Klagefrist zur erteilten Baugenehmigung läuft bald ab
Flüchtlingsunterkunft Westerham: Zieht die Gemeinde gegen das Landratsamt Rosenheim vor Gericht?
Klagt sie oder klagt sie nicht? Der Gemeinde Feldkirchen-Westerham bleibt nur noch wenig Zeit, um gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 160 Personen, die das Landratsamt Rosenheim erteilt hat, vorzugehen. So ist der Stand der Dinge.
Feldkirchen-Westerham – Wird sich die Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen die seitens des Landratsamts Rosenheim geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham gerichtlich zur Wehr setzen? Antworten auf diese Frage soll es am Dienstagabend, 23. Juli, geben. Dann wird der Feldkirchen-Westerhamer Gemeinderat darüber beraten, ob die Kommune gegen die seitens der Aufsichtsbehörde erteilte Baugenehmigung rechtliche Schritte einleitet.
Gemeinde-Sprecherin verweist auf die Gemeinderatssitzung
Die Uhr tickt: Nachdem der Gemeinde Feldkirchen-Westerham am 25. Juni die Baugenehmigung für die Containeranlage an der Walter-Gessner-Straße, die 160 Flüchtlinge beherbergen soll, zugestellt worden war, hat die Kommune genau einen Monat Zeit, beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes einzureichen. Eine Entscheidung darüber, ob Feldkirchen-Westerham diesen Weg gehen werde, sei noch nicht getroffen, wie Karolin Lohwasser, Sprecherin der Gemeinde, auf OVB-Anfrage betonte. Sie verwies stattdessen auf die Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 23. Juli, in der das Gremium über mögliche rechtliche Schritte beraten werde.
Dass sie zwar dazu bereit sei, Flüchtlinge – auch in dieser Größenordnung – auf dem Gemeindegebiet unterzubringen, hatten Vertreter der Kommune in den vergangenen Wochen immer wieder betont. Nicht aber in dieser Form, wie beispielsweise Bürgermeister Johannes Zistl (Ortsliste Vagen) bei einer Informationsveranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft im April 2024 betonte. „Die Einrichtung ist an dieser Stelle zu groß“, sagte Zistl damals und sprach sich für mehrere kleinere Einheiten auf dem Gebiet der Gemeinde aus, um die Integration der Geflüchteten zu erleichtern.
Was an der Walter-Gessner-Straße 1 in Westerham konkret geplant ist
Nach Angaben von Roxanne Scheurl, die als zuständige Abteilungsleiterin am Landratsamt den rund 400 Besuchern der Informationsveranstaltung im April das Projekt skizzierte, sollen an der Walter-Gessner-Straße in Westerham parallel zur Aiblinger Straße zwei hintereinanderliegende zweistöckige Containerriegel entstehen, in denen in mehreren Wohneinheiten maximal 160 Flüchtlinge untergebracht werden können. Flankiert werden diese beiden Riegel von einem einstöckigen Verwaltungsgebäude, das ebenfalls als Containerlösung geplant ist. Nach bisherigem Planungsstand sollen die ersten Bewohner im vierten Quartal 2024 dort einziehen. Die Nutzungsdauer ist auf elf Jahre befristet, wie aus dem Amtsblatt des Landratsamtes Rosenheim vom 28. Juni hervorgeht.
Um die Containeranlage in der geplanten Form zu verhindern, lehnte der Bauausschuss der Gemeinde den eingereichten Bauantrag schließlich mit dem Verweis auf eine Überschreitung von Baugrenzen ab. Als weiteren Schritt strich der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende April einen Passus aus dem dort gültigen Bebauungsplan, wonach dort neben Gewerbe unter anderem auch „Anlagen für soziale Zwecke“, unter die eine Flüchtlingsunterkunft falle, errichtet werden dürfen. Zudem verhängte das Gremium eine sogenannte Verhinderungssperre, die nur Bauten, die sich exakt an die Vorgaben des Bebauunungsplans halten, zulässt.
Entscheidungen, über die sich das Landratsamt Rosenheim aber letztlich unter Berufung auf einen Paragraphen im Baugesetzbuch hinwegsetzte. Dieser erlaube, dass „unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrift in erforderlichem Umfang abgewichen werden“ könne, wie Landratsamt-Sprecherin Simone Beigel kurz nach Erteilung der Baugenehmigung gegenüber dem OVB mitteilte. Das sei der Fall, wenn dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Trotz der immer noch laufenden Klagefrist hätte der Bauherr, die TT FeWe GmbH mit Sitz in München, bereits mit dem Bau der Einrichtung beginnen können, wie das Landratsamt bereits klarstellte. Was aber immer noch nicht passiert ist. „Im Landratsamt Rosenheim ist bislang keine Baubeginnanzeige eingegangen“, teilte Sibylle Gaßner-Nickl von der Pressestelle des Landratsamtes jetzt mit. Zu einem konkreten Starttermin für die Bauarbeiten lägen zudem „zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor“.
