Nach zwei Todefällen und mehreren Unfällen
Gericht hat entschieden: Hat der Streit um die Bahn-Schranke in Viehhausen nun ein Ende?
Hat der lange Schranken-Streit in Viehhausen bei Wasserburg endlich ein Ende? Nachdem schon zwei Menschen am Bahnübergang Viehhausen tödlich verunglückt sind, soll eine Schranke für Sicherheit sorgen. Anwohner Peter Bubb klagt dagegen. Das sind seine Gründe, so hat das Gericht darüber entschieden.
Wasserburg/München – Zwei Tote, unzählige Unfälle: Die Statistik des Bahnübergangs Viehhausen ist tragisch. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen und Zugunfällen. Zuletzt im Februar 2024, ein Zusammenstoß, der jedoch glimpflich ausging. Das Problem: Der Bahnübergang ist nicht beschrankt, die Licht- und Akustiksignale werden immer wieder übersehen, beziehungsweise überhört.
Seit vielen Jahren fordern deshalb unterschiedliche Stellen, darunter auch die Stadt Wasserburg und die angrenzende Gemeinde Edling, mehr Sicherheit. Inzwischen hat auch die Deutsche Bahn reagiert, technisch ist der Bahnübergang vorbereitet auf Halbschranken, doch diese fehlen immer noch. Denn gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung des Übergangs hatte Peter Bubb, Anwohner in Viehhausen, geklagt. Am Donnerstag (27. März) verhandelte dazu der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Zunächst ließ die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer die konkreten Pläne vorstellen. Diese sehen vor, die vorhandene Straße um etwa zwei Meter zu verbreitern. Hier sollen in Zukunft nur noch Autos entlang fahren, am Bahnübergang stoßen sie dann auf Halbschranken und Lichtsignal. Rechts soll zusätzlich ein Fuß- und Radweg entstehen, der etwas versetzt auf die Gleise trifft. Hier sind Vollschranken sowie ein Akustik- und Lichtsignal geplant.
Anwohner fordert Verlegung des Übergangs
Bubb, der ganz in der Nähe eine Kfz-Werkstatt und Prüfstelle betreibt und auf dem Anwesen wohnt, setzt sich jedoch seit Jahren gegen diese Pläne ein. Er möchte den gesamten Bahnübergang weiter nach rechts verlegen. Das Grundstück, ebenfalls in seinem Besitz, würde er umsonst anbieten, betonte er auch noch einmal vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Für Bubb steht fest, die Verlegung hätte große Vorteile: Die Zufahrt zum Bahnübergang wäre im 90-Grad-Winkel und nicht wie derzeit schräg. Die Sicherheit, so seine Meinung, würde dadurch erhöht. Im Gegensatz dazu seien bei der aktuellen Planung „Sicherheitsgesichtspunkte überhaupt nicht berücksichtigt worden“, so das Argument von Bubb und seinem Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll. „Die Lichtverhältnisse bleiben und man ist wieder angewiesen auf eine funktionierende Technik am Bahnübergang. Es gibt keine Chance für Autofahrer, selbst in den Übergang einzusehen“, so Bubb.
Sorge um den Betrieb der Kfz-Prüfstelle
Noch wichtiger für Bubb allerdings: sein Betrieb. Knapp hinter dem Bahnübergang betreibt er eine Kfz-Prüfstelle. In deren laufenden Betrieb komme es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer vor seinem Anwesen warten müssten, bis sie zur Prüfung in seinen Hof einfahren könnten. Eine Wendemöglichkeit gebe es in Viehhausen für größere Gespanne, wie Traktoren, nicht.
Seine Sorge: Sollte der Bahnübergang, wie von der Bahn geplant, mit Halbschranken versehen werden, würde die Straße hinter dem Bahnübergang mit einer Halteverbotszone in einer Länge von 27 Metern versehen werden, also bis kurz vor Bubbs Anwesen. Kunden könnten nicht mehr an der Straße halten und würden sich möglicherweise deshalb einen anderen Betrieb zur Prüfung ihrer Fahrzeuge suchen. Dadurch, so das Argument von Bubb und Rechtsanwalt Sproll, werde die Firma massiv beeinträchtigt und unverhältnismäßig unter Druck gesetzt.
