte mehrere Monate
Mehrere OVB Nachfragen später liegt seit Mittwochabend (24. April) das Ergebnis vor. „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde abgesehen, da die rechtliche Vorprüfung ergeben hat, dass kein Anfangsverdacht bezüglich einer verfolgbaren Straftat besteht“, teilt Oberstaatsanwalt Vietze mit. „Es fehlt nämlich an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten.“
Von der Justiz in Traunstein wurden die während der Bauernproteste aufgestellten Galgen in Mühldorf am Inn, Erharting, Neumarkt St. Veit, Schwindegg, Grabenstätt, Chieming, Bergen, Ramerberg, Rott am Inn, Bruckmühl, Eggstätt, Gstadt am Chiemsee, Berchtesgaden sowie Neuötting. Im Gemeindebereich von Tyrlaching wurde eine Ampel an ein Holzkreuz genagelt.
Keine „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“
Bei der Bewertung hatte die Justiz das Grundrecht der Meinungsfreiheit „als ein die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierendes Grundrecht in besonderem Maße zu berücksichtigen“, so Vietze. Im Fall der Ampel-Galgen „liegt weder eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten noch eine Billigung von Straftaten vor, da keine konkreten Personen abgebildet sind, die am Galgen gehenkt werden sollen“, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.
Keine Tötung beabsichtigt
„Ein unmittelbarer Bezug zu einer potenziellen Tötung von konkret genannten beziehungsweise gezeigten Politikern besteht nicht“, betont Vietze. Die Galgen brächten „in überzeichneter Form zum Ausdruck, dass eine Ablösung der Regierung, für welche die Ampel als allgemein anerkanntes Symbol/Synonym steht, angestrebt wird.“
Keine Verfassungsorgane „verunglimpft“
Ebenso scheide die Straftat „verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“ aus. Die Täter hätten keine Ablösung der Regierung außerhalb der im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeiten angestrebt. Die Galgen-Darstellung kam im Rahmen der Bauernproteste im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz. Dr. Vietze: „Die Bauernproteste bewegten sich im Rahmen der von der Gesetzeslage erlaubten Möglichkeiten.“
Keine Beleidigung einzelner Politiker
Auch der Tatbestand der Beleidigung sei nicht erfüllt. Die Kritik des Bauernstandes an der Abschaffung der steuerlichen Vergünstigungen für Landwirte sei keine schwerwiegende Kränkung der persönlichen Ehre einzelner Mitglieder der Regierung. Im Sinne der Meinungsfreiheit können Bürger „von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen“, ohne gerichtliche Sanktionen befürchten zu müssen.
Bauernverband reagierte entsetzt
Der Bauernverband distanziert sich gleich nach den ersten Funden von diesen Galgen-Konstruktionen. „Solche radikalen Sachen lehnen wir ab“, betonte Veit Hartsperger, Geschäftsführer des Bauernverbandes Altötting-Mühldorf. „Unsere Landwirte sollen ihren Protest klar, deutlich und selbstbewusst kundtun, aber Ampeln am Galgen gehen zu weit. Uns im Verband ist nicht bekannt, wer dahinter steckt.“
„Wir wollen doch keinen hängen!“
Mühldorfs Kreisobmann des BBV Ulrich Niederschweiberer hatte sich gleich nach der Entdeckung der Galgen von dieser für ihn „zu radikalen Protest-Aktion“ distanziert. Auch wenn das laut Justiz von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, leibt er dabei: „Trotzdem lehne ich diese Art und Weise zu demonstrieren ab. Wir wollen doch keinen hängen!“ Ziel der Proteste sei nicht ein Regierungswechsel gewesen, sondern die Abwehr der Subventionsstreichungen.
