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Windpark-Diskussion im Landkreis Altötting

Windrad-Bürgerbegehren auch in Haiming? Gemeinderat stimmte gestern über Zulässigkeit ab

Die Visualisierung des geplanten Windparks im Landkreis Altötting vom Standpunkt Niedergottsau bei Haiming aus.
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Die Visualisierung des geplanten Windparks im Landkreis Altötting vom Standpunkt Niedergottsau bei Haiming aus.

Gerade einmal elf Tage sind seit dem Windpark-Bürgerentscheid in Marktl vergangen – und schon musste erneut über ein Bürgerbegehren entschieden werden. Nach dem Antrag auf ein Bürgerbegehren seitens der Windrad-Gegner von „Gegenwind“ hat sich am 20. Juni der Gemeinderat von Haiming mit der Sache befasst.

Haiming – Nach der Befürwortung von Windrädern bei einem Bürgerentscheid in Marktl, wurde bei der Gemeinderatssitzung in Haiming am gestrigen 20. Juni über den Antrag auf ein weiteres Bürgerbegehren gegen den Windpark abgestimmt. Nach eingehender Prüfung des Antrags, der von zwei Vertretern der Bürgerinitiative „Gegenwind“ eingereicht worden war, beschloss der Rat, dass das Begehren „Keine Windräder im Haiminger Forst“ nicht zur Abstimmung kommen kann. Der Antrag sei formell und materiell unzulässig – ein Bürgerbegehren gegen Windräder in Haiming wird demnach nicht stattfinden.

Gründe für die Ablehnung des Antrags

Bereits am 5. Juni hatten Vertreter der Bürgerinitiative 29 Unterschriftenlisten mit insgesamt 419 Unterschriften eingereicht. Trotz Erreichens des notwendigen Quorums von zehn Prozent der Wahlberechtigten – 379 gültige Unterschriften entsprachen 18,3% – wurde das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen abgelehnt. Ein Hauptgrund war die unvollständige Vertretung: Eine der drei benannten vertretungsberechtigten Personen, Wolfgang Peiskar, stand nicht mehr zur Verfügung und keine stellvertretenden Vertreter waren benannt worden. Dies machte eine einheitliche Vertretung des Antrags unmöglich.

Darüber hinaus war die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht ausreichend bestimmt. Der zweite Teil der Frage forderte die Gemeinde auf, „alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern. Dies wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als zu weitreichend und unklar beurteilt. Die Bürger müssen genau wissen, wofür sie ihre Stimme abgeben, was hier nicht gewährleistet war. Noch in letzter Minute hatte „Gegenwind“ versucht, die Fragestellung in dem Antrag zu ändern, doch auch dieser Versuch scheiterte: Die Änderungen wurden nicht von den vertretungsberechtigten Personen eingebracht, was notwendig gewesen wäre.

Vorgeschichte in Marktl und Mehring

Die Diskussion um den Windpark im Haiminger Forst ist Teil einer größeren Auseinandersetzung um Windkraft im Landkreis Altötting. Bereits am 9. Juni fand in Marktl ein Bürgerentscheid statt, bei dem 60 Prozent der Wähler für den Bau von Windrädern stimmten. Dieser Entscheid folgte einer intensiven Debatte und zahlreichen Veranstaltungen, bei denen auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beteiligt war. Er betonte die Bedeutung der Energiewende und zeigte sich erfreut über die Zustimmung in Marktl. Dem intensiven Dialog mit dem Minister war ein negativer Bürgerentscheid in Mehring vorangegangen: Die Bürger dort hatten den Bau von Windrädern auf ihrem Gemeindegebiet abgelehnt.

Die Bürgerinitiative „Gegenwind“ hingegen sieht die Zerstörung wertvoller Waldgebiete und negative Auswirkungen wie Infraschall und Immobilienwertverlust. „Die Entscheidungen über den Bau der Windräder haben unmittelbare negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Verhältnisse der regionalen Bevölkerung und ihrer nachfolgenden Generationen“, schrieb die Initiative kürzlich in einer Pressemitteilung. „Trotz dieser Risiken und Konsequenzen möchte man die Bevölkerung von diesen ‚Entscheidungen über Energie-Infrastruktur‘ ausschließen.“ Die Initiative kündigte an, weiter gegen den Windpark anzukämpfen und die Bürger zu informieren.

Möglicherweise fällt die „Kommunalklausel“

Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens in Haiming scheint der Weg für den „Mega-Windpark“ im Staatsforst vorerst frei zu sein. Von den anfänglich angekündigten 40 Windrädern sollen – nach aktuellem Stand – 29 Windenergieanlagen erbaut werden. Es bleiben jedoch die Ergebnisse der Windmessungen und naturschutzrechtlichen Gutachten abzuwarten. Auch die Gültigkeitsdauer des negativen Entscheids in Mehring könnte noch ein weiteres Bürgerbegehren nach sich ziehen. Daneben kündigte Minister Aiwanger an, dass die sogenannte „Kommunalklausel“ fallen könnte: Sie schreibt den Bayerischen Staatsforsten vor, nur dort Windräder zu bauen, wo die Gemeinden ihr Einvernehmen erteilen.

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