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Nach Gerichtsentscheidung

Nach abgelehntem Eilantrag: Kommen jetzt die Flüchtlinge nach Rott? – Landratsamt gibt Auskunft

Das Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ in Rott: Hier soll eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge entstehen.
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Das Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ in Rott: Hier soll eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge entstehen.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Baugenehmigung der Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott abgelehnt. Ziehen jetzt die Flüchtlinge ein? Und wenn ja, wann? Das Landratsamt gibt Auskunft.

Rott – Das bayerische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott abgelehnt. Das hat die Gemeinde am Montag (9. Juni) in einer Pressemitteilung erklärt. Die Entscheidung kam damit früher als gedacht, erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht zwar von einer „zeitnahen“ Entscheidung gesprochen, aber keinen konkreten Zeitpunkt nennen wollen. Auch die Konsequenzen werden wohl eher früher als später für Rott zu spüren sein, denn auf Anfrage erklärt das Landratsamt: Die Behörde ist für den Einzug von Geflüchteten in die Lagerhalle beinahe vorbereitet.

Umbaumaßnahmen abgeschlossen

„Sämtliche Umbaumaßnahmen das Gebäude betreffend sind durch den Eigentümer abgeschlossen“, heißt es seitens der Behörde. Für die Nutzungsänderung müsse die ehemalige Gewerbehalle also nur noch mit Schlafplätzen ausgestattet werden. Hierfür seien noch Trockenbauarbeiten, die Aufstellung von Sanitärcontainern sowie die Einrichtung einer Catering-Küche notwendig. Derzeit würden hierfür die Vorbereitungen sowie die Auftragsvergaben laufen. Mit dem Einzug der ersten Geflüchteten rechnet das Landratsamt Anfang bis Mitte Juli.

Gemeinde will gegen Entscheidung vorgehen

Die Ablehnung des Eilantrags will die Gemeinde Rott übrigens nicht auf sich sitzen lassen. In einer Pressemitteilung hatte Bürgermeister Daniel Wendrock angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel bei der nächsten gerichtlichen Instanz einlegen zu wollen. „An der Ablehnung der Planungen und der Einschätzung der Baugenehmigung vermag die Entscheidung für mich nichts zu ändern. Ich werde dem Gemeinderat daher aller Voraussicht nach die Anfechtung dieser Entscheidung, das heißt die Einlegung einer Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof empfehlen“, kündigte Wendrock an.

Zudem forderte er erneut eine paritätische Lösung bei der Verteilung von Geflüchteten in den bayerischen Gemeinden. „Entscheidungen dürfen nicht an den Kommunen vorbei, sondern müssen mit ihnen gemeinam und auf Augenhöhe erfolgen. Dass dies offenbar nicht nur in Rott misslingt, zeigen die Beispiele Stephanskirchen, Feldkirchen-Westerham, Riedering oder Kolbermoor“, so Wendrock.

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