Prozess um den Liebesakt am Altar
„Kein kirchlicher Bestechungsskandal“: Pfarrer von Schechen sagt als Zeuge aus
Sex auf dem Altar ist nicht das einzige Delikt, das einem Angeklagten (39) aus Rosenheim vorgeworfen wird. Neben Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Freiheitsberaubung wird ihm auch die Verletzung der Unterhaltspflicht angelastet. Während in Schechen der Altar neu gesegnet wurde, sitzt er weiter in Untersuchungshaft.
Das Wichtigste in Kürze
Update, 12.45 Uhr – Pfarrer von Schechen sagt als Zeuge aus
Traunstein/Rosenheim/Schechen – Zwar konzentriert sich die 7. Strafkammer am heutigen Verhandlungstag vornehmlich auf die Anhörung von Zeugen wegen der vielen Betrugsdelikte des Angeklagten, doch auch sein Liebesakt auf dem Altar in der Kirche von Marienberg bei Schechen wird thematisiert.
Am 31. Juli 2022 soll der 39-Jährige dort mit seiner Frau einvernehmlichen Sex gehabt haben. Inzwischen wurde der Altar vom örtlichen Pfarrer im Rahmen eines Gottesdienstes mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet. Die Ehefrau von Thomas D. legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, akzeptierte ihn aber am Ende doch und musste eine vierstellige Geldstrafe zahlen. Im Verfahren gegen Thomas D., der den Geschlechtsverkehr auf dem Altar sogar mit seinem Handy aufgezeichnet haben soll, wurde nun auch der Pfarrer von Schechen als Zeuge geladen.
Die Vorsitzende Richterin Christina Braune will zuerst wissen, ob der Pfarrer den Angeklagten kenne: Der Geistliche verneint. Nachdem der Angeklagte vor Gericht wohl Angaben zu einem namentlich nicht genannten „Pfarrer aus einer anderen Diözese” gemacht hatte, will die Richterin von dem Zeugen wissen, ob irgendein Pfarrer aus einer anderen Kirchengemeinde Zugang zu dieser Kirche gehabt haben könnte.
Keine weitere Stellungnahme des Angeklagten
Der Pfarrer sagt aus, dass der Schlüssel zur Kirche im Pfarrbüro aufbewahrt werde. Zugang dazu hätte nur der Pfarrer und der Mesner gehabt, welcher die Kirche „unregelmäßig von Vormittag bis Abend aufsperrte.“ Mittlerweile habe es zwar einen Personalwechsel gegeben, doch auch wenn das Putzpersonal den Schlüssel benötige, würde immer zuerst beim Mesner angefragt. Richterin Braune verabschiedet den Zeugen und fasst die Erkenntnisse wie folgt zusammen: „Die Kirche wäre also offen und eine Ausübung der Tat ganz ohne einen kirchlichen Bestechungsskandal möglich gewesen.“
Der Fantasie des Angeklagten seien natürlich keine Grenzen gesetzt – aber die Kammer hoffe doch, von Thomas D. „keine Märchen“ zu hören. Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, der Verteidiger von Thomas D. gibt daraufhin bekannt, dass sein Mandant keine weiteren Stellungnahmen mehr geben werde. Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages werden ausschließlich Zeugen zu den Betrugsdelikten gehört. Wann das Urteil gegen Thomas D. erwartet werden kann, ist aktuell noch nicht abzusehen.
Update, 10.55 Uhr - Dem Angeklagten werden 14 Betrugsdelikte vorgeworfen
Der 13. Verhandlungstag gegen den Angeklagten Thomas D. (39) aus Rosenheim beginnt. Die 7. Strafkammer konzentriert sich inzwischen hauptsächlich auf die zahlreichen Betrugsdelikte und den Liebesakt in der Kirche von Schechen.
Weil die Ehefrau des Angeklagten ihre Aussagen bezüglich der häuslichen Gewalt schon bei der Polizei mehrmals widerrief, wird das Verfahren sich wohl nicht mehr auf diese Vorwürfe fokussieren. Es ging dabei unter anderem um Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Freiheitsberaubung. Weil gegen den Angeklagten auch ein Verfahren wegen einer Vergewaltigung läuft, könnte dies auch im aktuellen Prozess noch Konsequenzen für Thomas D. haben.
In der Anklageschrift werden Thomas D. insgesamt 14 Betrugsdelikte vorgeworfen. Er soll dabei einen Gesamtschaden von etwa 360.000 Euro verursacht haben. Als Angestellter an einem Campingplatz in Schechen habe er die Abwesenheit der Geschäftsführerin ausgenutzt und sich gegenüber Kunden als Befugter dafür ausgegeben, Stellplätze zu vermitteln. Dabei soll er Provisionen und Ablösesummen von Interessenten für Stellplätze erworben haben – wovon die Campingplatzbetreiberin nichts gewusst habe.
Inzwischen sollen in einem Safe des Angeklagten bereits rund 230.000 Euro Bargeld sichergestellt worden sein – es fehlen noch immer rund 130.000 Euro.
Vorbericht:
Die Anklageschrift gegen Thomas D. (39) ist lang, doch das aufsehenerregendste Delikt in der Anklageschrift gegen ihn ist der sogenannte „Unfug“ auf dem Altar der Kirche von Schechen: Mit seiner Ehefrau soll er dort einvernehmlichen Sex gehabt haben – und machte davon wohl auch Fotos.
Außerdem werden dem gebürtigen Rosenheimer allein sechs Fälle häuslicher Gewalt vorgeworfen – darunter gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung. Daneben soll der Angeklagte in 14 Fällen betrogen und Menschen um ihr Geld gebracht haben.
Den Unterhalt für sein Kind zahlte er von dem ergaunerten Geld aber nicht, und so muss er sich auch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verantworten. Während sich der Angeklagte zu den Vorwürfen bisher nicht äußerte, hat seine Frau ihren Strafbefehl bereits akzeptiert: Eine Gerichtsverhandlung gegen sie kam also nicht zustande. Im Prozess gegen Thomas D. werden am 13. März weitere Zeugen erwartet.
+++chiemgau24.de berichtet live aus dem Gerichtssaal+++
