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Kommt‘s zum „Sündenfall des Landratsamtes“?

Trotz klarer Ansage der Aufsichtsbehörde: Kolbermoor stimmt erneut gegen Flüchtlings-Unterkunft

Der Kolbermoorer Bauausschuss, dem unter anderem Caroline Schwägerl (Grüne) und Leonhard Sedlbauer (CSU) angehören, hat den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße erneut einstimmig abgelehnt.
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Der Kolbermoorer Bauausschuss, dem unter anderem Caroline Schwägerl (Grüne) und Leonhard Sedlbauer (CSU) angehören, hat den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße erneut einstimmig abgelehnt.

Der Kolbermoorer Bauausschuss hat am Dienstag (8. April) den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße erneut abgelehnt. Wie es nun weitergeht – und warum in der Sitzung die Stadtverwaltung kritisiert wurde.

Kolbermoor – Die alte Binsenweisheit „Doppelt genäht hält besser“ wird sich in diesem Fall wohl nicht bestätigen: Auf Drängen des Landratsamtes Rosenheim hat der Kolbermoorer Bauausschuss am Dienstagabend (8. April) erneut über den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße abgestimmt – und diesen erneut einstimmig abgelehnt. Nun ist wieder die Aufsichtsbehörde am Zug. Doch die hatte bereits im Vorfeld gegenüber dem OVB verlauten lassen: „Sollte die Stadt Kolbermoor an der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens festhalten, beabsichtigt das Landratsamt Rosenheim, dieses im Rahmen der Baugenehmigung zu ersetzen.“

Nach dem „Nein“ zum Bauantrag des Kolbermoorer Bauausschusses am 11. Februar hatte die Aufsichtsbehörde die Begründung des Gremiums hausintern geprüft und der Stadt am 19. März in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie der Auffassung der Stadt nicht folgen kann. Sie teilte der Kommune zudem mit, dass sie den Bauantrag der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar, die auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a zwei Gebäude für insgesamt 212 Geflüchtete errichten will, „für genehmigungsfähig“ hält und forderte die Kommune daher auf, bis 21. April erneut über den Bauantrag zu beraten und zu entscheiden.

CSU-Vertreter Leonhard Sedlbauer: „Es hat sich nichts geändert“

Was die Stadt nun gemacht hat – allerdings mit demselben Ergebnis wie Mitte Februar. „Es hat sich nichts geändert – also kann ich meine Meinung dazu auch nicht ändern“, kommentierte Leonhard Sedlbauer (CSU) den Vorgang. Caroline Schwägerl (Grüne) hob nochmals die Gründe hervor, wieso das Gremium den Bauantrag abgelehnt hatte – und nun erneut ablehnen werde. „Maßgeblich ist, dass zu viele Menschen auf zu wenig Raum verteilt werden, sodass es sich dort wie ein Ghetto anfühlt“, sagte die Grünen-Vertreterin und forderte Unterkünfte mit „maximal 50 Menschen, wie es im ehemaligen Altenheim gut funktioniert“.

SPD-Vertreterin Dagmar Levin-Feltz kritisierte in ihrer Wortmeldung die Stadtverwaltung dafür, dass sich diese in der Begründung der Ablehnung in erster Linie auf mögliche „soziale Spannungen“ in der Nachbarschaft, die durch die Unterkunft hervorgerufen werden könnten, berufe. „Ich bin mit dieser Begründung nicht einverstanden“, sagte Levin-Feltz. „Wir haben es nicht wegen sozialer Spannungen abgelehnt, sondern weil es unzumutbar ist, Menschen auf diese Weise zusammenzupferchen.“ So sah es auch Max Schiffmann (CSU), der die erwartete Zustimmung der Aufsichtsbehörde zum Bauantrag als „Sündenfall des Landratsamtes“ bezeichnete.

Schiffmann wollte zudem wissen, was aus der Bitte an Bürgermeister Peter Kloo (SPD), auf die Suche nach alternativen Standorten zu gehen, geworden sei? Eine Anfrage, die Zweiter Bürgermeister Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor) knapp mit den Worten „Flächenüberlegungen werden stattfinden“ beantwortete und zudem darauf verwies, dass „diese nur in Abstimmung mit den Gremien passieren werden“.

Landratsamt wird voraussichtlich das Kolbermoorer Votum ersetzen

Letztlich lehnte der Kolbermoorer Bauausschuss den Bauantrag für die Flüchtlingsunterkunft erneut einstimmig ab. Doch wie geht es nun weiter? Sobald die Stadt der Aufsichtsbehörde die Entscheidung offiziell mitgeteilt hat, wird diese voraussichtlich das Votum aus Kolbermoor ersetzen und die Baugenehmigung erteilen. Anschließend hat dann die Stadt erneut die Möglichkeit, zu dieser Entscheidung Stellung zu nehmen.

Eine Stellungnahme, die dann vielleicht schon mithilfe eines Fachanwalts ausgearbeitet wird. Denn der Kolbermoorer Bauausschuss hatte die Verwaltung im Rahmen der neuerlichen Abstimmung auch erneut beauftragt, „rechtliche Möglichkeiten einer Klage zu prüfen“, sollten die Bedenken der Kommune bei der Entschgeidung des Landratsamtes nicht berücksichtigt werden.

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