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Drohung auf offener Straße

Streit in Bad Reichenhall eskalierte an Weihnachten - auch vor Gericht ging es nun heiß her

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein Streit am zweiten Weihnachtsfeiertag ging in Laufen vor Gericht. Auf dem Reichenhaller Kaiserplatz sollte es „auf die Fresse“ geben.

Bad Reichenhall - Es passierte am zweiten Weihnachtsfeiertag am Kaiserplatz. Der 20-Jährige sollte eine „auf die Fresse“ bekommen, und auch seine gleichaltrige Freundin müsse damit rechnen, dass ihr „noch was passiert“. Wegen zweifacher Bedrohung stand ein 55-jährige Kosovare jetzt in Laufen vor Gericht, wo er seine Unschuld beteuerte. Vergeblich. Der Maschinenführer hat 4500 Euro zu zahlen.

Der genaue Hintergrund war im Laufener Gericht nicht zu erfahren, denn das maßgebliche Verfahren läuft noch und eine Hauptverhandlung ist noch nicht terminiert. Nur so viel: es ging um eine Waffe und um ein Geschäft. Mit der Folge, dass der Sohn des Kosovaren in Untersuchungshaft sitzt, der mutmaßliche Mittäter aber nicht. „Weil er lügt“, polterte der Angeklagte, er habe ihn da nur zur Rede stellen wollen, „damit er die Wahrheit sagt.“ 

„Er hat ihren Sohn sogar entlastet“, äußerte Staatsanwältin Vanessa Juraschek Unverständnis, vor allem aber habe der 20-Jährige „reinen Tisch“ gemacht, anders als der Sohn. „Darum sitzt der in Haft.“ Gleich wie: „Sie dürfen niemanden bedrohen. Deshalb gab es den Strafbefehl“, erklärte Jurascheck. Der hatte noch auf 2500 Euro gelautet. 

„Kriminell hoch fünf“

„Er sagt nicht die Wahrheit“, blieb der Angeklagte dabei und sprach von einem „Kriminellen hoch fünf“. Dennoch habe er „ganz normal“ mit dem jungen Mann reden wollen. Der 20-Jährige schilderte, dass ihm Schläge „in die Fresse“ angedroht worden waren. Dessen Freundin bestätigte, dass auch ihr – „obwohl eine Frau“ – noch was passieren werde, weil sie bei der Polizei „so ausgesagt“ habe. „Warum lügst du?“, intervenierte der Kosovare auch hier, was bei Richter Christopher Lang eine lautstarke Reaktion auslöste: „Ruhe!“ 

Nach den Aussagen des jungen Pärchens stellte Verteidiger Rechtsanwalt Sven Ryfisch den Beweisantrag, dass auch die 17-jährige Tochter des Kosovaren in den Zeugenstand solle, denn dieses Mädchen soll nach wenigen Minuten ebenfalls zu dem Disput am Kaiserplatz hinzugekommen sein. „Soll sich die Tochter eine Falschaussage schuldig machen, nur weil sie die Fassung verloren haben?“, fragte die Staatsanwältin. Der Strafrichter lehnte den Antrag ab, eben weil diese „Zeugin“ nicht von Anbeginn dabei gewesen war, und deren Aussage damit nicht aussagekräftig. 

„Beide Zeugen waren absolut glaubwürdig“, stellte Juraschek abschließend zu dem Pärchen fest und mochte sich einen Verweis darauf, „wie sich der Angeklagte beim ersten Termin aufgeführt“ habe, nicht verkneifen. Sie beantragte 70 Tagessätze à 80 Euro. Verteidiger Ryfisch sah die Einlassungen seines Mandanten nicht widerlegt, weshalb „in dubio pro reo“ ein Freispruch erfolgen müsse. Doch Richter Christopher Lang folgte den Argumenten der Staatsanwältin, sah die Zeugen widerspruchsfrei, übereinstimmend und ohne Belastungseifer. Er entschied auf 60 Tagessätze zu je 75 Euro. 

hhö

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