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Ticker: Der 20. Verhandlungstag im „Hanna-Prozess“

Auf „Medizinstudentinnen gegeiert“? Zeugin hält Aussagen der Schulfreundin für glaubwürdig

Der 20. Verhandlungstag im Prozess gegen Sebastian T. beginnt: Der 21-Jährige soll Hanna W. ermordet haben.
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Der 20. Verhandlungstag im Prozess gegen Sebastian T. beginnt: Der 21-Jährige soll Hanna W. ermordet haben.

Traunstein/Aschau im Chiemgau – Nachdem seine beste Freundin ihre Aussage verweigert hatte, werden im Prozess gegen Sebastian T. (21) erneut Polizeibeamte gehört. Sie haben das Mädchen und ihre Schwester einige Wochen nach seinem mutmaßlichen Mord an Hanna W. (†23) aus Aschau vernommen.

Das Wichtigste in Kürze

Update, 15.15 Uhr – Polizeibeamtin hält Aussagen für „glaubwürdig“

Die Schulfreundin erzählte bei ihrer dritten Vernehmung auch davon, dass Sebastian T. sich beim Tanzen einmal an ihr gerieben habe, was sie „ekelhaft“ fand. Bei dem Spaziergang am 3. Oktober habe er den Arm um sie gelegt, ihn aber wieder weggenommen, als sie ihm sagte, dass sie das nicht wolle. Laut seiner Schulfreundin soll Sebastian T. auf „Medizinstudentinnen gegeiert“ haben. Weil der Angeklagte angepisst reagiert habe, wenn ihn eine Frau abblitzen ließ, stellte sie auch die Vermutung an, dass das vielleicht im Fall Hanna zur Tat geführt haben könnte.

Die Polizeibeamtin gibt an, dass die Schulfreundin der Ansicht war, der Angeklagte habe nach dem 3. Oktober mehr Nähe zu ihrer Familie gesucht und sich möglicherweise versteckt. Die Zeugin schätzt die Freundin des Angeklagten prinzipiell als glaubwürdig ein: „Sie beschreibt Situationen aber mit Gefühlen und verliert sich manchmal im Detail“, so die Zeugin.Diese Details wichen auch an der ein oder anderen Stelle voneinander ab.“ Dennoch könne die Schulfreundin zwischen Vermutung und Wissen unterscheiden und habe keinerlei Belastungseifer gezeigt. 

Auch bei der Vernehmung des Mitgefangenen war die Beamtin beteiligt. Dieser hatte ausgesagt, dass Sebastian T. ihm die Tat gestanden habe. Die Zeugin betont, dass sich die Aussagen des Häftlings bei bisherigen Gelegenheiten als glaubhaft erwiesen hätten. Dann wird die Beamtin entlassen und die Verhandlung unterbrochen. Am 19. Dezember wird der Prozess um 14 Uhr fortgesetzt. Dann werden die Videos der Drohnenflüge über die Prien ausgewertet. Auch die Rechtsmediziner aus München sind dann wieder als Zeugen geladen.

+++ chiemgau24.de berichtet auch dann wieder live aus dem Gerichtssaal +++

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Update, 14.28 Uhr – Freundin wollte Sebastian T. nicht in Schwierigkeiten bringen

Die nächste Polizeibeamtin wird in den Zeugenstand gerufen: Sie hat die dritte Vernehmung der Schulfreundin von Sebastian T. durchgeführt. Dabei ging es vorrangig um die Bedrohungsszene mit dem Messer. Die Schulfreundin habe angegeben, dass sie sich bei den vorherigen Vernehmungen nicht getraut habe, etwas darüber zu sagen, weil sie Sebastian T. nicht in Schwierigkeiten bringen wollte. „Aber es ist halt so gewesen, dass der T. mich in der Vergangenheit angefasst hat und das hat er auch am 3. Oktober“, soll die Freundin des Angeklagten gesagt haben. 

