Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Mann muss sich weiterhin vor Gericht verantworten

Nach Schäferstündchen auf Altar in Schechener Kirche: Frau akzeptiert Strafbefehl

Eine Ansicht der Marienberger Kirche, gekoppelt mit einem Bild der Justizia
+
Nach einem Schäferstündchen auf dem Altar der Marienberger Kirche hat die beteiligte Frau den Strafbefehl akzeptiert.

Das Pärchen, das auf dem Altar der Marienberger Kirche bei Schechen Sex hatte, sorgte zuletzt für Schlagzeilen. Während die beteiligte Frau ihren Strafbefehl nun akzeptierte und so einem Prozess entgehen konnte, muss sich der Mann weiterhin vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten.

Schechen – Nachdem eine Frau und ein Mann zusammen Sex auf dem Altar der Marienberger Kirche hatten, gab es für die beiden ein rechtliches Nachspiel. Die beteiligte Frau konnte ein weiteres Verfahren nun allerdings umgehen. Eigentlich hätte sie sich ab Anfang Februar vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten müssen – doch der Prozess fällt nun aus.

Mann steht weiterhin vor Gericht

Der Grund: „Die Angeklagte hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl nun zurückgenommen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden und die Frau wie im Strafbefehl vorgesehen verurteilt“, hieß es seitens des Gerichts. Wie hoch die Strafe ausfällt, ist allerdings unklar – Strafbefehlsverfahren sind grundsätzlich nämlich nicht-öffentlich.

Während die Frau also den Prozess umgehen konnte, muss sich der beteiligte Mann weiterhin vor dem Landgericht Traunstein verantworten – auch weil er noch wegen weiterer Straftaten angeklagt ist. Dem gebürtigen Rosenheimer, der sich zum Prozessauftakt noch nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn äußerte, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen.

An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage. Der Mann ist außerdem noch wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt.

Neusegnungen von Altaren kommen eher selten vor

Der betroffene Altar der Kirche muss unterdessen wohl neu gesegnet werden, wie bereits vor einigen Wochen bekannt wurde. „Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte ein Sprecher des Erzbistums München und Freising in diesem Zusammenhang.

Dass ein Altar nach einer sogenannten Schändung neu gesegnet werden muss, kommt nur sehr selten vor, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter den katholischen Bistümern in Bayern ergab. Im Bistum Augsburg kam das in den vergangenen Jahren viermal vor, wie ein Sprecher sagte. Alle anderen Bistümer meldeten keine bekannten Fälle.

Im Jahr 2017 war eine Neusegnung beispielsweise in Vöhringen und Bellenberg im Dekanat Neu-Ulm der Fall. Dort waren die Kirchenräume samt Altar sowie Statuen großflächig beschmiert worden – auch mit antichristlichen Parolen. Ein weiterer Fall trug sich den Angaben zufolge 2018 in Gersthofen zu. Dabei wurden geweihte Hostien entwendet und verstreut.

aic mit Material der dpa

Kommentare