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Bringen Handy, Video und Gutachten Vorentscheidung?

„Nicht lügen“: Darum wird Star-Anwältin Rick angezählt und das folgt jetzt im Mord-Prozess um Hanna

Konflikte im Mordprozess Hanna: Die Atmosphäre zwischen Richterin Aßbichler (Foto links) und der Verteidigung, insbesondere Regina Rick (rechts), ist angespannt.
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Konflikte im Mordprozess Hanna: Die Atmosphäre zwischen Richterin Aßbichler (Foto links) und der Verteidigung, insbesondere Regina Rick (rechts), ist manchmal angespannt.

Wieder Streit im Landgericht Traunstein: Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. (23) aus Aschau macht Anwältin Rick eine steile Ansage. Und zieht sich einen Rüffel von Richterin Aßbichler zu. Was sonst noch am 20. Tag des Mammut-Prozesses geschah und wie dramatisch es weitergeht.

Aschau/Traunstein – Und wieder ging der Rauch auf im großen Saal des Landgerichts Traunstein. Richterin Jacqueline Aßbichler nahm Anwältin Regina Rick ins Gebet. Und diesmal streng. „Was in diesem Prozess klar sein muss: Die Verteidigung darf nicht lügen“, sagte Aßbichler. „Sie darf auch nicht einfach etwas ins Blaue behaupten. Wenn Sie‘s nicht wissen, dann behaupten Sie es nicht. Wir wollen keine Manipulationen im Gerichtssaal.“

Mordprozess Hanna: Richterin sauer über Rick

Die „Manipulation“, auf die Aßbichler abzielte: Rick hatte Widerspruch einlegen wollen. Weil die Kammer der Verteidigung eine „konfrontative Befragung“ der Hauptbelastungszeugin verwehrt habe. „Falsch“, sagte Aßbichler daraufhin, „so langsam werde ich sauer.“

In der Tat hatte die Verteidigung, seinerzeit lediglich aus den Pflichtverteidigern Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank bestehend, damals zugestimmt, dass Verena R. nicht konfrontativ vernommen werde. Der Widerspruch entbehrte also der Grundlage.

Regina Rick äußerte sich gegenüber dem OVB trotz der deutlichen Zurechtweisung gelassen. „Ich finde Richterin Aßbichler sympathisch“, sagte sie. Man habe halt unterschiedliche Verfahrensweisen. „Ich empfinde die Atmosphäre bei diesem Prozess als sehr harmonisch.“

„Weißt du, die Hanna, die ist umgebracht worden“

Es ging an diesem 20. Prozesstag aber vor allem um eines: um die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin, einer Freundin Sebastian T.s noch aus Schulzeiten. Die beiden hatten ein enges Verhältnis. Sie habe sich vor ihn gestellt, wenn er an der Schule gemobbt worden sei. Das hat Schulfreundin Verena R. vor der Polizei ausgesagt. Und davon berichteten am Landgericht als Zeugin auch Polizeibeamtinnen, die Verena R. vernommen haben.

Das Entscheidende aber, der Punkt, ohne den es diese Verhandlung in Traunstein vermutlich gar nicht geben würde: Verena R. wusste bei diesen Vernehmungen von einem sonderbaren Gespräch mit dem Angeklagten zu erzählen. „Weißt du Vreni, die Hanna, die ist 22, die ist in der Prien gefunden worden.“ Die sei „anscheinend umgebracht“ worden. Und zwar beim „Eiskeller“.

Das soll Sebastian T. gesagt haben, so oder so ähnlich. Und zwar – wenn man der ersten Aussage der wohl besten Freundin Glauben schenken darf – schon am Abend des 3. Oktober 2022, irgendwann nach 19 Uhr.

Hat Sebastian T. wirklich Täterwissen offenbart?

Da war Hanna W. seit sechzehneinhalb Stunden tot. Und erst viereinhalb Stunden war es her, dass Hannas Körper in der Prien gefunden worden war. Niemand außer dem Täter hätte das zu diesem Zeitpunkt wissen können: den Namen der jungen Frau, die Tatsache, dass sie umgebracht wurde, und den mutmaßlichen Tatort nicht so weit entfernt vom Club „Eiskeller“ in Aschau. Verena, so sagte es die Polizei-Zeugin, habe auch das geschildert. „Ich kenne ihn mal ruhig, mal aufgedreht. Am 3. war er sehr aufgedreht.“

Binnen Minuten vom Zeugen zum Verdächtigen

Bis zur Aussage von Verena R. am 17. November 2022 hatte Sebastian T. selbst noch als Zeuge gegolten, dessen Angaben im persönlichen Umfeld überprüft werden sollten. Doch nach dieser Aussage schrillten bei den Ermittlern offenbar die Alarmglocken. Als die Zeugin die Dienststelle in Traunstein verlassen hatte, hätten der Kollege und sie sich angeschaut, sagte die Polizeibeamtin: Das alles habe doch Sebastian T. am 3. Oktober, um diese Uhrzeit, noch gar nicht wissen können. Verena R. wurde am 18. November nochmals vorgeladen. Und Sebastian T. als dringend tatverdächtig estgenommen.

