Landratsamt geht richtungsweisenden Schritt
Entscheidung zu Kolbermoorer Flüchtlingsunterkunft: Was sie bedeutet – wie die Stadt reagieren kann
Dass mit einer Entscheidung „in Kürze zu rechnen“ ist, hatte das Landratsamt vor wenigen Tagen mitgeteilt. Nun ist sie gefallen. Was das bedeutet und wie die Stadt Kolbermoor jetzt mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft umgeht.
Kolbermoor – Nach den Entwicklungen der vergangenen Monate ist es nun gewiss keine Überraschung: Das Landratsamt Rosenheim hat als Aufsichtsbehörde ein Machtwort gesprochen und die Baugenehmigung für eine geplante Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor am 2. Mai erteilt. Dies teilte Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl auf OVB-Anfrage mit. Damit reagiert das Landratsamt auf die jüngste erneute Ablehnung des Kolbermoorer Bauausschusses am 8. April.
Das Gremium hatte auf Drängen des Landratsamtes abermals über den Bauantrag für die Asylunterkunft abgestimmt und sich einstimmig dagegen gestellt. Nachdem die Aufsichtsbehörde darüber informiert worden war, teilte Gaßner-Nickl vor wenigen Tagen mit, dass das Landratsamt erst prüfen müsse, ob das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden kann. Dies ist nun passiert und die Baugenehmigung wurde wenig überraschend erteilt.
Stadt könnte nun klagen
Da nun die rechtlichen Voraussetzungen laut Angaben des Landratsamtes vorliegen, habe der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Durch die nun erfolgte Erteilung könne der Bauherr/Investor mit den Bauarbeiten beginnen, erklärte die Behördensprecherin vergangene Woche. Dafür ist zwar noch kein genauer Zeitplan bekannt. Jedoch sei von einer Bauzeit zwischen sechs und zehn Monaten zu rechnen, so das Landratsamt.
Klar ist aber auch: Die Stadt und andere Betroffene haben das Recht, binnen vier Wochen nach Erteilung der Genehmigung dagegen gerichtlich vorzugehen. Nachdem die Klage selbst keine aufschiebende Wirkung entfalte, erklärt Gaßner-Nickl, stehe es den Klägern zusätzlich frei, einen sogenannten Eilantrag bei Gericht einzureichen, über den in der Regel innerhalb weniger Wochen entschieden wird.
„Entscheidung kam nicht unerwartet“
Wie geht es nun also weiter und wie reagiert die Stadt auf die Erteilung der Baugenehmigung? Laut Christian Poitsch, Leiter des Kolbermoorer Stadtmarketings, sei man am Montag (5. Mai) über die Entscheidung informiert worden. „Die Entscheidung des Landratsamtes kam nicht unerwartet“, erklärt Poitsch gegenüber dem OVB. Doch abgeschlossen ist das Verfahren damit auch für die Stadt noch nicht.
Laut Poitsch werde die Baugenehmigung nun „hausintern und von den Fachanwälten der Stadt geprüft“. Inwiefern die Stadt mit weiteren Schritten reagieren wird und ob tatsächlich eine Klage im Raum steht, ist damit noch unklar. „Die Prüfung läuft gerade“, so Poitsch. Rund um die Pläne für die Flüchtlingsunterkunft in Kolbermoor bleibt es also weiter spannend.
Hin und Her mit Vorgeschichte
Dem jüngsten Hin und Her zwischen Landratsamt und Stadt Kolbermoor ging bereits ein „Nein“ zum Bauantrag des Bauausschusses am 11. Februar voraus. Schon damals hatte das Landratsamt reagiert und erklärt, dass man der Auffassung der Stadt nicht folgen könne. Die Behörde hielt schon damals den Bauantrag der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar, die auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a zwei Gebäude für insgesamt 212 Geflüchtete errichten will, „für genehmigungsfähig“. Die Kritik der Stadt richtete sich wiederum gegen die Aufsichtsbehörde, da man fürchtete, dass die Bedenken der Kommune bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht berücksichtigt werden.