Während die junge Frau und der Angeklagte am Abend des 3. Oktobers 2022 am Kofferraum des Autos am Eiskeller-Parkplatz standen, habe Sebastian T. ihr sein neues Messer gezeigt, dann an den Hals gehalten und gesagt: „Haha, jetzt bring’ ich Dich um.“ Die Schulfreundin soll bei ihrer dritten Vernehmung diese Szene auch nachgespielt haben: „Er hat ihren Hals mit dem Messer nicht berührt“, sagt die vernehmende Polizeibeamtin. Die Schulfreundin habe gesagt, Sebastian „soll den Scheiß lassen“, ihm das Klappmesser abgenommen und es zugeklappt. Ihr zufolge soll der „Altes Zeug mögen“ und Messer sammeln. Er habe sie auch häufig bei sich geführt.

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Update, 13.30 Uhr – Sprachnachrichten der Freundin werden vorgetragen

Die Polizeibeamtin berichtet auch, dass die Schulfreundin von einem Abend bei ihr zu Hause erzählte, an dem Sebastian T. nach einer polizeilichen Vernehmung vorbeikam. Er habe gesagt: „Jeder denkt jetzt, dass ich der Täter bin.“ Der Angeklagte habe fast geweint, „weil ihn das so fertig gemacht hat.“ Anschließend soll er sich so betrunken haben, dass er sich am Ende übergeben musste. Dann wird die Vernehmungsbeamtin noch von Verteidigerin Regina Rick befragt. Die Anwältin hält der Zeugin mehrere Sprachnachrichten der Schulfreundin vor.

In diesen spricht das Mädchen über ihre erste Vernehmung: „Ich könnte heulen. Ich war jetzt gerade bei der Polizei und muss vielleicht ein paar Wochen in U-Haft, weil die mich und den T. verdächtigen. Jetzt soll ich mir einen Anwalt nehmen.“ Die Polizeibeamtin im Zeugenstand ist überrascht von der verlesenen Sprachnachricht. Sie gibt an, die Schulfreundin sei während der Vernehmungen sehr locker gewesen und habe danach sogar „gestrahlt“.

Die Verteidigerin verliest weitere verschrifteten Sprachnachrichten: „Ich bin jetzt 1,5 Stunden bei der Polizei gesessen und habe nicht einmal was damit zu tun“, und: „Dann hat mich der Mann angeschrien, ich soll jetzt die Wahrheit sagen. Und ich habe geantwortet: Ich habe ja nichts Besseres zu tun, als jemanden umzubringen.“ Die Polizeibeamtin sagt dazu, dass die Schulfreundin bei keiner dieser Vernehmungen – die übrigens auch aufgezeichnet wurden – laut angesprochen worden sei und auch die Schulfreundin selbst nie so forsch geantwortet habe.

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Update, 12.56 Uhr – Sebastian T. informierte Schulfreundin über Mord an Hanna

Weil die Polizeibeamten bei der ersten Vernehmung der Schulfreundin darauf aufmerksam wurden, dass bei dem Spaziergang am 3. Oktober Täterwissen offenbart worden sein könnte, wurde eine zweite Vernehmung der Schulfreundin des Angeklagten beschlossen und am 18. November 2022 durchgeführt. Dabei sagte die Schulfreundin aus, dass sie Sebastian T. am 2. Oktober nicht getroffen habe, weil er sein Auto reparieren musste. Am 3. Oktober habe sie sich dann mit vier Leuten in Übersee zum Tischtennisspielen getroffen. Danach – etwa gegen 17 Uhr – habe sie ihre Schwester und einen der Freunde heimgefahren, um anschließend allein weiter nach Aschau zu fahren, wo sie sich mit Sebastian T. am Eiskeller-Parkplatz traf – gegen 19.15 Uhr.

Man sei dann eine Weile im Kofferraum eines der beiden Autos gesessen und habe geratscht. Sebastian T. habe sie dabei gefragt: „Weißt Du schon, dass da ein Mädl gefunden worden ist – in der Prien?“ Die Schulfreundin habe erschrocken reagiert und habe dies nicht glauben können. Darauf habe der Angeklagte erläutert: „Es war die Hanna. Die ist 22. Sie ist umgebracht worden.“ Auch dass Sebastian T. in der Nacht joggen war, habe er gegenüber seiner Schulfreundin erwähnt, und, dass er Hanna vom Club Eiskeller gekannt habe. 

