Historische Flucht aus der JVA Bad Reichenhall
Nach filmreifem Gefängnis-Ausbruch im Dezember: Da war doch schon mal was, oder?
Ich gebe es zu: Ich saß schon mal im Reichenhaller Gefängnis. Und zwar als Kind. Nach dem spektakulären Ausbruch eines Häftlings im vergangenen Dezember kommt noch eine weitere Erinnerung in mir hoch: Da gab es doch schon mal etwas ganz Ähnliches, oder? Eine überraschende Spurensuche.
Bad Reichenhall – Ja, ich saß schon mal als Kind in der JVA Bad Reichenhall. Meine Mutter war nämlich als Übersetzerin dort und hatte mich und meine Schwester aufgrund mangelndem Kinderbetreuungsangebots kurzerhand mitgenommen. Ein Beamter hatte uns beide ins Fernsehzimmer geführt und dort eingesperrt, bis unsere Mutter fertig war. Ja, so unbürokratisch lief das damals noch. Heute kommt man dort nicht einmal mehr als Journalist hinein. Datenschutz und Sicherheit gehen vor.
Während die Fraggles über den Bildschirm wuselten, schauten wir durch die vergitterten Fenster immer wieder nach draußen. Ein wirklich ungutes Gefühl, eingesperrt zu sein. Obwohl das alles sehr spannend und auch lustig für uns war, waren wir froh, als wir hörten, wie sich der Schlüssel nach gut einer Stunde wieder im Türschloss bewegte.
Filmreifer Ausbruch im Dezember 2023
Unwohl hat sich wohl auch ein Häftling im vergangenen Jahr gefühlt. Im Dezember gab es einen spektakulären Ausbruch aus der JVA Bad Reichenhall. Über drei Monate hinweg hatte der 29-Jährige mit einem Löffel an der Außenmauer gekratzt und sich mit einem Bettlaken aus sechs Metern Höhe durch das Loch abgeseilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde bei seiner Familie wieder aufgefunden und festgenommen. Vor wenigen Wochen wurde er zu weiterer Haft verurteilt.
Die Suche beginnt im Stadtarchiv Rosenheim
Mit dieser Geschichte kommt bei mir eine weitere Kindheitserinnerung hoch. Ich sehe mich mit meinen Eltern im Auto sitzen. Mein Vater fährt ganz langsam an der JVA vorbei und zeigt auf ein zugemauertes Loch. Mehrere Personen sollen da durchgeschlüpft sein, erklärt er. Das dürfte irgendwann in den Achtzigern gewesen sein. Doch wann? Und was genau ist damals vorgefallen?
Ich ziehe meinen Reporter-Kollegen Heinz Seutter zu Rate. Der ist nämlich Historiker, kramt gerne in unseren alten OVB-Zeitungen aus dem Stadtarchiv Rosenheim und schreibt regelmäßig über kuriose Geschichten aus der Vergangenheit. Und tatsächlich wird er fündig. Im Oberbayerischen Volksblatt vom 9. Oktober 1986 (Einzelpreis: 1 DM) steht ein Artikel über einen Ausbruch aus dem Gefängnis Stadelheim. Im letzten Absatz heißt es: „Der jüngste Massenausbruch in Bayern liegt erst zwei Monate zurück. Am 17. August gelang es fünf Häftlingen, aus der Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall zu fliehen.“
Weiter geht es beim Bayerischen Justizministerium
Doch mehr dazu lässt sich im Archiv nicht finden. Deshalb frage ich beim Bayerischen Justizministerium nach und erzähle von dem Artikel und meiner Erinnerung. Vielleicht gibt es ja dort auch ein Archiv, in dem man mehr über die Umstände und die Folgen herausfinden kann? Die Dame am Telefon ist „erst den ersten Tag da“ und bittet um eine Mail. Nach gut zwei Wochen kommt dann die überraschende Antwort: Meine Anfrage trifft auf zwei verschiedene Fälle zu.
Vorab erklärt das Justizministerium: „Als Ausbrüche werden Entweichungen von Gefangenen aus dem umfriedeten Bereich von Justizvollzugsanstalten, also der durch Mauern, Stacheldraht etc. gesicherten Anstalt, definiert.“ Die „Entweichung“ aus einem Gefängnis ist an sich in Deutschland schon seit 1880 nicht mehr strafbar. Sie entspricht dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen. Jedoch können bei der Flucht strafbare Handlungen geschehen wie etwa die Beschädigung von Wänden, Gittern und Zäunen oder Körperverletzungen. Auch die Hilfe zur Flucht steht unter Strafe.
Zwei Ausbrüche von 1986 und 1987
„Der Bericht in Ihrem Zeitungsarchiv zu den Geschehnissen vom 17. August 1986 bezieht sich auf eine Entweichung von sechs Gefangenen, die Umbauarbeiten zur Schaffung eines Personalaufenthaltsraumes nutzten, um durch ein zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend gesichertes Fenster zu entweichen. Fünf Gefangene konnten unmittelbar nach der Flucht wieder gefasst werden“, schreibt das Ministerium.
Doch dann die Überraschung. Das Loch, an das ich mich erinnere, stammt von einem anderen Ausbruch. „Soweit Sie sich an ein zugemauertes Loch in der Gefängnismauer erinnern, betrifft dies nach unserer Einschätzung einen Vorgang vom 21. November 1987. Damals konnten fünf Gefangene, die in einem an der Außenwand gelegenen Gemeinschaftshaftraum untergebracht waren, eine während des Zweiten Weltkrieges vermutlich nur unzureichend instandgesetzte Beschädigungsstelle durchdringen und fliehen.“
Erneut bitte ich meinen Kollegen, das Archiv mit dem mitgeteilten Datum zu durchforsten. Und er wird wieder fündig. „Häftlinge brachen Loch durch Mauer“ lautet die Überschrift zwei Tage nach dem Ausbruch. Der Originalwortlaut: „Aus einem Gefängnis in Bad Reichenhall sind fünf türkische Untersuchungshäftlinge im Alter zwischen 23 und 32 Jahren ausgebrochen. Wie das Bayerische Landeskriminalamt am Sonntag mitteilte, hatten sie ein 35 cm großes Loch durch die mehr als einen halben Meter dicke Außenwand gebrochen und waren so ins Freie gekrochen.“
Die Ausbrecher hatten es faustdick hinter den Ohren. Gegen die Fünf liefen Verfahren wegen versuchtem Totschlags, Betäubungsmittelmissbrauchs sowie Verstößen gegen das Ausländer- oder Passgesetz. „Zunächst fehlt von den Ausbrechern jede Spur“, so der Artikel. „Drei dieser Gefangenen wurden nach kurzer Zeit wieder gefasst“, sagt das Justizministerium. Was aus den anderen beiden wurde, bleibt unbeantwortet.
Übrigens: Seit weit mehr als 20 Jahren hat es in der JVA Bad Reichenhall keinen Ausbruch oder Ausbruchversuch mehr gegeben. Das mag auch daran liegen, dass stetig die Sicherheitsvorkehrungen in der Haftanstalt verbessert wurden, wie BGLand24.de erst kürzlich berichtete.
mf
