Auch Ratsbegehren geplant
„Keine Windräder im Neuöttinger Forst“-Bürgerbegehren soll kommen – Neuer Termin für Sondersitzung
Am Donnerstag, den 01. August statt, wie zuvor berichtet, am 18. Juli wird es eine Sondersitzung des Stadtrats von Neuötting geben. In der jüngsten regulären Stadtratssitzung war eine Verschiebung der Sitzung beschlossen worden, in der zum einen über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens „Keine Windräder im Neuöttinger Forst“ und die Festsetzung des Abstimmungstags abgestimmt werden soll. Zum anderen soll auch ein Ratsbegehren „Ja zu Windkraftanlagen im „Neuöttinger Forst“ auf den Weg gebracht werden.
Update, Freitag, 9.25 Uhr: Sondersitzung auf 01. August verschoben
„In der gestrigen Sitzung hat der Stadtrat Neuötting beschlossen die öffentliche Sondersitzung zu verschieben“, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein neuer Ort für die Sondersitzung werde zeitnah bekanntgegeben.
Die ursprüngliche Meldung: „Alzgerner und Neuöttinger Waldfreunde“ starten Bürgerbegehren gegen Windpark Altötting-Windräder
Altötting/Neuötting - „In den vergangenen Wochen haben sich 1.600 Bürgerinnen und Bürger des Gemeindegebiets Neuötting/Alzgern zusammengefunden, um ihre Stimme gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in ihren lokalen Wäldern zu erheben. Diese Initiative spiegelt ein tiefes Engagement für die Erhaltung der natürlichen Schönheit und ökologischen Integrität unserer Region wider. Besonders hervorzuheben ist die Sorge um den Erhalt der Wälder, die durch die potenzielle Errichtung von Windrädern bedroht sind, und deren Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche Tierarten“, teilen die „Alzgerner und Neuöttinger Waldfreunde“ in einer Stellungnahme anlässlich der Abgabe der Stimmen mit.
Bürgerbegehren - Was ist dazu zu wissen?
Sie sind in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.
So werden Zustandekommen, Zulässigkeit und Ablauf offiziell erklärt:
„Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zulässig. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und die Haushaltssatzung.
Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit ‚‘Ja‘‘ oder ‚‘Nein‘‘ zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Es muss zudem bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss je nach Gemeindegröße von mindestens 3 Prozent bis 10 Prozent der Gemeindebürger unterschrieben sein.
Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Gemeinderat dessen Zulässigkeit feststellen; es ist ein Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss
in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent,
bis zu 100.000 Einwohnern mindestens 15 Prozent und
in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 Prozent
der Stimmberechtigten (d. h. der wahlberechtigten Gemeindeangehörigen) betragen.
Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens drei Monate verlängert werden.“
Nun wird es daher am Donnerstag, den 18. Juli eine Sondersitzung des Stadtrats von Neuötting zum einen über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens „Keine Windräder im Neuöttinger Forst“ und die Festsetzung des Abstimmungstags geben. Zum anderen soll auch ein Ratsbegehren „Ja zu Windkraftanlagen im „Neuöttinger Forst“ auf den Weg gebracht werden. Außerdem werden eine Reihe von Details, wie vor allem die Formulierung der Stichfrage oder die Gestaltung des Stimmzettels behandelt.
„Alzgerner und Neuöttinger Waldfreunde“ starten Bürgerbegehren gegen Windpark Altötting-Windräder
„Unsere Gruppe hat am 2. Juli die gesammelten Stimmen als ein Zeugnis des Bürgerwillens offiziell bei der Stadt Neuötting eingereicht. Unsere Vertreter, Ferdinand Holzleitner, Herbert Strasser und Hans Prostmeier, haben gemäß der entsprechenden Festlegungen der Bayerischen Gemeindeordnung diese wichtige Aufgabe übernommen. Wir bleiben optimistisch und sind entschlossen, weiterhin die Interessen unserer Bürger zu vertreten“, heißt es seitens der „Alzgerner und Neuöttinger Waldfreunde“, „Während des Sammelns der Unterschriften haben wir zahlreiche Ängste und Bedenken der Bürger kennengelernt, denen wir gerne eine Stimme verleihen möchten.“
Alle Artikel zum Windpark Altötting:
Unsere gesamte Berichterstattung zum Windpark Altötting, den Argumenten dafür und dagegen, dem Ablauf der Bürgerbegehren und vieles mehr findet Ihr auf unserer Themenseite.
Sie beklagen außerdem die Abschaffung der Kommunalklausel der Bayerischen Staatsforsten, welche jüngst erneut zu Diskussionen im Landkreis Altötting führte. Wir hatten dazu mit Fachanwalt Frank C. Starke gesprochen. In den vom Windpark Altötting-Projekt betroffenen Gemeinden werden und wurden immer wieder Bürgerbegehren gegen den Bau von Windrädern im jeweiligen Gemeindegebiet auf den Weg gebracht. Im Januar gab es ein entschiedenes „Nein“ in Mehring. Erst vor kurzem wiederum sprachen sich die Menschen in Marktl wiederum dafür aus. In Haiming schließlich wies der Gemeinderat ein Bürgerbegehren als unzulässig ab. Ein Hauptgrund war die unvollständige Vertretung: Eine der drei benannten vertretungsberechtigten Personen, Wolfgang Peiskar, stand nicht mehr zur Verfügung und keine stellvertretenden Vertreter waren benannt worden. Dies machte eine einheitliche Vertretung des Antrags unmöglich. (hs)