Bauausschuss lehnt Planung einstimmig ab
„Einfach nur dreckig“: Räte verurteilen Bauantrag für Asyl-Unterkunft in Kolbermoor scharf
Der Kolbermoorer Bauausschuss hat am Dienstag (11. Februar) den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße einstimmig abgelehnt. Die Argumente gegen die Planung unterstrichen die Gremiumsmitglieder dabei mit drastischen Worten.
Kolbermoor – Deutlicher geht‘s nicht: Einstimmig hat der Kolbermoorer Bauausschuss am Dienstagabend (11. Februar) den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a abgelehnt. Das Gremium sah die Planungen nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und übte heftige Kritik am Bauwerber, aber auch am Landratsamt Rosenheim.
Der Bauwerber, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar, plant auf dem gut 2100 Quadratmeter großen Areal an der Rosenheimer Straße den Bau zweiter Baukörper mit jeweils einer Länge von fast 40 und einer Breite von rund 14 Metern. Die Höhen bei beiden Baukörpern unterscheiden sich um wenige Zentimeter und liegen bei rund neun Metern. Die Flachdächer beider Baukörper sollen zudem vollflächig mit Photovoltaik-Elementen belegt werden.
Im minimal höheren Gebäude sollen laut Bauantrag des Unternehmens 105 Geflüchtete untergebracht werden können. Zudem soll dort ein Büro für Sozialdienst und Security entstehen. Im zweiten Baukörper ist die Unterbringung von bis zu 107 Flüchtlingen geplant. Des Weiteren sieht die Planung vor, dass zwischen den beiden Gebäuden mehrere Sitzgelegenheiten sowie ein kleiner Spielplatz errichtet werden.
Planungen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mit Baurecht vereinbar
Nach Einschätzung der Kolbermoorer Stadtverwaltung sowie von Bürgermeister Peter Kloo (SPD) müsste dem Bauantrag „unter Betrachtung von Art und Maß der beantragten Nutzung“ eigentlich zugestimmt werden. Dennoch empfahl die Verwaltung den Mitgliedern des Bauausschusses, das Bauvorhaben in dieser Form abzulehnen. Unter anderem, weil „erhebliche Bedenken bestehen, dass die geplante Nutzung mit den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vereinbar ist“. Daher seien die Planungen auch letztlich nicht mit dem Baurecht vereinbar.
So verwies Kloo, der den Bauantrag als „unmöglich“ bezeichnete, unter anderem auf die beengten Verhältnisse für die Geflüchteten. Diese hätten laut Berechnung durch die Verwaltung inklusive gemeinschaftlicher Aufenthaltsfläche pro Person rund elf Quadratmeter zur Verfügung. „Damit sind gesunde Wohnverhältnisse bei dieser Belegungsdichte nicht mehr gegeben“, so Kloos Urteil, der weiter ausführte: „Ebenso sind soziale Spannungen und damit verbundene, unzumutbare Störungen der Nachbarschaft bereits vorprogrammiert, da die Bewohner der Anlage auf fremde Grundstücke ausweichen müssen, um die notwendigen Aufenthaltsflächen zu finden.“
Menschen würden laut Kloo „auf engstem Raum zusammengepfercht“
Kolbermoors Bürgermeister ließ es sich im Zuge des Sachvortrags nicht nehmen, auch mit dem Landratsamt Rosenheim hart ins Gericht zu gehen. „Ungeachtet aller baurechtlichen Beurteilungen muss darauf hingewiesen werden, dass die geplante Nutzung, bei der mehr als 200 Menschen auf engstem Raum zusammengepfercht werden sollen, völlig ungeeignet ist, die darin lebenden Menschen in unserer Gesellschaft auch nur ansatzweise integrieren zu können“, so Kloo, der in Richtung Rosenheim ergänzte: „Auch das sollte bei einer staatlichen Genehmigungsbehörde bedacht werden.“
Ausführungen und Einschätzungen, denen alle Gremiumsmitglieder folgen konnten. So bezeichnete Dagmar Levin-Feltz (SPD) die Planungen als „entsetzlich“ und betonte: „Wenn es hier um Tiere gehen würde, die so eng zusammengepfercht werden sollen, dann wäre sofort der Tierschutz auf den Plan gerufen worden“. Mit dem Bauwerber, der „möglichst viel Geld herausholen will“, ging die SPD-Vertreterin besonders hart ins Gericht: „Das ist einfach nur dreckig und zu verurteilen.“
Nicht ganz so drastisch in der Wortwahl, aber inhaltlich ähnlich drückten sich weitere Mitglieder des Bauausschusses aus. „Diese Dimension, Menschen so zusammenzupferchen, um Geschäft zu machen, das ist einfach zu viel“, sagte beispielsweise Kerim Bacak (Parteifreie Kolbermoor). „Ich hätte nichts dagegen, wenn vielleicht die Hälfte dort untergebracht würde.“
Was laut Markus Schiffmann (CSU) für die Größe der Fläche „immer noch zu viel“ sei. Ihn erinnerte die Planung nach eigenen Angaben eher „an eine Gefängnisbaracke“. Weshalb er seiner Verwunderung darüber Ausdruck verlieh, wieso die Aufsichtsbehörde eine derartige Planung überhaupt in Erwägung zieht. Schiffmann: „Wenn das Landratsamt der Meinung ist, dass das an diesen Platz hinpasst, dann frage ich mich, ob man zukünftig den Vorgaben des Landratsamtes so folgen muss.“
Leonhard Sedlbauer (CSU) kann Planung „nicht mit meinem Gewissen vereinbaren“
Parteikollege Leonhard Sedlbauer ergänzte, dass er die aktuelle Planung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Irritiert zeigte sich der Christsoziale unter anderem darüber, dass dort laut Landratsamt Geflüchtete mit hoher Bleibeperspektive untergebracht werden sollen. „Ich finde es schlimm, dass man die Leute da wahrscheinlich für Jahre so hausen lassen würde“, so Sedlbauer, der in Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt ergänzte: „Man muss ja kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass die, die dort einziehen würden, nicht so schnell eine andere Bleibe finden.“
Stadt schließt auch rechtliche Schritte nicht aus
Wie es nun mit der laut Kloo „menschenunwürdigen“ Planung weitergeht, darüber muss nun das Landratsamt als Aufsichtsbehörde entscheiden. Bereits 2023 hatte die Behörde eine Entscheidung des Kolbermoorer Bauausschusses in Bezug auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft kassiert, vor wenigen Monaten außerdem in Feldkirchen-Westerham die Entscheidung gegen den Bau einer Flüchtlingseinrichtung revidiert, woraufhin die Kommune Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte.
Rechtliche Schritte, die die Stadt nicht ausschließt, sollten die „vorgebrachten Bedenken“ durch das Landratsamt nicht berücksichtigt werden, Denn im Rahmen des Beschlusses hatten die Mitglieder des Bauausschusses ebenfalls dafür votiert, dass die Stadtverwaltung in diesem Falle die „rechtlichen Möglichkeiten einer Klage“ prüfen soll.