Nach halbem Jahr Urteil in bundesweit beachtetem Prozess
Am Campingplatz betrogen, in der Kirche gevögelt: Rosenheimer (39) muss ins Gefängnis
Der Fall landete bundesweit in den Medien: Ein 39-Jähriger vor Gericht, weil er in einer Kirche bei Schechen Sex hatte. Jetzt wurde er am Traunsteiner Landgericht verurteilt und muss ins Gefängnis - vor allem aber, weil er auf einem Campingplatz in großem Stil in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.
Traunstein/Schechen - Er ist vielfach vorbestraft, stand unter offener Bewährung - und wandert jetzt wieder in den Knast. Ein 39-jähriger Rosenheimer wurde am Mittwoch (15. Mai) zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Er ist schuldig wegen Betrugs in 20 Fällen und Störung der Religionsausübung. Beides - der Sex in der Kirche und der Betrug am Campingplatz - spielte sich in Schechen ab.
Vom Sex in der Kirche bekam zuerst eigentlich niemand etwas mit...
„Jeder weiß, dass ein Altar ein geweihter Gegenstand ist. Darauf Geschlechtsverkehr auszuüben ist schon eine heftige Form der Störung“, so Christina Braune, die Vorsitzende Richterin in dem Fall. Der Angeklagte filmte sich mit seiner Ex-Frau an jenem 31. Juli 2022 in der Kirche von Marienberg bei Schechen. Erwischt wurden die beiden dabei nicht. Erst bei der Durchsicht des Handys des 39-Jährigen bei den späteren Ermittlungen erfuhr die Polizei davon.
Im Prozess behauptete der Angeklagte zwischenzeitlich sogar, er und seine Ex-Frau seien von einem Pfarrer einer anderen Diözese sogar dazu gedrängt worden - 2000 Euro hätte er geboten, um zuschauen zu dürfen. Diese „abenteuerliche Behauptung“, wie es Richterin Braune ausdrückte, zog der 39-Jährige später aber wieder zurück. Die Ex-Frau des Mannes musste dafür bereits eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe bezahlen. Der Altar der Kirche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes mit Weihrauch und Weihwasser zwischenzeitlich neu gesegnet. Auch der Pfarrer selbst sagte als Zeuge aus.
Am Schechener Campingplatz „verkaufte er Luft“
Die Störung der Religionsausübung war aber „sicher der geringste Tatvorwurf“, wie Richterin Christina Braune betonte. Denn beim Betrug auf dem Schechener Campingplatz zwischen 2020 und 2022 lag der Schaden bei rund 360.000 Euro. Der Angeklagte arbeitete dort als Platzwart - und verlangte Ablösesummen von Plätzen, obwohl die gar nicht vorgesehen oder mit den Betreibern abgesprochen waren. „Er verkaufte Luft“, meinte Staatsanwalt Martin Freudling. Mal verlangte der Rosenheimer dafür 8000 Euro, mal 15.000 Euro, mal 40.000 Euro. Zehn Dauercamper wurden so übers Ohr gehauen.
Teils habe der Angeklagte die Camper schier gedrängt, den Platz zu verlassen, um den Umsatz zu beschleunigen, so Braune. Sie sprach von einem „Geschäftsmodell“, mit dem der 39-Jährige „seine privaten Taschen gefüllt“ habe. Verteidiger Markus Frank argumentierte, dass sich die Camper nicht geschädigt gefühlt hätten. „Er wurde als freundlicher Platzwart wahrgenommen.“ Seinem Plädoyer, den Rosenheimer zu maximal drei Jahren Haft zu verurteilen, kam das Gericht aber nicht nach. Der 39-Jährige stand unter offener Bewährung, hat bereits elf Vorstrafen - von Volksverhetzung über Körperverletzung bis zum Diebstahl.
Überhaupt waren auch etliche Fälle häuslicher Gewalt am Landgericht angeklagt. Mutmaßliches Opfer: seine Ex-Frau. Doch die verweigerte als Zeugin die Aussage, daher wurden die Fälle eingestellt, weil ein Nachweis kaum möglich war. Auch die Staatsanwaltschaft sah das so. Sie forderte schließlich fünf Jahre und neun Monate Gefängnis. Der Prozess zog sich über ein halbes Jahr. Bis zum Urteil brauchte es 13 Prozesstage.
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