Während des Spaziergangs habe er beim Passieren der Prienbrücke auf den Fluss gezeigt und gesagt: „Da ist sie gefunden worden.“ Die Zeugin gibt an, dass die Schulfreundin bei ihrer Vernehmung den Bärbach gar nicht erwähnt habe. Auf einer Karte soll sie den Spazierweg und den Standort der beiden Autos eingezeichnet haben. Die Prozessbeteiligten begutachten diese Karte und den Spazierweg, der wohl vom Eiskeller um den Schloßberg westlich um den Schloßberg führte. Auf dem Rückweg sollen die beiden die Kampenwandstraße genommen haben.

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Update, 11.52 Uhr – Gericht lehnt Einspruch der Verteidigung vehement ab

Bei der zweiten Zeugin handelt es sich um eine Polizeibeamtin, die am 17. und 18. November 2022 die Schulfreundin des Angeklagten vernommen hatte. Hier legt Rechtsanwältin Regina Rick Widerspruch ein: „Wegen eines Verstoßes gegen das Konfrontationsgebot.“ Rick sagt, dass die Kammer der Verteidigung nicht ermöglicht habe, die Schulfreundin des Angeklagten zu vernehmen. An dieser Stelle weist die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler die Anwältin scharf zurecht: „Der Angeklagte darf lügen, aber die Verteidigung nicht. Wir wollen hier keine Manipulation. Wenn Sie nicht wissen, was hier passiert ist, dann informieren Sie sich bei den Anwälten, die dabei waren.“

Die Richterin erklärt: Als die Schulfreundin vor Gericht aussagte, habe zugunsten des Angeklagten und auf eigenen Wunsch der Verteidigung keine konfrontative Befragung der Zeugin stattgefunden. Rechtsanwalt Markus Frank bestätigt das. Nach einer kurzen Beratungspause lehnt die Kammer dann Ricks Widerspruch ab und beginnt mit der Vernehmung der Vernehmungsbeamtin. Diese sagt aus, dass die Schulfreundin bei der Polizei überhaupt nicht nervös gewesen sei und keinerlei Belastungseifer an den Tag gelegt habe. Bei der ersten Befragung der Zeugin am 17. November habe allerdings auch noch kein Verdacht gegen Sebastian T. vorgelegen.

Der Spaziergang am 3. Oktober

Zur Vernehmung seiner Schulfreundin sei es überhaupt erst gekommen, weil Sebastian T. selbst angegeben hatte, dass er den 3. Oktober mit seiner Schulfreundin verbracht habe. Die bestätigte seine Angabe und sagte, dass sie und Sebastian T. sich getroffen hätten, um in der Nähe des Eiskellers spazieren zu gehen, wofür beide mit ihren Autos angefahren seien. Dann habe der Angeklagte seiner Freundin erzählt, dass in Aschau ein Mädchen missbraucht, umgebracht und in der Prien aufgefunden worden sei. Sebastian T. habe das leise und „erschrocken erzählt“, weil er Hanna vom Eiskeller gekannt habe.

Die Schulfreundin soll sich gut daran erinnern haben können, dass Sebastian T. ihr vor dem Spaziergang von dem Mord erzählte, weil sie ein ungutes Gefühl dabei bekam, sich in der Nähe eines Tatortes zu befinden. Auch daran, dass der Spaziergang am 3. Oktober stattgefunden habe, konnte sich die Schulfreundin wohl gut erinnern. Sie soll eigentlich keine Lust darauf gehabt haben, weil sie am nächsten Tag zur Arbeit musste. Sebastian T. habe aber unbedingt spazieren gehen wollen und sie zu einer kleinen Runde gedrängt, welche dann eine große wurde – etwa drei Stunden sollen die beiden gegangen sein. Zwischen 19.15 und 22.15 Uhr.