Eine Verlegung des Bahnübergangs oder eine Planung mit einer Unter- beziehungsweise Überführung könnte hier Abhilfe schaffen. Zumal, argumentierten Sproll und Bubb, die Planung mit Halbschranken sogar rechtswidrig sei. Laut Eisenbahngesetz müssten neue Bahnübergänge mit einer Unter- oder Überführung konzeptioniert werden. Ein höhengleicher Übergang sei nicht mehr rechtskonform.
„Kein durchschlagendes Argument“
Die Richterin wollte allerdings kein Argument des Klägers wirklich gelten lassen. „In Viehhausen handelt es sich nicht um einen neuen Bahnübergang. Er besteht seit mindestens 51 Jahren an dieser Stelle, ebenso die Straße, somit ist eine Unterführung hier nicht zwingend zu planen“, erklärte Zimmerer. Die fehlende Sicherheit des Übergangs werde zudem mit den Halbschranken beseitigt. „Schlimmstenfalls fahren Personen, die geblendet sind, in Zukunft in die Schranke“, so Zimmerer und verwies genau wie Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt und Vertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland und der beigeladenen DB Regio Netz GmbH, auf den finanziellen Aspekt einer Unterführung. Es sei rechtskonform und vertretbar, andere Varianten, wie eine mögliche Verlegung des Übergangs oder eine Unterführung, aufgrund großer Belastungen beispielsweise in finanzieller Hinsicht frühzeitig auszuschließen. „Und, dass eine Überführung ein gutes Stück teurer ist, als ein Stück Teer, sagt der gesunde Menschenverstand“, merkte Zimmerer an.
Auch das Argument der übermäßigen Belastung für den Betrieb lehnte sie ab. „Dass Sie die Straße bislang als Parkraum für die wartenden Fahrzeuge nutzen, ist kein durchschlagendes Argument“, stellte die Richterin fest. Vielmehr sei es eine Sache der „Betriebsorganisation“, hier für Abhilfe zu sorgen.
Akustik-Signal nachts leiser
Bubb fürchtete allerdings auch eine unzumutbare Lärmbelästigung. Die Installation der Akustikanlage sorge vor allem nachts für eine Belastung. Zudem würden die Züge nach Bau der Halbschranken wohl in Zukunft mit 120 km/h statt nur noch 90 km/h über den Bahnübergang fahren, was ebenfalls für mehr Lärm sorgen werde. Außerdem fürchtete er durch die Verbreiterung der Straße mehr Verkehr.
Doch auch dieses Argument ließ die Richterin nicht gelten. Sie verwies auf eine schalltechnische Untersuchung, die zwar eine übermäßige Belastung nachts durch das Akustik-Signal prognostiziert hatte. Die Dezibel-Zahl (dB) liege bei 47,1 – der Richtwert nachts für eine Belastung beträgt laut Zimmerer 45 dB. Allerdings sehe der Planfeststellungsbeschluss deshalb vor, das Akustik-Signal nachts herunterzuregeln, sodass lediglich eine Belastung von 39,1 dB auftreten werde. Die Mehr-Belastung durch schnellere Züge sei irrelevant. „Und, dass eine Verbreiterung einer Straße um zwei Meter auf einem Abschnitt von 20 Metern Länge für mehr Verkehr sorgt: Da fehlt mir ein bisschen die Fantasie“, meinte Zimmerer.
Schlussendlich kündigte Zimmerer an, dass der 22. Senat wohl „nicht zu dem Schluss kommen wird, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist“. Sie riet dem Kläger Peter Bubb, sich zum Thema Halteverbot noch einmal mit der Straßenverkehrsbehörde auseinanderzusetzen und die Klage aufgrund mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückzuziehen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Sproll entschied sich Bubb schließlich dazu, diesen Rat anzunehmen. Er zog die Klage zurück. Damit rückt die Installation von Halbschranken am Bahnübergang Viehhausen in greifbare Nähe.