Zeugin soll zuverlässigen Eindruck gemacht haben

Beide Beamtinnen wirkten einigermaßen überzeugt von der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin. „Sie war sich sehr sicher“, sagte die erste. „Weil sie eigentlich keine Lust hatte, der Sebastian aber schon. Und weil sie am nächsten Tag wieder in die Schule musste.“ Beide sagten übereinstimmend aus, dass Verena R. nicht nervös gewirkt und keinen „Belastungseifer“ gezeigt habe. „Sie hat gar nicht gewusst, welche erhebliche Relevanz ihre Aussage haben könnte“, sagte die zuerst geladene Beamtin über die erste Vernehmung aus. Beiden sagten auch, dass die Zeugin in ihrer Art keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit erweckt habe.

Entscheidend ist vor Gericht

So plausibel manche Aussagen der Zeugin in den Vernehmungen durch die Polizei wirken, so ist doch da auch noch das Auftreten der Zeugin vor Gericht, einmal persönlich, einmal über Videoschalte. Und da äußerte sich die Zeugin mehrmals widersprüchlich. So sagte sie vor Gericht im Unterschied zu den Aussagen bei den ersten Vernehmungen aus, dass der Name Hanna am 3. Oktober nie gefallen sei. Darauf machte am Donnerstag /14. Dezember) Verteidiger Harald Baumgärtl aufmerksam.

„Ich bring dich um“: Beamtin schildert Messerszene

Die zweite Polizeibeamtin äußerte sich auch über die „Messerszene“. In der dritten Vernehmung habe die Schulfreundin ausgesagt, Sebastian T. habe ihr ein Messer an die Kehle gehalten und gesagt: „Haha, jetzt bringe ich dich um.“ Sie habe das zuvor nicht ausgesagt, weil sie gefürchtet habe, Sebastian T. in Schwierigkeiten zu bringen. Aber der habe sie halt auch schon gegen ihren Willen angefasst und sie auch am 3. Oktober mit dem Messer verstört.

Der Knastzeuge – auch er ist Thema

Auch über die polizeiliche Vernehmung des Knastzeugen M. sprach die zweite Polizei-Zeugin. Der hatte ausgesagt, dass Sebastian T. ihm gegenüber in der Untersuchungshaft die Tat eingestanden habe. T. habe gesagt, er habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne.

Die Polizistin schilderte ihre Eindrücke von diesem Mithäftling. Befragungen hätten ergeben. dass der Herr M. gegenüber den Beamten einen auf „Best Buddy“ mache. Und dass er durchaus auch erwähne, wenn ein anderer Häftling was gemacht habe, was man nicht so mache. „Aber es war ihm nie nachzuweisen, dass er gelogen oder die Unwahrheit gesprochen hätte.“

Verteidigung stellt Anträge

Dr. Markus Frank stellte im Namen der Verteidigung noch einen Beweisantrag. Ein weiteres Handy des Angeklagten solle durch das Landeskriminalamt ausgelesen werden. Die Verteidigung hofft damit nachzuweisen, dass sich Sebastian T. in der Tatnacht zwischen 2:24 und 3 Uhr mit dem Handyspiel „Clash of Clans“ vergnügt habe und somit nicht für die Gewalttat in Frage kam.

Noch etwas hat das Gericht zu entscheiden: ob die Vernehmungsvideos von Verena gezeigt werden sollen. Womöglich könnten sie Klarheit über ihre Aussage bringen. Die Polizeibeamtinnen mussten immer wieder einräumen, sich nicht mehr genau erinnern zu können. Die Verteidigung ist aber gegen die Video-Vorführung und verweist darauf, dass die Zeugin jüngst unter Rückgriff auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung die Aussage verweigert hatte.

Nächste Woche drei Termine – mit wichtigem Gutachten

In der kommenden Woche mit mit besonderer Spannung die Aussage des psychiatrischen Gutachters Dr. Rainer Huppert erwartet (Freitag, 22. Dezember, 9 Uhr). Zwei weitere Verhandlungstage stehen am Dienstag, 19. Dezember, und am Donnerstag, 21. Dezember, an. Beginn jeweils um 14 Uhr.

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