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Update, 10.40 Uhr – Arbeitskollege lehnte Zusammenarbeit mit Sebastian T. ab

Als erster Zeuge wird ein 41-Jähriger in den Gerichtssaal gerufen. Er war als Subunternehmer für den Arbeitgeber des Angeklagten beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit machte er kurz vor der Festnahme von Sebastian T. Bekanntschaft mit ihm und findet, dass der Angeklagte sich auffällig verhalten habe. Er sei „durch den Wind gewesen“ und „nicht ganz bei der Sache.“ Der Zeuge schildert, dass der Auszubildende ihm bei der Arbeit hätte helfen sollen, aber schon bei der Anfahrt zur Baustelle nicht wusste wohin, und das Auto „seltsam“ geparkt habe. 

Trotz Regen habe Sebastian T. die Türen zwei Stunden offen stehen lassen. Während der Arbeit habe der Zeuge den Azubi einmal um ein Werkzeug losgeschickt, woraufhin er verschwand und nicht mehr auftauchte. Nach einiger Zeit sei der Mann auf die Suche nach Sebastian gegangen und ihn schließlich vor dem Mehrfamilienkomplex stehend aufgefunden. Auf die Frage, was mit ihm los sei, habe der Angeklagte nicht geantwortet und bloß gemeint, dass er den Eingang zur Wohnung nicht mehr gefunden habe. Der Zeuge gibt an, dass er aufgrund dieser Erfahrung eine weitere Zusammenarbeit mit dem Azubi abgelehnte: „Weil es keinen Sinn gemacht hat.“ 

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Vorbericht: Dutzende Zeugenaussagen nach zwei Monaten Prozessdauer

Wie viele Zeugen im Mordprozess gegen Sebastian T. bereits ausgesagt haben, lässt sich zwei Monate nach Beginn der Verhandlung kaum noch überblicken. Da war die Familie der verstorbenen Hanna W. und ihre Freunde und Bekannten. Gemeinsam mit der Medizinstudentin hatten sie in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 im Club Eiskeller gefeiert. Dann Dutzende von Polizei- und Kriminalbeamten, Datenforensikern und Rechtsmedizinern. Aber auch die Familie des Angeklagten, seine Arbeitskollegen und Bekannten von den Pfadfindern. Doch von all den Menschen, die Sebastian T. am nächsten standen, kam kaum oder keine Information.

Ein Geständnis „nur zum Spaß?“

Bloß Sebastian T.s Mitgefangene wussten mehr – viele von ihnen sind aber selbst Sexualstraftäter. Der 21-Jährige sei ein Sonderling, hieß es hier, er leide an seiner schwachen Intelligenz, dort. Ein Inhaftierter gab an, dass der Azubi ihm den Mord gestanden habe. Er habe Hanna W. bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne. Er habe wohl sexuelles Interesse an dem Mädchen gehabt – schon vor der Tat – und habe darunter gelitten, keine Freundin zu haben.

Und dann war da noch die beste Freundin von Sebastian T. Sie, ihre Mutter und Schwester sagten aus, dass der Angeklagte ihnen während einer Hausparty den Mord gestanden habe. Ein weiterer Zeuge konnte dies bestätigen – doch alle Zuhörer hatten es für einen schlechten Scherz gehalten. Ein Geständnis, „nur zum Spaß“? Wie das Zunehmen im Gefängnis, „weil's lustig ist“ und das Messer am Hals seiner Schulfreundin? Davon hatte die Schwester dieser Freundin erzählt – die Betroffene selbst war vor Gericht mehr als konfus, als die Richterin sie zu dem Vorfall befragte.

Offenbarte Sebastian T. Täterwissen?

Nach einer erneuten Befragung in einem separaten Raum sollte die Schulfreundin am 5. Dezember erneut vernommen werden – doch sie verweigerte die Aussage. Doch was steckt wirklich hinter der Geschichte, dass Sebastian T. der Freundin und ihrer Schwester am 3. Oktober bereits von dem Mord in Aschau erzählt haben soll? Was sagten die beiden Mädchen bei ihrer ersten Vernehmung? Wurde etwas Entscheidendes übersehen? Zur Beantwortung dieser Fragen sind heute erneut die Vernehmungsbeamten als Zeugen geladen.

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