Falsche Alarme und echte Besorgnis
„Bär in Bischofswiesen!“ - ein wildes Gerücht und ein klarer Appell von Landrat Kern
Große Aufregung am Mittwoch (17. Mai) in Bischofswiesen. Angeblich sei der Bär im Ort unterwegs. Bürgermeister Thomas Weber und Landrat Bernhard Kern dementieren umgehend, doch die Unsicherheit bleibt. Was passiert wirklich, wenn ein Bär gesichtet wird oder Spuren gefunden werden? Hier kann sich jeder informieren.
Bischofswiesen - „Es handelt sich um eine reine Falschmeldung. Es gibt keinerlei Spuren oder Sichtungen“, betont Landrat Bernhard Kern gegenüber BGLand24.de. Er bezieht sich dabei auf die Nachricht, die am Mittwoch über WhatsApp unglaublich schnell die Runde macht: In Bischofswiesen sei ein Bär gesichtet worden, mitten im bewohnten Gebiet. Polizei und Vertreter des Forstbetriebs Berchtesgaden sollen vor Ort gewesen sein.
Doch weder Polizei noch Landratsamt wissen von einer Bären-Sichtung. Es hat keinen Ortstermin gegeben und auch die direkten Anwohner verfolgen nur die Nachrichten über WhatsApp. Deshalb dementiert Bischofswiesens Bürgermeister Thomas Weber auch umgehend über den Messenger-Dienst: „Es kursiert im Netz eine Meldung, dass heute in Bischofswiesen ein Bär gesichtet wurde. Diese Info ist falsch. Nach Rücksprache mit der PI BGD (Anmerkung der Redaktion: Polizeiinspektion Berchtesgaden) und dem Landratsamt gab es keine Sichtung eines Bären.“
„Dokumentieren Sie mit Fotos“ - Hinweise nach Bärensichtung an das LfU
Weber und auch Landrat Kern finden es schade, „dass solche Mitteilungen im Netz gestreut werden. Es weiß keiner mehr, was ist wahr und was ist nicht wahr.“ Immerhin gingen auch Foto-Montagen im Anschluss an die Nachricht durch das Netz. Deshalb hat BGLand24.de beim Landesamt für Umwelt (LfU) nachgefragt, wie man sich bei einer Sichtung oder einem Riss verhalten soll.
- Sichern Sie die übrigen Weidetiere und versorgen verletzte Tiere.
- Belassen Sie den Kadaver am Fundort und dokumentieren Sie mit Fotos. Schützen Sie den Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung (Eimer, Planen) und anderen Tieren (Hund, Fuchs).
- Melden Sie Schäden an Nutztieren bitte umgehend telefonisch an das LfU, außerhalb der unten angegebenen Zeiten an die örtliche Polizeidienststelle. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache. Bildmaterial senden Sie bitte an:
fachstelle-gb@lfu.bayern.de. - Experten des LfU-Wildtiermanagements sind unter folgender Rufnummer erreichbar:
Tel.: 09281 / 1800 4640
täglich (auch am Wochenende) 10:00 - 16:00 Uhr. - Begutachtungen durch andere Personen werden bei der Bewertung des Ereignisses in Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche, die Erfassung im Monitoring, die Ausweisung von Förderkulissen oder als Grundlage für etwaige Entnahmeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei Feststellung von Manipulationen des Fundorts, beispielsweise durch vorangegangene Parallelbeprobung, haben die amtlich bestellten Gutachter das Recht, die weitere Untersuchung abzubrechen. Der Fall gilt dann als nicht bestätigter Hinweis. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um eine einheitliche, fachlich hochwertige und mit anderen Ereignissen vergleichbare Begutachtung zu gewährleisten.
Die Fachstelle „Große Beutegreifer“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) sammelt und überprüft die Meldungen über Sichtungen, Spurenfunde oder Risse. Die Meldungen werden außerdem priorisiert. Tatsächliche Risse haben Vorrang vor Sichtungen und Spuren. Da es derzeit vermehrt zu Sichtungen kommt, bittet das LfU um etwas Geduld, es werde aber jedem Hinweis nachgegangen.
Meldungen auf Hinweise von Wolf, Luchs oder Bär
Die Experten des LfU-Wildtiermanagements sind wie folgt erreichbar:
Montag bis Freitag 7:00-18:00
Wochenende von 9:00-18:00
Telefon: 09281/1800-4640
E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de
oder direkt über den Link: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm
Sobald es erforderlich ist, macht sich ein Vertreter des Netzwerkes „Große Beutegreifer“ ein genaues Bild vor Ort, sichert Spuren und nimmt Proben. Erst wenn ein großer Beutegreifer nachgewiesen ist, geht die Information an die betroffenen Nutztierhalter, die Interessengruppen und Behörden. Außerdem wird auf der Monitoringseite des LfU eine entsprechende Meldung veröffentlicht. Bei relevanten Fällen wird zusätzlich eine Pressemitteilung durch das LfU versendet.
Nachrichten über Wolf oder Bär nicht leichtfertig verbreiten
Allerdings kann die Information ein paar Tage dauern. Deshalb appelliert Landrat Bernhard Kern an die Bevölkerung, Meldungen nicht leichtfertig zu verbreiten. Im Landratsamt sei die Untere Jagdbehörde damit betraut, Hinweisen auf Bär und Wolf in Absprache mit dem LfU nachzugehen. Bisher hätten sich aber alle Hinweise nicht bewahrheitet.
Der letzte Nachweis eines Bären im Berchtesgadener Land stammt vom 8. Mai. Zuvor wurde er im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim nachgewiesen. Die letzten Sichtungen stammen aus dem Salzburger Land. Allerdings ist unklar, ob es sich um einen oder mehrere Bären handelt.
cz
